Nun ist es auch bei uns soweit. Wir haben zum 31. März den Arbeitgeber gekündigt. Vom 1.-12.04. sind wir arbeitslos gemeldet, aber es fließen keine Beiträge wegen Sperrzeit. Zum 12.04. (Tag des Abflugs) wollen wir uns von der Techniker Krankenkasse abmelden, welches wir letzte Woche schriftlich mitgeteilt haben.
Heute erhielt ich einen Anruf von einer Dame von der TK. Sie meinte, dadurch, dass ich freiwillig versichert sei, könne sie mich erst zum 31.04. aus der Kasse lassen wegen der zweimonatigen Kündigungsfrist. Ich sagte ihr daraufhin, dass ich ab 01.04. aber nicht mehr freiwillig versichert bin, sondern pflichtversichert übers AA. Sie wollte jetzt nochmal rücksprache halten und sich Montag nochmal melden, ob eine Abmeldung zum 12.04. dann möglich ist.
Es gibt aber doch eigentlich gar keinen Unterschied zwischen der Kündigungsfrist von freiwillig und Pflichtversicherten? Für beide ist es 2 Monate zum Monatsende. Wieso sollte das dann einen Unterschied machen?
Wie war das denn bei euch? Kamt ihr zum Tag des Abflugs aus der Versicherung raus oder erst zum Monatsende?
Ich denke, ich sag der Dame am Montag, wenn sie wieder anruft, dass ich ja ab 12.04. durch den Abflug meinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in D habe und außerdem eine gleichwertige Auslands KV.
Was meint ihr?