Thema: Auslandsreiseversicherung zahlt nicht Gesamtbetrag  (Gelesen 5688 mal)

Manja

« am: 28. Februar 2017, 04:00 »
Probleme mit der Auslandsreisekrankenversicherung

Ich bin gerade in Sihanoukville im Süden Kambodschas! Dort hatte mich ein schlimmer Durchfall erwischt und ich war 6 Tage im Krankenhaus!
Die Versicherung hat das nun (4 Tage nachdem ich das Krankenhaus verlassen habe) endlich geprüft, und meint, dass nur 3 Tage angebracht wäre und zahlt nur für die drei Tage! Ich bin ja auf Anweisung/Anraten des Arztes im Krankenhaus geblieben!

Insgesamt beträgt die Rechnung stolze 1400 Dollar, und ich werde wohl auf der Hälfte sitzen bleiben!

Kennt jemand solche Fälle? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
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Vombatus

« Antwort #1 am: 28. Februar 2017, 08:44 »
Bei welcher Versicherung bist du?
Eventuelll findest du dort Informationen zu einem "Ombudsmann/Frau"?
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Manja

« Antwort #2 am: 28. Februar 2017, 12:30 »
Hanse-Merkur
Mir wurde jetzt gesagt, dass die das regeln! Das Krankenhaus hat zwar meinen Pass, aber den sill ich einfordern und wenn die meckern, sollen sie (das Krankenhaus) das mit der Versicherung regeln!
Ich werde morgen mal sehen, ob das klappt!
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karoshi

« Antwort #3 am: 28. Februar 2017, 18:16 »
Nach meinem Rechtsverständnis ist die Versicherung zur Zahlung in voller Höhe verpflichtet, wenn der Krankenhausaufenthalt ärztlich angeordnet wurde. Oder steht im Kleingedruckten, dass sie eine Ferndiagnose machen können, die dann mehr zählt als die Meinung der Ärzte vor Ort?

Sollte das nicht zu Deiner Zufriedenheit geregelt werden, würde ich auch versuchen, über den Ombudsmann aktiv zu werden oder mindestens damit zu drohen. Allerdings kann es dann sein, dass Du erst mal in Vorleistung gehen musst.

Stehst Du denn im direkten Kontakt mit der Hanse Merkur, oder läuft das alles über die Klinik?
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Mirabell

« Antwort #4 am: 28. Februar 2017, 20:38 »
Hallo, hattest du schon während deines Krankenhausaufenthaltes Kontakt mit der Versicherung? Normalerweise rechnet das die Versicherung dann mit dem Krankenhaus direkt ab und du bekommst deinen Pass auch erst dann zurück bzw. wirst entlassen, wenn dies geschehen ist.
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Vombatus

« Antwort #5 am: 28. Februar 2017, 22:04 »
Off Topic.

hier, in einem alten Thread gab es auch "Probleme" mit der HM. Allerdings in einem anderen Zusammenhang.
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=13161.msg87773#msg87773
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Mirabell

« Antwort #6 am: 01. März 2017, 20:01 »
Mich hätte mal interessiert, wie dieser Fall ausgegangen ist. Aber wenn in den Versicherungsbedingungen steht, dass der Rücktransport nur bei medizinisch "notwendigen" statt "sinnvollen" Fällen erstattet wird, hat man kaum eine Chance. Man sollte bei Abschluss unbedingt auf die Formulierung achten! Ansonsten braucht man zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung, die das dann übernimmt.
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Marla

« Antwort #7 am: 01. März 2017, 22:02 »
Hallo Manja,

also erst mal muss ich dir sagen, dass es mir total leid tut, was dir passiert ist. Ist ja schon scheiße genug, um Ausland richtig krank zu sein, aber dann noch Ärger mit der Versicherung zu haben, ist echt übel.

