Thema: Reisen nachdem man gekündigt wurde in der Zeit der bezahlten Freistellung  (Gelesen 5988 mal)

Sebbonator1986

Hallo Zusammen!

Am letzen Donnerstag hat mich mein Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt. Da meine Kündigungsfrist drei Monate beträgt bin ich nun noch für über drei Monate angestellt, aber muss nicht arbeiten. D.h. ich habe sowas wie bezahlten Urlaub.

Ihr könnte euch ja sicherlich vorstellen, dass ich in dieser Zeit gerne reisen würde ;). Das Arbeitsamt sagt ja nun allerdings, dass ich mich drei Monate bevor mein Arbeitsverhältnis endet Arbeitssuchend melden muss. Sollte ich diese Frist verpassen droht eine Sperrfrist von einer Woche. D.h. ich müsste mich noch diese Woche Arbeitssuchend melden.

Die Pläne für meine Reise sind nun so dass ich vermutlich 2-4 Wochen bevor ich nun tatsächlich Arbeitslos werden würde wieder im Lande wäre und mit der Jobsuche beschäftigen würde. Was passiert den nun aber wenn ich mich nun diese Woche Arbeitssuchend melden würde? Könnte ich dann dennoch meine Reise antreten? Würde das Arbeitsamt von mir verlangen  Vorstellig zu werden? Müsste ich mich bewerben?

Im Moment tendiere ich dazu die Sperre zu riskieren und zunächst einfach meine Reise zu machen. Hierzu hat mich auch der folgende Beitrag ermutigt:

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
Zitat
Wenn Du auf Weltreise gehen willst, kommen Dir diese Vermittlungsbemühungen wahrscheinlich ungelegen, so dass Du auf die Idee kommen könntest, Dich erst mal nicht arbeitssuchend zu melden. Aber was passiert dann? Nicht viel: Dir wird möglicherweise, wenn Du später Arbeitslosengeld beantragst, eine gewisse Mitschuld an Deiner Arbeitslosigkeit unterstellt und das Arbeitslosengeld um eine Woche gekürzt. Ob das passiert, hängt davon ab, ob Deine Reise als "wichtiger Grund" akzeptiert wird, Dich zunächst nicht arbeitssuchend zu melden. (Das hängt etwas vom Goodwill des Sachbearbeiters ab.) Du verlierst also im schlimmsten Fall etwas Geld (nämlich dann, wenn Du die Sperrzeit bekommst und bis zum Ende der dadurch verkürzten Anspruchsdauer arbeitslos bleibst), hast aber darüber hinaus keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.

Was würdet ihre den machen? :D

Viele Grüße,
Sebastian
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n_rtw

Ich wuerd ganz klar in Urlaub fahren   :) :) :) und mich jetzt sofort Arbeitssuchend melden.

Ich kenn mich mit den Gesetzen nicht aus, aber als ich mich damals per online Formular arbeitslos gemeldet hab, gabs ein Telefonat, dann wurden mir alle moeglichen Unterlagen zugesendet und dann bin ich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit aufs Amt. Dazwischen gabs keine Kommunikation. Denn ich musste ja (offiziell zumindest) arbeiten, in meinem Job auch noch ausserhalb und viel. Wann soll ich da also zum Amt und wann mich bewerben? Freizeit ist bei uns in D auch ein Grundrecht...
Ich persoenlich seh das aehnlich mit Resturlaub. Der Staat zwingt einen ja direkt Urlaub zu nehmen. Dann sollte man da auch von der Bewerbungspflicht befreit sein.
Meine Meinung, aber was der Gesetzgeber dazu sagt weiss ich eben nicht.
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Sebbonator1986

Hey Du!

Danke Für Deine Antwort. Ich habe nun einfach mal bei der AG angerufen und mich erkundigt. Dort habe ich mit einer sehr netten Damen telefoniert was den Anruf noch etwas versüßt hat :D.

Die Dame meinte, dass ich in der Zeit der Freistellung machen kann was ich will. Sie hat mich lediglich darum gebeten zu versuchen alles was für die Arbeitssuchenden Meldung notwendig ist vor meiner Reise zu klären (d.h. Daten meines Lebenslaufs übermitteln, etc.). Sie werden mich vermutlich zu einem Gespräch einladen, aber wenn ich nicht da bin soll ich das einfach Mitteilen und das ist gar kein Problem.

Juhu... eine Sorge weniger :D.

Grüße,
Sebastian
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n_rtw

Na dann gute Reise  :)
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unbreakmyheart

Hier das selbe: Betriebsbedingt gekündigt und freigestellt für die 4 Monate Kündigungsfrist.
Habe mich brav arbeitssuchend gemeldet.
Ich will in diesen 4 Monaten reisen und dann korrekt arbeitlos melden.
Ich habe ein Vermittlungsgespräch nächste Woche.
Und ich habe schon einen Stellenvorschlag zugeschickt bekommen

Wie sind eure Erfahrungen?
Soll ich das gleich sagen bei dem Termin, dass ich bis zur Arbeitslosigkeit nicht zur Verfügung stehe?
Oder nichts sagen und alles aussitzen?

PS:
In bin in Deutschland.
Und ich hab leider nichts konkretes dazu gefunden in der Suchfunktion.
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Sebbonator1986

Hey,

bei mir war es wie von der netten Telefonistin beschrieben. Solange du dich korrekt arbeitssuchend gemeldet hast, kannst du machen was du willst. Erst ab dem ersten Tag an dem du Geld von der AG bekommst musst du zur Verfügung stehen. Es sollte also kein Problem sein die Thematik mit deiner Betreuerin offen zu besprechen.

Grüße und gute Reise!
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unbreakmyheart

Danke!
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