Thema: ...und wieder mal arbeitslos melden??  (Gelesen 3571 mal)

bslange

« am: 17. Dezember 2009, 20:27 »
Hallo,

wir werden am den 01.03.2010 für 6 Monate durch die Weltgeschichte reisen. Vorher ist ja einiges zu klären.
Bevor ich zu meiner Frage komme, muss ich erstmal meine Situation erläutern.

Wir haben beide zum 28.02.10 einen Auflösungsvertrag unterschrieben und werden wahrscheinlich schon ab dem 20.02. losfliegen. Nun habe ich mich bereits im November (3 Monate vor der anstehenden Arbeitslosigkeit) fristgerecht "arbeitssuchend" gemeldet und hatte daraufhin ein erstes Gespräch beim Arbeitsamt. Mein Vorhaben war eigentlic mich zum 01.03 arbeitslos zu melden, mich daraufhin abzumelden zum 02.03. um die Sperrfrist verstreichen zu lassen und da ich die Info hatte, dass bei Rückkehr und dann anstehénder Arbeitslosigkeit die Arbeitstätigkeit der letzten 2 Jahre abgefragt wird und danach die Länge als auch die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird. Ich dachte also, würde ich mich erst zum August arbeitslos melden, so würden die 6 Monate meiner Weltreise mit einbezogen werden und die Höhe als auch die Länge der Zahlung wäre geringer.

Nun hatte ich gestern ein telefonisches Gespräch mit der Leistungsstelle der Arbeitsagentur die mir folgendes sagte:

1. Die Sperrfrist läuft automatisch ab auch OHNE arbeitslos gemeldet zu sein, da ich mich zum 01.03. arbeitssuchend gemeldet habe.

2. Die Höhe und die Länge richtet sich zwar nach der Arbeitstätigkeit der letzten 2 Jahre, aber gefordert werden "nur" 12 Monate durchgehende Arbeitstätigkeit in den letzten 2 Jahren egal ob da nun 6 Monate Weltreise mit beinhaltet sind oder nicht.

Sprich, ich bräuchte mich gar nicht arbeitslos melden und hätte keine Nachteile dadurch.

Denkt ihr, ich kann diesen Aussagen vertrauen, oder würdet ihr euch trotzdem arbeitslos melden. Wie sind eure Erfahrungen?

Liebe Grüße und scheisse ist das alles kompliziert!
0

karoshi

« Antwort #1 am: 18. Dezember 2009, 07:09 »
Hallo,

eigentlich hast Du kein Problem.

  • Du kannst Dich nicht arbeitslos melden, weil Du bis zum 28.02. eine Arbeit hast und schon vorher losfliegst. Du bist also vor der Reise gar nicht arbeitslos. Du musst Dich allerdings abmelden, da Du ja arbeitssuchend gemeldet warst.
  • Da Deine Reise "nur" 6 Monate geht, erfüllst Du nach der Rückkehr auf jeden Fall die Anwartschaftszeit (360 Tage gearbeitet in den letzten 2 Jahren, das muss übrigens nicht durchgängig gewesen sein). Selbst wenn Du etwas länger weg bleibst, besteht also kein Risiko, dass Du Deine Ansprüche verlierst.
  • Die Sperrfrist ist nach Deiner Rückkehr abgelaufen.
  • Die Höhe des ALG richtet sich grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Da Du die letzten 6 davon kein Einkommen hattest, greift für Dich eine Härtefallregelung, nach der die letzten 12 Monate deiner Beschäftigung als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
  • Die Dauer des ALG richtet sich nach den Beschäftigungsverhältnissen der letzten 5 Jahre. Wenn Du innerhalb dieser Zeit 720 Tage gearbeitet hast (und die Anwartschaft erfüllst, s.o.), hast Du den vollen Anspruch von 12 Monaten (abzüglich Sperrfrist).

Wenn Du nachlesen willst: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

Also mach Dir keine Sorgen und freue Dich auf die Reise. :)

LG, Karoshi
0

bslange

« Antwort #2 am: 18. Dezember 2009, 14:41 »
Super! Danke wie immer hier für die schnelle Antwort an "karoshi"!!

Nur nochmal einer Frage zur "Härtefall-Regelung":

Das bedeutet für mich, dass die Höhe meines Arbeitlosengeldes definitiv niedriger ausfallen wird nach den 6 Monaten oder nicht?

Gruß
0

karoshi

« Antwort #3 am: 18. Dezember 2009, 15:00 »
Nein, das bedeutet genau das nicht. Da Du in den letzten 6 Monaten vor der Arbeitslosigkeit kein Einkommen hattest, wird für die Höhe des ALG ein anderer 12-Monats-Zeitraum innerhalb der 2 Jahre als Berechnungsgrundlage herangezogen, und zwar die Zeit von 03/2009 bis 02/2010 (falls das die Phase mit dem höchsten Einkommen war).

Diese Härtefallregelung gilt für alle Beschäftigten, deren Einkommen in den letzten 2 Jahren gesunken ist. Es soll keiner zusätzliche Nachteile haben, weil er auf Gehalt verzichtet hat. Es ist ja ein durchaus üblicher Vorgang, dass Mitarbeiter zurückstecken (z.B. auf Zulagen verzichten), um ihre Firma zu retten, aber dann geht sie am Ende doch den Bach runter.

LG, Karoshi
0

 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK