Hallo Beate ,
deine Informationen , sind leider nur bedingt richtig !
Zum einen , kann ich auch in die gezl Versicherung wechseln, wenn ich über 1 Jahr im Ausland gemeldet war und KEINEN deutschen Wohnsitz inne hatte.
Dann muss mich die Versicherung nehmen . Das wird auch gern von Selbständigen ÜBER 55 gemacht gemacht. Die dürfen zwar legal nicht mehr aus der privaten in die gezl. wechseln, kommen aber gern über dieses Verfahren. Da gibt es sogar Anbieter für.
Auch ist das Arbeitsentgelt nur in EINE Richtung entscheidend . Und zwar ob ich von der gezl. in die private wechseln darf . Anders rum ist es egal. Ich muss mich nicht privat versichern.
Kommt ein in Ausland gelebter Deutscher egal in welchem Alter wieder nach Deutschland nach einem Jahr Aufenthalt (hat keine Anwartschaft usw. ) ist die getl. Versicherung (und zwar seine letzte) gar verpflichtet ihn zu nehmen . In Deutschland besteht per Gesetz Versicherungspflicht. Alter egal.
AM: wenn der TE wieder nach D kommt muss ihn die gezl. mit wenigen Ausnahmen auch wieder nehmen und zwar jene, wo er vorher war.