Thema: Freistellung nicht möglich wegen Pflicht zur Gleichbehandlung?  (Gelesen 3007 mal)

Katja86

Hallo in die Runde!

Ich habe eine etwas spezielle Frage zum Thema Freistellung von der Arbeit...ich habe bei meinem Arbeitgeber mal angefragt, ob es möglich wäre, dass ich für einen gewissen Zeitraum freigestellt werde (entweder mit unbezahltem Urlaub oder durch ein angespartes Zeitkonto), damit ich meinen großen Traum von einer Weltreise verwirklich kann! Leider wurde es abgelehnt mit der Begründung, dass sie das dann allen Mitarbeitern anbieten müssten und das wäre für das Unternehmen nicht möglich.

Ich frage mich nun: Wäre es für sie wirklich rechtlich verpflichtend, die Option auf eine Freistellung allen Mitarbeitern anzubieten, wenn sie das einem Mitarbeiter mal gewährt haben? Hat jemand vielleicht hier schon einmal Erfahrungen gemacht und weiß, wie die rechtliche Lage aussieht? Selbst wenn es nicht verpflichtend ist, werden sie wahrscheinlich anbringen, dass dann dennoch Mitarbeiter anfragen könnten und verärgert wären, wenn sie im Gegensatz zu mir keine Auszeit bekommen. Wie könnte man hier am besten argumentieren, um doch noch zu einer Einigung zu kommen?

Danke für eure Hilfe!
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michelaufreise

« Antwort #1 am: 26. September 2016, 02:09 »
Das Thema hatten wir in bwtriebswirt Studium im ersten Semester bis es mir aus den Ohren raus kam.
Es ist tatsächlich so. Plump gesagt wenn du nee Genehmigung kriegst muss ich auch eine bekommen.
Der ag könnte bei mir im Einzelfall sagen es betrieblich im Moment nicht möglich.  Aber irgend wann wurden ihm auch die Argumente ausgehen.

Ich würde auf deine Überstunden pochen.

Das ist deine Zeit.

Sollte er es weiterhin ablehnen würde ich mir überlegen was der Arbeitgeber dir wert ist und vor allem was du drauf hast im Bezug einen neuen Job zu finden.
Im Anschluss kannst dir ein ein Beratungsgespräch Gespräch beim Rechtsanwalt holen und fragen was sache ist. Kostet ein Hunderter kannst du absetzen.

Wenn dir der Arbeitgeber nichts wert ist würde ich die Kündigungsfrist prüfen und mich um einen neuen Job kümmern der eventuell reibungslos an dem abfeiern deiner Überstunden anschließt.

Sei beruhigt ich hatte das Problem zwei mal. Und es wurde danach nur noch besser.
Ich bereue allerdings das ich in jungen Jahren nicht noch mehr gereist Bin.
Also viel Spaß bei deiner Entscheidung
Du scheinst so wie es klingt recht viel Überstunden zu haben was passiert wenn dein ag morgen pleite geht ?
Pers. Denke ich hier die Frage zu stellen ist auch nicht der richtige Platz dafür.
Ich denke du wirst nur "halb wissende "antworten bekommen mich schließe ich damit ein.
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michelaufreise

« Antwort #2 am: 26. September 2016, 02:16 »
Eine gute weitere Methode die meine zwei Kumpels gemacht haben ist sich ein zwischenzeugnis austellen zu lassen.
Da wird der Ag schnell hellhörig weil dies auch in der Regel der Geschäfts führer unterschreibt  und nicht der kleine Vorgesetzte bei dem du eventuell warst.
Bei meinem zwei Kumpels würde es auch abgelehnt nach aufstellen des zwischen Zeugnis kam der ag dann auf sie zu und hat bei einem bewilligt wie er wollte und bei dem anderen nicht so lange wie er wollte aber immer noch ausreichend.
Auch in diesem Fall und wie die Reaktion ausfällt wirst du spüren an der Reaktion deines ag wie viel du ihm wert bist !
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Vombatus

« Antwort #3 am: 26. September 2016, 09:03 »
Zur Pflicht der Gleichstellung. Ja, es wäre rechtlich verpflichtend, dazu gibt es einige Artikel im Netz, wenn du "Pflicht zur Gleichbehandlung?" oder "ar­beits­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­grund­satz" googelst findest du Beispiele. Dabei geht es hauptsächlich um die Schlechterstellung anderen gegenüber, nicht um die Besserstellung. Wenn du eine Freistellung bekommst, kann ein anderer Mitarbeiter der sie nicht bekommt auf "Gleichbehandlung" pochen.

Es wäre also sogar gut, wenn schon jemand anderes eine Freistellung bekommen hätte, dann könntest du aufgrund dessen jetzt auf Gleichbehandlung bestehen.

Ich weiß nicht ob ein "Grund" überhaupt ausschlaggebend ist? Wenn der Arbeitgeber nein sagt, egal aus welchen Gründen. Er sagt nein. Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wenn in dem keine Freistellungsmöglichkeit festgeschrieben ist, oder eine allgemeine Regelung die eine Freistellung vorsieht besteht, hast du schlechte Karten und bist auf das Wohlwollen des Chefs angewiesen.

Finde den Vorschlag mit dem Zwischenzeugnis gar nicht so schlecht um etwas Druck aufzubauen.

Du bist wie ich an anderen Beiträgen gelesen habe http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=13519 in einen relativ "überschaubaren" Unternehmen angestellt (30 Mitarbeiter) und eigentlich sehr glücklich dort. Und du möchtest 6 Monate verreisen? Richtig?

Für einen so "kurzen" Zeitraum ist es natürlich schwer einen tollen Arbeitsplatz zu kündigen. Und das Unternehmen möchte dich sicher auch behalten. Es ist ja auch für den Arbeitgeber lästig Einstellungsgespräche zu führen, einzuarbeiten … das kostet alles Geld. Dann sollten sie dich lieber 6 Monate freistellen. Und andere dann eben ggf. auch. Es ist ja nicht so, dass alle zur selben Zeit weg wollen.
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Degna

« Antwort #4 am: 26. September 2016, 17:47 »
Hallo zusammen,
bei mir war das ähnlich. Meine Anfrage auf längeren unbezahlten Urlaub,Sabbathjahr etc wurde abgelehnt,weil z.Zt. zuwenig Personal da wäre und man schlecht neues personal befristet für 1J findet,nachdem ich dann zurück kommen würde.
Mein Hinweis,das eine Kollegin es auch bewilligt bekommen habe vor ca. 4J,wurde lächelnd abgewiesen,mit der Begründung,das man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen könne,.....damals wäre noch eine komplett andere Personalsituation gewesen.
Ich habe darauf mit dem Personalrat telefoniert,der mir sagte,das ich zwar generell im Recht wäre,aber das nicht abzustreiten wäre,das die Personalsituation zum Himmel schreie und meine Chancen schlecht wären,wenn darüber der Aufsichtsrat abstimmen würde,wenn es nicht zur gütlichen Einigung kommen würde,hätte ich die Chance den Rechtsweg einzuschlagen.
Tja,aber jeder der im Berufsleben steht,weiß,wenn er erst mal gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgegangen ist,eine weitere,spätere Zusammenarbeit nur noch schwer zu beiderseitigem Gefallen stattfinden wird.

Ich habe daraufhin meine fristgerechte Kündigung (war bei mir 6Monate zum Quartalsende) mit einem Lächeln präsentiert und bin gegangen.
Habe ich auch nie bereut,wenn ich wieder arbeiten möchte finde ich in meinem Beruf (Op-Schwester) jederzeit was Neues.

Nur so zur Info aus meinen privatenErfahrungen.
LG Claudia
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