Thema: Arbeitslosmeldung / Erfahrungsbericht  (Gelesen 2542 mal)

traveler

« am: 16. Oktober 2009, 15:30 »
Hallo,

ich bin einer der vielen Neuen und möchte gleich zum Anfang sagen, wie sehr mir die Seite hier bei der Vorbereitung meiner bevorstehenden Reise, geholfen hat!
Dickes Danke dafür!!!

Zu meinem Anliegen:

Ich war gestern bei der Arbeitsagentur und wollte mich wie hier schon oft beschrieben, arbeitslos melden…. nach vielem hin und her, für und wieder, ob ich die Arge über mein wirkliches Vorhaben informieren sollte, habe ich es dann letztlich doch offen und ehrlich gesagt. Auch vielleicht dadurch begründet, dass Freunde von mir, die ähnliches vorhatten, auch damit immer gut gefahren sind (im Übrigen, in derselben Arge!!!).

Nach langem Argumentieren und Klärung wie und wann, meinte die Dame: „Dann brauchen Sie sich nicht arbeitslos melden und können gehen“! WAS? Ja, das würde dann eh nichts bringen, da ich zum 31.12. selbst gekündigt habe und mein Flug bereits am 30.12. geht und demnach ja dem Arbeitsamt sowieso nicht ab 01.01.2010 zur Verfügung stehen kann.

Was bedeutet das nun für mich?
Ist das so der richtige Weg, nur weil ich mich am 01.01.2010 nicht persönlich für einen Tag arbeitslos und gleichzeitig am 02.01.2010 wieder abmelden kann??
Was bedeutet das für die ganzen Versicherungen? Krankenversicherung – wird vom AG abgemeldet? Wer zahlt die Sozialversicherung?

Was passiert denn in dem Fall, wenn ich z.B. wieder am 30.11.2010 in Deutschland aufschlagen werden? 3 Monate keine Bezüge, erst nach Ablauf der Sperrfrist am 01.03.2011!?

Ich liebe wirklich deutsche Bürokratie…..nein, vielmehr macht sie mir echt Angst! Ich will auf keinen Fall innerhalb des Jahres hier wieder in Deutschland antanzen müssen, weil das Arbeitsamt irgendwas von mir will und ich Pflichten nicht eingehalten habe!!

Ich danke euch sehr für eure Ratschläge!
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karoshi

« Antwort #1 am: 16. Oktober 2009, 15:52 »
Hallo traveler,

Ist das so der richtige Weg, nur weil ich mich am 01.01.2010 nicht persönlich für einen Tag arbeitslos und gleichzeitig am 02.01.2010 wieder abmelden kann??
Ja, so ist es leider. Wenn der Abflug vor dem offiziellen Ende des Arbeitsvertrags liegt, kannst Du Dich vor der Reise nicht arbeitslos melden. In Deinem Fall ist das besonders tragisch, weil es nur um wenige Tage geht -- aber die machen nun mal den Unterschied. Du müsstest Dich also bis spätestens 05.01.2011 arbeitslos melden, um noch Geld zu bekommen.

Was bedeutet das für die ganzen Versicherungen? Krankenversicherung – wird vom AG abgemeldet? Wer zahlt die Sozialversicherung?
Sozialversicherung... das sind ja in Deutschland 5 verschiedene (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und gesetzliche Unfallversicherung). KV machst Du selbst (per Auslands-KV), GUV entfällt, und die anderen drei kannst Du freiwillig selbst weiter zahlen -- die RV auch rückwirkend bis Ende März des Folgejahres.

Was passiert denn in dem Fall, wenn ich z.B. wieder am 30.11.2010 in Deutschland aufschlagen werden? 3 Monate keine Bezüge, erst nach Ablauf der Sperrfrist am 01.03.2011!?
Nach meinem Verständnis läuft die Sperrfrist Ende März 2010 ab. Hier auf der Website steht zwar, dass bei einer vorherigen Arbeitslosmeldung die Sperrfrist nach der Reise normalerweise abgelaufen ist (was auch stimmt), aber ich bin inzwischen sicher, dass sie auch dann abläuft, wenn Du Dich vorher nicht meldest. Sie beginnt nämlich mit dem Ereignis, das die Sperrfrist begründet, und das ist bei Eigenkündigung das Ende des Arbeitsvertrags. Eine Unterbrechung der Sperrfrist ist im SGB nicht vorgesehen.

LG, Karoshi
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