Die Debeka bezieht sich hier wahrscheinlich auf die Krankenversicherungspflicht, die durch eine Anwartschaft alleine nicht erfüllt wird, durch eine Auslands-KV aber sehr wohl. Theoretisch kann man aus der Versicherung vorüber gehend raus (im Falle einer PKV natürlich mit zusätzlicher Anwartschaft, falls man hinterher wieder zurück will), wenn man den Abschluss einer AKV für den gesamten Reisezietraum nachweist. Bei einer Reise mit offenem Ende ist das natürlich schwierig.
Eine mögliche Lösung wäre, wenn die Debeka selbst einen Auslandstarif anbietet, auf den die Versicherung während der Reise umgestellt werden kann. Oft sind solche Tarife günstiger als die für Deutschland. Dabei ist es allerdings wichtig, zu klären, wie die Rückumstellung später abläuft, ohne dass sich daraus finanzielle Nachteile ergeben.