Thema: Französischer Staatsbürger -Krankenversicherung  (Gelesen 1943 mal)

guj8486

« am: 06. Februar 2011, 23:46 »
Hallo,

mein Freund ist französischer Staatsbürger und würde seine Auslandskrankenversicherung auch gerne in Frankreich abschließen, damit er im Falle eines Rücktransportes auch nach Frankreich zurück gebracht wird...  Jetzt hat er aber die Auskunft erhalten, dass man IMMER eine Anwartschaft beantragen/bezahlen muss und das würde ca. 80€ im Monat kosten.
Kennt sich hier jemand damit aus? Ist das wirklich so oder kann man, wie in Deutschland auch, sich einfach abmelden und nach einem Jahr, bzw. falls man zurück gebracht wird, sich einfach wieder bei seiner alten Kasse anmelden? 

Ach ja und noch zur Info: also momentan ist er in Deutschland bei der TK versichert, da er hier arbeitet. Vorher war er über seine Eltern in Frankreich pflichtversichert.

Hoffe, es kann uns jemand helfen, denn mit der Anwartschaft würde es verdammt teuer werden!  ???
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dommel24

« Antwort #1 am: 07. Februar 2011, 20:25 »
Hallo,

zunächst einmal zur Auslandsreisekrankenversicherung: In Deutschland ist es so, dass man hier gemeldet sein muss, um eine solche Versicherung abzuschließen. Daher nehme ich mal an, dass das in Frankreich auch so ist. Das alles hat aber nichts mit der deutschen Versicherung bei der TK zu tun.

Zur Versicherung bei der TK:

- normalerweise Kosten Anwartschaften 40 EUR. Wo hast du denn die Information mit den 80 EUR her? Auch ist eine Anwartschaft in vielen Fällen nicht nötig, da sowieso eine Versicherungspflicht besteht und die Krankenkasse dich somit zurücknehmen muss. Um eventuelle Nachforderungen zu verhindern, muss vorher allerdings einiges beachtet werden.


- Wie ist dein Freund in Deutschland bei der TK versichert? (Pflichtversichert oder freiwillig versichert)
- Wird dein Freund einen Wohnsitz in Deutschland behalten?
- Wird während der Reise ein Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen oder ist er weiterhin als Student an einer Uni eingeschrieben?
- Wie lange werdet ihr reisen? Länger als 6 Monate?
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guj8486

« Antwort #2 am: 08. Februar 2011, 13:15 »
Hallo,

also die STA-Versicherung, die wir abschließen würden, die geht auch, wenn er seinen Wohnsitz in Frankreich hat. Dann würde er im Notfall auch nach Frankreich zurücktransportiert werden. Muss (anscheinend) allerdings zusätzlich ca 80€ (das ist die Anwartschaft in Frankreich!!) monatlich für die französische Versicherung bezahlen. Und das ist auch unser Problem, da er wie gesagt -im Falle eines Falles- gerne nach Frankreich und nicht nach Deutschland zurückgebracht werden möchte...

Momentan ist er in Deutschland pflichtversichert. Seinen Wohnsitz würde er eigentlich in Deutschland nicht behalten, außer, das wird mit der Versicherung jetzt viel billiger, wenn wir das alles über Deutschland machen, weil er dann ja auch keine Anwartschaft bezahlen muss...  Dann wird er allerdings auch in ein deutsches Krankenhaus gebracht, falls was passieren sollte...


Wir werden ungefähr ein Jahr lang auf Reisen sein und währenddessen besteht auch kein Arbeitsverhältnis in Deutschland und eingeschrieben ist er auch nicht mehr, weil er schon fertig mit der Uni ist ;)

Also vielleicht helfen dir diese ganzen Infos ja, um etwas Licht in unsere ganzen Fragen zu bringen!  ??? Danke schonmal!
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dommel24

« Antwort #3 am: 08. Februar 2011, 18:10 »
Hallo,
ich habe jetzt erst verstanden, dass es um die Anwartschaft bei der französischen Versicherung geht. Ich war davon ausgegangen, dass du von einer Anwartschaft in Deutschland sprichst. Sorry. Also zum Thema Frankreich muss ich leider passen. Da müsstet ihr mal in einem franz. Forum stöbern.

Wichtig ist, dass die Reise-Krankenversicherungen die Behandlungen, die nach dem Rücktransport ins Heimatland anfallen, NICHT mehr übernehmen. Daher muss dafür gesorgt sein, dass sofort nach der Rückkehr eine Versicherung greift.
In Deutschland ist das kein Problem. Sofort nach der Rückkehr wäre er wegen der Versicherungspflicht wieder bei der TK versichert.

Zum Thema Frankreich kann ich dir aber leider nicht weiterhelfen. Sorry
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