Thema: 3 Monate Kündigungsfrist - Prozedere mit AA?  (Gelesen 3415 mal)

frangipani

« am: 24. Februar 2010, 23:00 »
Hi,
nachdem ich hier ja schon super viel erfahren habe, wie das alles so läuft mir Kündigung und Anspruch auf Arbeitslosgeld nach Rückkehr aus dem Ausland beibehalten etc.. wollte ich mal fragen, wie lange denn die ganze Prozedur beim AA so in etwa dauer? Also von arbeitslos melden bis Bescheid bekommen und Gesprächstermine...Und wie sich das so abspielt in der Zeit von Kündigung bis Austritt aus der Firma.

Bei mir sieht es momentan nämlich so aus, dass mir mein Arbeitgeber (in Absprache) spät. am 31. März kündigt, zu Ende Juni (habe 3 Monate zum Quartalsende). Los will ich Anfang August, was heisst, dass ich dann etwa 1 Monat arbeitslos sein werde.
Nun habe ich Bedenken, dass mir das AA ab April schon Stellenangebote schickt und ich mich bewerben muss, so dass ich dann so schnell wie möglich (für's AA am optimalsten ab 1.Juli) wieder nen Job habe. (Ich möchte denen nicht gleich am 1.April sagen, dass ich weg will.)
Oder bekommt man Stellenangebote und die Auflage sich zu bewerben erst ab dem Tag wo man offiziell arbeitslos ist? - Somit wäre die Zeit mit Stellen und Bewerbungen ja super kurz und ich kann ihnen eigentlich ja auch schon am 1. Juli sagen, dass ich mir in den letzten 3 Monaten überlegt habe ab Tag x im Ausland zu sein und meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab diesem Zeitpunkt zunächst stilllegen möchte?

Vielleicht sind meine Überlegungen gar nicht nötig, da alles recht unkompliziert ist, aber da ich keinerlei Erfahrung mit dem AA habe, hab ich schon "Horrorvorstellungen", dass es mir aus irgendeinem Grund nen Strich durch meine Reise machen kann (bzw ich meinen Anspruch aufs AG verlieren kann).

Hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Danke schonmal und viele Grüsse!
0

Matzepeng

« Antwort #1 am: 25. Februar 2010, 11:30 »
tach frangipani,
jetzt erst mal wieder hinsetzen und luft holen.

also es könnte wohl etwa so laufen:
1. dein arbeitsgeber kündigt dich und du gehst brav zum AA und meldest dich arbeitssuchend
2. bei einem 2. termin klärst du den sachbearbeiter über deine pläne auf, meldest dich arbeitslos und der freundliche mann sieht dann hoffentlich ein, dass es keinen sinn macht dich mit jobangeboten zu belästigen
3. es kann sein, dass der sachbearbeiter keine ahnung hat, poche auf dein recht, er muss sich dann halt nochmal erkundigen (war bei mir der fall)
4. wichtig ist, dass du dich für den monat arbeitslos meldest, dann aber klarstellst, dass du ab 1. tag deiner reise nicht dem lokalen arbeitsmarkt zur verfügung stehst und somit auch keine ansprüche auf ALG1 geltend machst (du musst natürlich unsinnigerweise einen leistungsanspruch ausfüllen und abgeben, der dann überraschenderweise abgelehnt wird)
5. wenn du wieder da bist, am 1. tag zum AA und "juten tach, ich bin wieder da", damit du sogleich anspruch auf krankenversicherung hast und dann musst du noch den erneuten leistungsanspruch ausfüllen
6. den ausgefüllten leistungsantrag musst du dann irgendwie in die leistungsabteilung reinkriegen (bei der ARGE in einem dorf an der düssel ist die hauspost so vertrauenswürdig, dass da termine für die abgabe vergeben werden!)
7. zahltag ist dann der werktag des letzten monats
8. tu dir einen gefallen und kümmer dich selber um einen job, der mann vom AA wird dir viel schwachsinn anbieten, du musst auf jeden fall 6 bewerbungen im monat nachweisen und natürlich eine tolle bewerbungsmappe, sonst musst du noch tolle bewerbunsgkurse belegen

toi, toi, toi!

matze
0

karoshi

« Antwort #2 am: 25. Februar 2010, 12:00 »
4. wichtig ist, dass du dich für den monat arbeitslos meldest, dann aber klarstellst, dass du ab 1. tag deiner reise nicht dem lokalen arbeitsmarkt zur verfügung stehst und somit auch keine ansprüche auf ALG1 geltend machst (du musst natürlich unsinnigerweise einen leistungsanspruch ausfüllen und abgeben, der dann überraschenderweise abgelehnt wird)

Wieso abgelehnt?
Frangipani, Du bist doch einen vollen Monat lang tatsächlich arbeitslos und steht dem Arbeitsmarkt für diese Zeit auch zur Verfügung. Also gibt es für diese Zeit Leistungsansprüche. Nicht abwimmeln lassen!

