Thema: Arbeitslosmeldung -> So richtig?  (Gelesen 2076 mal)

Soxa

« am: 08. Oktober 2009, 12:46 »
Hallo zusammen,

ich weiß, dass das Thema schon oft diskutiert wurde, da ich mir mit dem Thema unsicher bin,
möchte ich lieber nochmal nachfragen.

Meine Situation ist wie folgt:
Ich habe gekündigt zum 01.03.2010, d.h. mindestens drei Monate
vorher arbeitssuchend melden (heißt spätestens 01.12.2009).
Wenn alle Dokumente/Anträge ausgefüllt sind, könnte ich nen Termin vereinbaren,
um den Antrag abzugeben.
Ich werde wahrscheinlich aber schon vor dem 01.03.2010 abfliegen!
Um meinen Anspruch dennoch nicht zu verlieren, aber gleichzeitig auch kein Risiko einzugehen,
muss ich mich spätestens 370 Tage nach dem 01.03.2010 arbeitslos melden.

Da ich ganz sicher im Mai 2010 nochmal für 4 Wochen nach DL fliege, wäre folgender Weg möglich?
1. Bis spätestens 01.12.2009 arbeitssuchend melden sowie arbeitslos ab 01.03.2010 und Antrag fertig machen
2a). Termin, um den Antrag abzugeben erst im Mai 2010 machen oder 2b) schon vor dem 01.03.2010 mit Angabe Anmeldung der Arbeitslosigkeit zum 01.05.09 bspw.?
3. Vor dem 01.03.2010 Infomation/Anmeldung ans Arbeitsamt, wenn der Abflug feststeht
4. Arbeitslos melden nach Rückkehr im Mai 2010
5. Abmeldung beim Arbeitsamt Anfang Juni 2010, wenn es weiter geht
4. Die Sperrfrist läuft doch in jedem Fall automatisch ab 01.03.2010 und dann entsprechend bis zum 01.06.2010?

Vielen Dank schonmal, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!!
Vg,
Soxa
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karoshi

« Antwort #1 am: 08. Oktober 2009, 14:06 »
Hallo Soxa,

  • Du sagst der Arbeitsagentur, dass Du bis Mai eine Reise planst und Dich erst danach arbeitslos melden wirst. Eine Arbeitslosmeldung vor der Reise geht nicht, wenn zwischen dem Ende des Arbeitsvertrags und der Reise keine Lücke ist.
  • Während Deines Heimataufenthalts im Mai meldest Du Dich arbeitslos.
  • Hinterher meldest Du Dich wieder ab, falls Du Dich spontan zu einem zweiten Auslandsaufenthalt entschlossen hast.

So bist Du 100% sauber. Die Sperrfrist läuft laut Gesetzt "ab dem Ereignis, das die Sperrfrist begründet". Das ist der Kündigungstermin, mit der Meldung bei der Arbeitsagentur hat das nichts zu tun.

LG, Karoshi
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Soxa

« Antwort #2 am: 08. Oktober 2009, 14:43 »
Super, tausend Dank für die sehr einleuchtende Erklärung!!! :)
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karoshi

« Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 14:55 »
Eins noch: melde Dich am ersten Tag es Heimataufenthalts arbeitslos! Da läuft zwar noch die Sperrfrist, so dass Du keine Geldleistungen bekommst; aber die Krankenversicherung zahlt die Arbeitsagentur unabhängig von der Sperrfrist.

LG, Karoshi
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