Thema: 3-monatige Reise im Jahr 2024... brauche etwas Hilfe :)  (Gelesen 2396 mal)

eliseligg

« am: 01. November 2023, 19:11 »
Hallo zusammen,
Erstens, dieses Forum ist im Grunde das Beste, was ich gefunden habe! Vielen Dank an alle für all diese großartigen Informationen.

Ich glaube, ich verstehe, was ich wissen muss, habe aber, wie andere auch, noch ein paar unbeantwortete Fragen. Ich habe Beiträge gelesen, die bis zu 10 Jahre zurückliegen, vielleicht haben sich also einige Dinge geändert.

Ich habe einen unbefristeten Vertrag ab April 2020. Ich möchte am 15. Dezember kündigen und meine Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ich wäre also im Grunde ab dem 16. Januar 2024 arbeitslos.

Ich verstehe das Verfahren wie folgt
- Am 15. Dezember 2023 kündigen
- Am 16. Dezember 2023 als arbeitssuchend melden
- Arbeitslos melden am oder NACH dem 17. Januar 2024.
- Abmeldung so schnell wie möglich vor meiner Reise.

Einige Fragen, die sich stellen:
- Ich möchte nicht gleich am nächsten Tag nach meiner Arbeitslosigkeit abreisen, wie es andere tun. Wie viel Zeit kann ich maximal zwischen meiner Arbeitslosigkeit und meiner Abmeldung vor meiner Reise verstreichen lassen? Kann ich mich z. B. am 17. Januar arbeitslos melden, mich dann aber 3 Wochen später oder einen Monat später, am 14. Februar, abmelden und die Reise am 15. Februar antreten? Ich möchte nicht, dass irgendjemand denkt, ich hätte Geld erhalten, das ich nicht verdient hätte.
- Kann ich die Reise theoretisch auch noch Monate später antreten? Viele Leute sagen, sie befürchten, dass das Amt das Geld zurückverlangen wird.

- Ein anderes Szenario: Ich mache einen Integrationskurs, um Deutsch zu lernen (ja, ich weiß, es ist schrecklich, dass ich es noch nicht spreche, aber ich hatte in den letzten Jahren einen englischsprachigen Job und viele persönliche Probleme, konnte die Sprache nicht lernen, aber jetzt muss ich sie zu 100 % lernen). Nach dem Ende des Kurses, der 600 Stunden umfasst, melde ich mich ab, damit ich die Weltreise antreten kann. Hat jemand Erfahrung damit? (Vermutlich nicht, aber die Frage lohnt sich).
- Wenn ich das ganze Verfahren überspringe und einfach kündige und auf die Reise gehe, und das ganze Verfahren nach der 4-monatigen Reise durchlaufe, habe ich den Nachteil, dass ich das Geld nicht sofort erhalte. Beträgt die Verzögerung nur eine Woche?

Im Grunde beziehen sich alle obigen Fragen auf das, was ist. Am besten ist es, wenn ich vor der Weltreise einige Monate lang arbeitslos sein möchte.

Zum Schluss habe ich noch zwei Fragen, die etwas vom Thema abschweifen, daher hoffe ich, dass der Admin nichts dagegen hat, wenn ich sie stelle.

- 1) ob ich während der Sperrzeit tatsächlich einen Integrationskurs machen kann.
- 2) Ich habe in den letzten Jahren immer wieder Kurzarbeit gemacht. Im Moment bin ich gerade wieder auf Kurzarbeit. Ich denke, es ist egal, ob ich das bin oder nicht, ich habe gelesen, dass ich immer noch Anspruch auf Leistungen habe, die meinem letzten Gehalt vor der Kurzarbeit entsprechen, ist das richtig?

Vielen Dank, dass Sie das gelesen haben!
Elise
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hosep

« Antwort #1 am: 02. November 2023, 16:59 »
Also das ist alles etwas unkonkret, ich weiß jetzt nicht wirklich wann genau du auf Reisen gehen willst. Aber wenn du selber kündigst, bekommst du in der Regel eine Sperrfrist von 3 Monaten. Und in genau dieser Zeit brauchst du dir bezüglich irgendwelcher Konsequenzen von Seiten des Arbeitsamtes am wenigstens Gedanken machen. Du kannst sowieso nicht sanktioniert werden bzw eine Sanktion von 30% auf 0 Euro, die du bekommst, bleiben halt 0 Euro.

Am cleversten ist es, wenn deine Reise sobald als möglich nach der Kündigung losgeht. Du meldest dich am 16.01. arbeitlos und -suchend. Die Sperrfrist beginnt dann hier bis Mitte April. Sagen wir mal, deine Reise beginnt am 03.02.24. Du Dann kriegst du halt zwei Wochen kein Geld und du meldest dich zum 02.02.24 ab. Das kann und sollte auch schon im Vorfeld passieren und muss nicht erst direkt am letzten Tag mitgeteilt werden. Deine Sperrfrist läuft dann trotzdem weiter und wenn du wieder zurück bist, meldest du dich wieder an und bekommst deinen Restanspruch auf ALG1.

Am unklügsten ist es, selbst zu kündigen und erst nach Ablauf der Sperrfrist mit deiner Reise zu beginnen. Erstens musst du dann schauen, von was du in dieser Zeit lebst. Und zweitens könntest du in dieser Zeit mehr Geld verdienen für deine Reise bzw. die Zeit danach.
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