Man ist natürlich etwas mehr auf der sicheren Seite, wenn man der Arbeitsagentur die konkreten Reisepläne erst nach der Bewilligung des ALG mitteilt. Wobei man im Gespräch mit der Vermittlungsabteilung (im Gegensatz zur Leistungsabteilung) schon durchscheinen lassen könnte, dass man mit dem Gedanken an eine längere Reise spielt, falls sich nicht schnell ein neuer Job auftut. (Hüstel.)

Die Notwendigkeit, eine schöne Bewerbungsmappe anzufertigen, ergibt sich ja spätestens nach der Reise sowieso, also kann man das ruhig schon vorher machen. (Sollte man auch, denn dann geht es hinterher schneller mit dem neuen Job.) Am besten gleich die Dateien auf einen USB-Stick ziehen und mitnehmen.

Und zum Thema Eigenbemühungen bzw. vermittelte Vorstellungsgespräche: Deine Chance auf einen neuen Job sinkt gegen Null, wenn Du Dich dumm anstellst, z.B. wenn Du Dich bei Firmen bewirbst, die gerade Personal abbauen oder gar keine Leute mit Deiner Qualifikation beschäftigen. Eigenbemühungen müssen (glaube ich) auch erst nach einigen Wochen nachgewiesen werden (6 Wochen?), denn wie wir alle wissen, dauert die Recherche von Arbeitgebern und die Anfertigung der Bewerbungsunterlagen etwas. Die Arbeitsagentur vermittelt Dir übrigens auch keine Vorstellungsgespräche direkt, sondern schickt Dir Stellenprofile mit der Aufforderung, Dich dort zu bewerben. Mit der Gestaltung des Bewerbungsschreibens kannst Du Deine Chancen auf eine Einladung zum Gespräch natürlich in beide Richtungen beeinflussen...

Kurz: Das wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das einzige, was wirklich wichtig ist: Du musst den Bewilligungsbescheid haben, bevor Du Dich wieder abmeldest.

LG, Karoshi
0

Matzepeng

« Antwort #3 am: 25. Februar 2010, 12:48 »
Wieso abgelehnt?
Frangipani, Du bist doch einen vollen Monat lang tatsächlich arbeitslos und steht dem Arbeitsmarkt für diese Zeit auch zur Verfügung. Also gibt es für diese Zeit Leistungsansprüche. Nicht abwimmeln lassen!
Das stimmt natürlich, den Monat bekommst du natürlich ausgezahlt, schließlich hast du ja auch Anspruch drauf! Hatte den Monat übersehen. Bei mir war es nur 1 Tag und da kam dann halt die Ablehnung...

Und zum Thema Eigenbemühungen bzw. vermittelte Vorstellungsgespräche: Deine Chance auf einen neuen Job sinkt gegen Null, wenn Du Dich dumm anstellst, z.B. wenn Du Dich bei Firmen bewirbst, die gerade Personal abbauen oder gar keine Leute mit Deiner Qualifikation beschäftigen. Eigenbemühungen müssen (glaube ich) auch erst nach einigen Wochen nachgewiesen werden (6 Wochen?), denn wie wir alle wissen, dauert die Recherche von Arbeitgebern und die Anfertigung der Bewerbungsunterlagen etwas. Die Arbeitsagentur vermittelt Dir übrigens auch keine Vorstellungsgespräche direkt, sondern schickt Dir Stellenprofile mit der Aufforderung, Dich dort zu bewerben. Mit der Gestaltung des Bewerbungsschreibens kannst Du Deine Chancen auf eine Einladung zum Gespräch natürlich in beide Richtungen beeinflussen...
LG, Karoshi

Also die ARGE Düsseldorf verlangt 6 Bewerbungen pro Monat, ohne irgendwelche Vorlaufzeit. Aber prinzipiell ist so ein Beschäftigungsverhältnis ja nichts schlimmes, da es nach Monaten der Ausgaben mal wieder etwas Geld in die taschen spül, um für die nächste Reise zu sparen. Und es hilft auch den Wiederkommensschmerz besser zu überstehen, wenn man gleich wieder etwas Ablenkung hat...
0

Tags: arbeitsamt alg1 
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK