Thema: Vor Abreise gekündigt, Arbeitslosigkeit tritt erst auf der Weltreise ein, ALG1  (Gelesen 3753 mal)

Stephan

Hallo,

Ich habe zu meinem Fall nichts absolut eindeutiges im Forum gefunden. Ich war fast 5 Jahre ohne Lücke bei der gleichen Firma beschäftigt, voraussichtlich wird mir in den nächsten 3 Monaten gekündigt. Ich würde die Gelegenheit gerne nutzen um ca. 6-8 Monate auf Weltreise zu gehen bevor ich mich anschließend selbständig mache.

Nach erfolgter Kündigung stehen mir vertraglich vereinbart noch noch ca. 3-4 Monate lang mein normales Gehalt (incl. aller Sozialleistungen) zu, ich muss aber in dieser Zeit nicht mehr arbeiten (Plustage). Diese 3-4 Monate will ich natürlich nicht hier warten. Ich werde also erst wirklich Arbeitslos während ich schon unterwegs bin. Deshalb kann ich nicht am Tag des wirklichen "Arbeitsloswerdens" persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen, um mich arbeitslos zu melden.

Ich habe gelesen, dass man sich unbedingt vor dem Reiseantritt mindestens 1 Tag Arbeitslos melden soll um Anspruch (und Bewilligungsbescheid) zu erhalten und sich dann aus der Arbeitslosigkeit abzumelden bis man wieder zurück ist. Das trifft irgendwie jedoch scheinbar alles nicht auf meine Situation zu, da ich ja zu dem Zeitpunkt der Abreise noch gar nicht Arbeitslos bin (und voraussichtlich erst 3-4 Monate nach Reiseantritt wirklich Arbeitslos werde).

• Wie gehe ich am besten vor um mir nicht eine Sperrzeit wegen z.B. zu spätem Meldens einzufangen? Kann man schon alles im Vorfeld mit dem Arbeitsamt klären?

• Kann man sich, obwohl man noch gar nicht Arbeitslos ist, schon Arbeitslos melden - nicht nur Arbeitssuchend (auch wenn es ggf. noch mehr als 3 Monate dauert bis die Arbeitslosigkeit wirklich eintritt)?

• Kann man sich schon aus der zukünftigen Arbeitslosigkeit abmelden obwohl man noch gar nicht Arbeitslos ist?

• Kriegt man unter diesen Bedingungen schon eher einen Bewillungsbescheid. Noch vor der wirklichen Arbeitslosigkeit?

• Was passiert wenn ich anstelle des Arbeitgebers kündige und dadurch eine Sperrzeit bekomme? Muss ich für diese Sperrzeit vor Ort sein oder darauf reagieren können?

• Gibt es bezüglich der Förderung für die Selbständigkeit nach der Weltreise noch etwas extra zu beachten?

Ich weiß das sind sehr viele offene Fragen. Schonmal Tausend dank vorab für eure Hilfe,
Ganz liebe Grüße, Stefan

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karoshi

Hallo Stefan,

mach Dir keinen Stress! Du wirst in jedem Fall innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses zurück sein, und dann kannst Du Dich ganz normal arbeitslos melden, Deine Ansprüche sind bis dahin noch nicht verfallen. Und vorher arbeitslos melden geht in Deinem Fall sowieso nicht.

Eine Sperrzeit wegen verspäteten Meldens kannst Du u.U. nicht vermeiden, die ist aber nicht zwingend, und sie wäre nach Deiner Reise so oder so vorbei.

LG, Karoshi
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Stephan

Hi Karoshi,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. :)
Es ist wirklich nicht problematisch wenn ich mich ganze 5 Monate zu spät Arbeitslos melde? Eine Sperrzeit wegen eigener Kündigung (12 Wochen?) und zu später Meldung (1 Woche?) kann doch nicht schon anlaufen bevor ich mich gemeldet habe? Oder verstehe ich da was falsch?

Tausend Dank vorab, Stefan
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karoshi

Hi Stefan,

Sperrzeiten beginnen laut SGB "mit dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet". Im Fall der Eigenkündigung ist das das (selbstverschuldete) Ende des Arbeitsvertrags. Die Sperrzeit läuft unabhängig von der Arbeitslosmeldung. Eine Eigenkündigung würde ich Dir aber sowieso nur dann empfehlen, wenn die ansonsten anstehende Kündigung durch den Arbeitgeber sich Deiner Meinung nach im Lebenslauf zu schlecht machen würde, was ich z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen nicht so sehe.

Bei der verspäteten Meldung bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, was als "begründendes Ereignis" gesehen wird, aber Deine zuständige Arbeitsagentur kann Dich beraten.

LG, Karoshi
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