Thema: Arbeitsuchend melden  (Gelesen 2027 mal)

Rat

« am: 10. Januar 2010, 21:11 »
Morgen will ich die Kündigung meinem Arbeitgeber überreichen. Letzte Arbeitstag ist der 31.03. und einen Monat später soll es für ein Jahr auf Weltreise gehen.
Meine Frage: Wann sollte ich mich beim Amt arbeitssuchend melden?
Ich würde das gerne soweit wie möglich nach hinten schieben, um von der Agentur nicht "belästigt" zu werden.
Durch meine Kündigung läuft meine Sperrfrist ohnehin 3 Monate. Dann sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich mich erst im März suchend melde, oder?

Vielen Dank für Eure Anregungen. Bei dem Thema bin ich einfach unsicher und möchte ja auch nichts falsch machen.
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karoshi

« Antwort #1 am: 11. Januar 2010, 07:16 »
Hallo,

also es ist so, dass Du verpflichtet bist, Dich unverzüglich arbeitssuchend zu melden. Anderenfalls kannst Du eine weitere Sperrzeit bekommen, die soweit ich weiß eine Woche beträgt und auf die 3-monatige Sperrfrist noch draufgeschlagen wird, und die die Gesamt-Anspruchsdauer weiter verkürzt. Wenn Dir das egal ist, kannst Du Dich natürlich auch verspätet melden.

Andererseits würde ich die "Belästigungen" durch die Arbeitsagentur auch nicht überschätzen. In schlechten Zeiten wie diesen ist es nicht allzu wahrscheinlich, dass sie Dich mit Jobangeboten bombardieren, auf die Du reagieren musst; und Eigenbemühungen zur Arbeitssuche musst Du erst nachweisen, wenn Du als arbeitslos gemeldet bist.

LG, Karoshi
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Rat

« Antwort #2 am: 11. Januar 2010, 23:57 »
Hi karoshi,

Deine Tipps und Dein Wissen zu dem Thema (und nicht nur zu dem) sind echt super! Dann werde ich doch nun gelassen zur Agentur gehen und mich arbeitssuchend melden. Wir sind ja noch in Deutschland und da sollte auch alles seinen geregelten Gang gehen ;-)
Hab vielen Dank und viele Grüße
Torsten
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