Thema: nochmal Arbeitslosmeldung  (Gelesen 3284 mal)

sixtus

« am: 29. März 2010, 09:18 »

Hallo zusammen,

auch wenn das Thema Arbeitslosengeld hier bereits erschöpfend diskutiert wurde – sicher ist sicher. Hier also meine Frage:

Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 30.6. gekündigt und mich beim AA telefonisch arbeitssuchend gemeldet. Den ganzen Papierkram habe ich schon erhalten.

Sollte ich bei dem Termin zur persönlichen Arbeitslosmeldung schon angeben, dass ich eine Auslandsreise plane oder das besser noch verschweigen? Das Abreisedatum ist der 4.7., Rückkehr ist für Ende Juni des nächsten Jahres geplant. Für die drei Tage zwischen Beginn der Arbeitslosigkeit und Abreise kann ich mir das ALG nicht bewilligen lassen, weil ich ja aller Voraussicht nach eine Sperrfrist bekommen werde. Reicht es also, wenn ich das ALG für den 25.6. 2011 beantrage?

Danke für Eure Hilfe!

Sixtus
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impac7

« Antwort #1 am: 29. März 2010, 10:08 »
Hi,

ich habe es meiner Vermittlerin gleich gesagt.
Daraufhin hat sie gesagt, dass wir uns dann gar nicht um die Vermittlung kümmern müssen.
Da ich mein genaues Abreisedatum nicht wusste, muss ich dieses noch mitteilen sobald es feststeht.

Das ganze Gespräch hat keine 5 Minuten gedauert.


Den Anspruch auf ALG1 hast du ab dem Tag an dem du arbeitslos bist. Da du selbst gekündigt hast wirst du vor deiner Reise aufgrund der Sperrzeit nichts bekommen.
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karoshi

« Antwort #2 am: 29. März 2010, 11:03 »
Hallo Sixtus,

die Sperrfrist und der Status als Arbeitsloser sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die Sperrfrist läuft auch, wenn Du nicht arbeitslos gemeldet bist. Und Du kannst (und solltest) Dich natürlich trotz laufender Sperrfrist arbeitslos melden, selbst wenn klar ist, dass Du vor der Reise kein Arbeitslosengeld kriegst. Du kriegst allerdings zwei andere Dinge, nämlich eine Sozialversicherung während der Zeit (also von 01.07. bis 03.07.) und einen Bewilligungsbescheid, der Dir Deine Ansprüche für 4 Jahre sichert.

Da Du fast ein Jahr unterwegs sein willst, kommst Du bei regulärer Rückreise schon dicht an das Datum ran, ab dem Du ohne die frühere Leistungsbewilligung keine Ansprüche mehr hättest. Die Reise unplanmäßig zu verlängern oder nach der Rückkehr erst mal arbeitsunfähig zu sein, würde also bedeuten, dass Du hinterher ohne ALG1 da stehen würdest.

Der Arbeitsagentur bei der Anmeldung schon zu sagen, dass Du auf eine Weltreise gehst, ist ein zweischneidiges Schwert. Es kann dazu führen, dass man Deinen Antrag ablehnt (weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst). Kann aber auch sein, dass es dazu führt, dass Du vor der Reise keine unerwünschten Stellenangebote von der Arbeitsagentur bekommst, je nachdem wie pragmatisch die das im Einzelfall handhaben. Mir wäre das Risiko zu hoch. Eventuell ist es ein Kompromiss zu sagen, dass Du mit dem Gedanken spielst, aber noch nichts fest gebucht ist.

LG, Karoshi
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impac7

« Antwort #3 am: 29. März 2010, 11:19 »
Der Arbeitsagentur bei der Anmeldung schon zu sagen, dass Du auf eine Weltreise gehst, ist ein zweischneidiges Schwert. Es kann dazu führen, dass man Deinen Antrag ablehnt (weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst).

Meinst du den Antrag auf ALG1?
Warum sollte der denn abgelehnt werden? Ich melde mich doch ab und beziehe gar keine Leistungen. Oder hat da jemand andere Erfahrungen?
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karoshi

« Antwort #4 am: 29. März 2010, 11:52 »
Ja, es gibt diese Erfahrungen.

Eine der Voraussetzungen für den Bezug von ALG1 (neben der Erfüllung der Anwartschaftszeit und der persönlichen Meldung) ist, dass Du arbeitslos bist. Du giltst aber nicht als arbeitslos, wenn Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst, z.B. weil Du nicht arbeitsfähig bist oder keine Vollzeitstelle (mehr als 20 Stunden) suchst.