Sich an den Ombudsmann zu wenden, wenn's mit dem Versicherer selber nichts bringt, ist das einzig wahre in so einem Fall. Es kostet nichts, du hast also nichts zu verlieren.

Nach meinem Rechtsverständnis ist die Versicherung zur Zahlung in voller Höhe verpflichtet, wenn der Krankenhausaufenthalt ärztlich angeordnet wurde. Oder steht im Kleingedruckten, dass sie eine Ferndiagnose machen können, die dann mehr zählt als die Meinung der Ärzte vor Ort?
Ganz so einfach ist es nicht, sonst könnten ja ausländische Krankhäuser das total ausnutzen und bei Ausländern Rechnungen in unbegrenzter Höhe stellen.

Bei Versicherungen ist das „Kleingedruckte“ (Versicherungsbedingungen) das einzige, was man als Kunde in die Hand kriegt. Daher empfiehlt sich schon, da vorher mal einen Blick reinzuwerfen, oder anderweitig zu recherchieren. Wenn man erst mal doll krank ist, ist man dazu ja kaum in der Lage.

Hier die VB für den Tarif RK 365 der HanseMerkur (dürften bei anderen Tarifen aber ähnlich aussehen).
https://www.hmrv.de/c/document_library/get_file?uuid=41657b46-9e7f-4b59-ac83-324d6822b30d&groupId=31253

Ich könnte mir vorstellen, dass sich die HM auf Ziffer 3.1 bezieht:
„Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder übersteigen die Kosten einer Heilbehandlung das ortsübliche Maß, so können wir die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.“
Siehe aber auch die Mitwirkungspflichten unter 4.1. (Verpflichtung zur Kostenminderung) und 4.2. (Unverzügliche Kontaktaufnahme).

Was denke ich nicht ganz von der Hand zu weisen ist bei 6 Tagen KH-Aufenthalt "nur" wegen Durchfall (echt nicht bös gemeint, ich kann mir vorstellen, dass es dir total dreckig ging), dafür rund 450 EUR pro Tag (teurer als in Deutschland soweit ich weiß), und das in einem Entwicklungsland...

Aber ich drück ich dir ganz doll die Daumen, dass du was erreichst! Und würde mich auch freuen, wenn du hinterher kurz berichtest, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße und alles Gute
Marla
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White Fox

« Antwort #8 am: 02. März 2017, 02:15 »
Ich meine mich erinnern zu können dass bei der Hanse Merkur in Kleingedruckten steht, dass man vorher anrufen muss bevor man staionär ins Krankenhaus geht :(
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Radlerin

« Antwort #9 am: 02. März 2017, 15:41 »
Also ich war im KH auf den Philippinen und mein Mann hat dann nach 1-2 Tagen dort angerufen und den Fall gemeldet. Wir haben alles erstmal selbst bezahlt und hinterher  zurückbekommen. Aber direkt mit dem KH haben die nicht abgerechnet.
Ich drücke dir die Daumen!
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Manja

« Antwort #10 am: 03. März 2017, 03:41 »
Ich glaub, das ist ein mieses Spiel des Krankenhauses. Hier nochmal der Anlauf:
1. wenn man ins Krankenhaus kommt, muss man unterschreiben, dass gezahlt wird und dafür seinen Pass abgeben! Die wollen ja auch nicht auf Kosten sitzen bleiben!
2. Kann man dann die Versicherung einschalten, die direkt abrechnen! Damit wird man ja in Hinsicht auf seinen Pass beruhigt!
Die Versicherung hab ich sofort informiert und es sollte direkt abgerechnet werden! Meinen Pass behielt das Krankenhaus trotzdem!
3. Die Rechnung ist dann zu hoch und die Versicherung bezahlt nur einen Teil! Was wahrscheinlich auch okay ist, aber ich bin ja auf Anraten des hiesigen Arztes im Krankenhaus geblieben! Hatte weiterhin Durchfall, und die Versicherung wurde jeden Tag informiert und hat keine Einwände geäussert!
4. Um seinen Pass zurück zu bekommen , muss man die Differenz zahlen!
So ging es auch einer niederländischen Patientin, die 2500 Dollar zahlen musste!
Die Botschaft riet mir auch zur Zahlung. Da das Krankenhaus meinen Pass hatte und wusste, wann mein Visum abläuft, können die das sperren!
Ich hatte ja überlegt, meinen Pass als gestohlen zu melden, aber da würde ich lügen und wenn das Krankenhaus den Pass dann sperrt, kommt das auch raus und wird eher schlechter für mich!
Die Botschaft sagte auch, dass ein Gespräch beim Anwalt schon mal 300 Dollar kostet! Hätte sich in meinem Fall nicht gelohnt, aber genau darauf bauen die wahrscheinlich auch!
Scheint also nicht nur an der Versicherung zu liegen! Der Niederländerin ging es ja genauso!

