Hallo,
also es ist so, dass Du verpflichtet bist, Dich unverzüglich arbeitssuchend zu melden. Anderenfalls kannst Du eine weitere Sperrzeit bekommen, die soweit ich weiß eine Woche beträgt und auf die 3-monatige Sperrfrist noch draufgeschlagen wird, und die die Gesamt-Anspruchsdauer weiter verkürzt. Wenn Dir das egal ist, kannst Du Dich natürlich auch verspätet melden.
Andererseits würde ich die "Belästigungen" durch die Arbeitsagentur auch nicht überschätzen. In schlechten Zeiten wie diesen ist es nicht allzu wahrscheinlich, dass sie Dich mit Jobangeboten bombardieren, auf die Du reagieren musst; und Eigenbemühungen zur Arbeitssuche musst Du erst nachweisen, wenn Du als arbeitslos gemeldet bist.
LG, Karoshi