Hallo Sixtus,
die Sperrfrist und der Status als Arbeitsloser sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die Sperrfrist läuft auch, wenn Du nicht arbeitslos gemeldet bist. Und Du kannst (und solltest) Dich natürlich trotz laufender Sperrfrist arbeitslos melden, selbst wenn klar ist, dass Du vor der Reise kein Arbeitslosengeld kriegst. Du kriegst allerdings zwei andere Dinge, nämlich eine Sozialversicherung während der Zeit (also von 01.07. bis 03.07.) und einen Bewilligungsbescheid, der Dir Deine Ansprüche für 4 Jahre sichert.
Da Du fast ein Jahr unterwegs sein willst, kommst Du bei regulärer Rückreise schon dicht an das Datum ran, ab dem Du ohne die frühere Leistungsbewilligung keine Ansprüche mehr hättest. Die Reise unplanmäßig zu verlängern oder nach der Rückkehr erst mal arbeitsunfähig zu sein, würde also bedeuten, dass Du hinterher ohne ALG1 da stehen würdest.
Der Arbeitsagentur bei der Anmeldung schon zu sagen, dass Du auf eine Weltreise gehst, ist ein zweischneidiges Schwert. Es kann dazu führen, dass man Deinen Antrag ablehnt (weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst). Kann aber auch sein, dass es dazu führt, dass Du vor der Reise keine unerwünschten Stellenangebote von der Arbeitsagentur bekommst, je nachdem wie pragmatisch die das im Einzelfall handhaben. Mir wäre das Risiko zu hoch. Eventuell ist es ein Kompromiss zu sagen, dass Du mit dem Gedanken spielst, aber noch nichts fest gebucht ist.
LG, Karoshi