Ohne Gewähr: soweit ich informiert bin, ergibt sich die Krankenversicherungspflicht aus dem "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland. D.h. wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt nicht ins Ausland verlegst (was Du aber offenbar getan hast, weil abgemeldet und seit über einem Jahr im Ausland),
müsstest Du Dich versichern. Das trifft auf Dich wohl nicht zu. Darüber hinaus ist für viele Ausländer eine Visumerteilung für Deutschland an einen KV-Nachweis gekoppelt. Das trifft für Dich als deutschen Staatsbürger auch nicht zu. Es könnte also sein, dass bei Dir für solche kürzeren Aufenthalte tatsächlich keine Versicherungspflicht eintritt.
Unabhängig davon
solltest Du Dich bei jedem Aufenthalt in D schon aus eigenem Interesse krankenversichern. Wie Du schon schreibst, decken manche Auslands-KV einen vorüber gehenden Aufenthalt in D ab, aber nicht unbegrenzt oft oder lange. Für alles, was darüber hinaus geht, gibt es so genannte Incoming Krankenversicherungen. Die werden eigentlich beworben für ausländische Gäste, die Deutschland besuchen. Versicherbar in diesen Tarifen ist aber grundsätzlich jeder ohne Wohnsitz in Deutschland. Du könntest damit alle Zeiten, die Deine jetzige KV bei der HanseMerkur nicht abdeckt, einfach taggenau zusätzlich versichern.
Ein Beispiel findest Du
hier, es gibt aber noch jede Menge andere. Die HanseMerkur
hat natürlich auch so einen Tarif. Wenn Du sowieso schon bei denen versichert bist, würde ich die einfach mal kontaktieren.