Fazit: Nicht in die CT Poliklinik in Sihanoukville (obwohl die einen recht guten Ruf hat) oder besser gar nicht in Kambodscha ins Krankenhaus, sondern nach Bangkok fahren! Viele Kliniken werben mit der direkten Abrechnung mit der Versicherung! Vielleicht betreiben die auch dieses miese Spiel!
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karoshi

« Antwort #11 am: 03. März 2017, 08:42 »
Ich glaub, das ist ein mieses Spiel des Krankenhauses.
Dieser Verdacht war mir auch schon gekommen. Wenn das so sein sollte, wäre das eine ganz perfide Betrugsmasche. Dagegen kann man sich ja praktisch nicht wehren.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich die HM auf Ziffer 3.1 bezieht:
„Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder übersteigen die Kosten einer Heilbehandlung das ortsübliche Maß, so können wir die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.“
Wäre möglich, das ist so ein klassischer Gummiparagraf. Dann muss die HM das aber detailliert begründen. Dass die Versicherung sich gegen Missbrauch schützen will, ist nachvollziehbar. Ob es allerdings in Ordnung ist, im Fall des Missbrauchs durch die Klinik das Risiko einseitig auf den Versicherungsnehmer abzuwälzen, darf zumindest bezweifelt werden und ist aus meiner Sicht ein Fall für den Versicherungsobmann oder sogar den Verbraucherschutz.

@Manja: Ich würde es wenigstens versuchen. Dir stehen mehrere kostenlose Wege zur offen (Einspruch bei der HM, Versicherungsobmann, Verbraucherschutz), Du hast also nichts zu verlieren. Und dass es der niederländischen Patientin genauso ging, ist ja ein Indiz für ein systematisches Vorgehen der Klinik. Ich hoffe, Du hast die Kontaktdaten der Frau.
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Claudia-to-go

« Antwort #12 am: 03. März 2017, 08:47 »
Naja, also so einen Generalverdacht für alle Krankenhäuser in Kambodscha hier zu äußern finde ich, da du nur vermuten kannst, absolut unangebracht.

Möglicherweise gab es auch ein Kommunikationsproblem zwischen dir und der Klinik? Es ist in der eigenen Sprache schon manchmal nicht leicht, Verwaltungsprozesse nachzuvollziehen.

Wenn du deine Auslands-KV täglich informiert hast und die nichts dagegen hatten, dass du stationär bleibst, würde ich eher Beschwerde bei der KV einlegen und mir in DE ne Rechtsberatung suchen, die die vollständige Kostenübernahme durchsetzt.

Da die Kosten real entstanden sind finde ich  nachvollziehbar, dass die Klinik nicht darauf sitzenbleiben will.

VG und weiterhin gute Besserung,
Claudia
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Manja

« Antwort #13 am: 02. April 2017, 06:25 »
Ich sollte meine Rechnung, die ich dann bezahlen musste, bei der Krankenversicherung einreichen! Noch wird die Rechnung geprüft!
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