Das klingt echt toll, ist aber sicher auch mit Arbeit verbunden...
Ob wohl der Punkt "Salärvorstellungen" eine Art Vorentscheidung darstellt? Dh nehmen die mich dann nicht wenn ich da etwas annehmbares eintrage, wenn andere dass für fast nix machen wollen würden?
Wenn ihr Videos einsendet, achtet darauf dass ihr beispielweise Musiktitel auch verwenden dürft:
dass das eingesandte Film-, Bild- oder Tonmaterial keine Rechte Dritter (insbesondere keine Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte) verletzt. Sollte das Bild- oder Tonmaterial Rechte Dritter verletzen und der SWISS somit einen Schaden zufügen, so ist SWISS berechtigt, Regressansprüche geltend zu machen.
Surfy