Wenn zwischen dem alten Job und der Reise nur 3 Tage liegen, und das frühzeitig fest steht, kann man Dir unterstellen, dass Du gar keine Stelle suchst. Und das wird auch gerne mal gemacht.

LG, Karoshi
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impac7

« Antwort #5 am: 29. März 2010, 12:22 »
Hm, ich kann mich erst im April arbeitslos melden und auch dann erst den Antrag auf ALG1 stellen.

Mal sehen was passiert.
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sixtus

« Antwort #6 am: 29. März 2010, 15:03 »
Hallo Karoshi und alle anderen,

vielen Dank für die Antworten.

Dementsprechend wäre es wohl das Sicherste, mich möglichst frühzeitig arbeitslos zu melden, damit die Bewilligung auf jeden Fall noch vor der Abreise in trockenen Tüchern ist, und bei der Begründung bzw. dem Termin noch nicht durchblicken zu lassen, dass ich mit dem Gedanken an eine Weltreise spiele. Wieder abmelden kann ich mich dann ja immer noch am 1.7. oder 2.7.

Habe ich das richtig verstanden? Wie lange dauert solch eine Bewilligung denn im ungünstigsten Fall? Sehe ich das richtig, dass ich die auch bekomme, wenn die Sperrfrist noch läuft?

Herzliche Grüße

Sixtus
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karoshi

« Antwort #7 am: 29. März 2010, 15:20 »
Habe ich das richtig verstanden? Wie lange dauert solch eine Bewilligung denn im ungünstigsten Fall? Sehe ich das richtig, dass ich die auch bekomme, wenn die Sperrfrist noch läuft?
Ja, so steht das 4 Beiträge weiter oben. ;)
Die Bewilligung ist in der Regel spätestens nach 4 Wochen durch, wenn alle Unterlagen komplett sind; normalerweise geht es aber schneller.

LG, Karoshi
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der_dicke82

« Antwort #8 am: 29. März 2010, 17:58 »
So weit ich weiss dürfen die nicht einfach einen Antrag ablehnen, selbst für ganz kurze Zeiträume. Ich hatte weder beim übergang zur Bundestwehr (Ok war noch vor der Hartzreform) noch beim Übergang zwischen Arbeit und Neuseeland und ich ich habe in beiden Fällen gleich mit offenen Karten gespielt.

Im Grunde gibt es allerdings auch keinen Nachteil wenn du es verheimlichst und dann dich einfach nicht mehr Arbeitssuchend meldest.

Gruß, Stefan
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GoodRiddance

« Antwort #9 am: 30. März 2010, 15:14 »
Zitat
Die Bewilligung ist in der Regel spätestens nach 4 Wochen durch, wenn alle Unterlagen komplett sind; normalerweise geht es aber schneller.

Was bedeutet "alle Unterlagen komplett?" Genauer gesagt habe ich von der Arbeitsagentur ein Formular erhalten, dass von meinem  Arbeitgeber ausgefüllt werden muß.  Die sogenannte "Arbeitsbescheinigung". Nun sagt mein Arbeitgeber, dass er die letzte Gehaltsrechnung abwarten muß, bevor er dieses Formular vollständig ausfüllen kann und mir zurückgeben kann.

Kann ich die Bewilligung erst nach Erhalt dieser "Arbeitsbescheinigung" bekommen und muß ich solange darauf warten oder kann die Arbeitsagentur die Bewilligung auch ohne dieses Formular ausstellen

VG,
GoodRiddance
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der_dicke82

« Antwort #10 am: 30. März 2010, 19:05 »
jo ist er danach möglich, da der arbeitgeber da dein Gehalt der letzten 12 Monate draufpacken muss und ich glaube er braucht da auch die kopien der Abrechnungen, deshalb dauert es noch bis zu Ende deiner Arbeitszeit. Das eigentliche Bewilligen geht recht flott, kommt allerdings wohl auch auf Jahreszeit und Sitz des AA an.

Gruß, Stefan
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tinibini

« Antwort #11 am: 31. März 2010, 10:59 »
Da die ARGE Dich sofort nach Deiner Meldung "anlegt", dauert es nach Einreichen der Unterlagen/ Arbeitsbescheinigung eigentlich nur ein paar Tage bis zur Bewilligung. Einen vorläufigen Bescheid bekommst Du direkt an dem Tag noch in die Hand, der endgültige ist ein paar Tage später im Briefkasten.

LG
Tini
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