Thema: Exmatrikulation, Arbeitsamt, Krankenkasse  (Gelesen 5858 mal)

Bapobalduzzi

« am: 14. Juli 2016, 12:23 »
Hello folks,

folgender Sachverhalt: Ich bin seit 01.10.2015 Student (bin 30 Jahre alt und habe davor 8 Jahre im selben Betrieb gearbeitet). Nun habe ich festgestellt, dass Studieren mir nicht liegt und beschlossen ab September ca. 6 Monate auf reisen zu gehen. Jetzt dachte ich die ganze zeit ich bleibe einfach eingeschrieben und melde mich bei der Krankenkasse ab was aber als Student nicht geht. Da ab dem nächsten Semester meine Beiträge teurer werden hatte ich überlegt mich zum 31.07. exmatrikulieren zu lassen um beim Arbeitsamt mich arbeitslos zu melden. Kann ich mich jetzt schon online Arbeitssuchend melden, anschließend persönlich vorsprechen und bescheid geben das ich zum 08.09. nicht mehr zur Verfügung stehe? Werde ich dann nach der Rückkehr wieder aufgenommen und beziehe ALG1? (Sperrfrist sollte ja vorbei sein) Was passiert dann mit der Krankenkasse? Ich gehe mal davon aus das wenn ich dem AA nicht zur Verfügung stehe diese auch keine Krankenkasse zahlen, demnach würde ich mich bei der KK abmelden (Stichwort Anwartschaft).

Lg Bapo
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karoshi

« Antwort #1 am: 14. Juli 2016, 15:02 »
Zunächst mal zum Arbeitsamt (grundsätzliche Infos wie immer hier: http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html):

Bis zu welchem Tag ging denn Dein altes Arbeitsverhältnis? Unter der Annahme, dass das zum 30.09.2015 endete, hast Du jetzt noch knapp 3 Monate Zeit, Dich arbeitslos zu melden. Bei späterer Meldung gibt es kein ALG mehr, weil die Anwartschaftszeit dann nicht mehr erfüllt wäre. Wenn Dein Anspruch einmal festgestellt ist (also insbesondere wenn Dir ALG bewilligt wurde), kannst Du diesen innerhalb von 4 Jahren aufbrauchen. Die Reise wäre also unschädlich.

Kann ich mich jetzt schon online Arbeitssuchend melden, anschließend persönlich vorsprechen und bescheid geben das ich zum 08.09. nicht mehr zur Verfügung stehe?
Ja.

Werde ich dann nach der Rückkehr wieder aufgenommen und beziehe ALG1? (Sperrfrist sollte ja vorbei sein)
Ja, solange Du innerhalb der 4 Jahre bleibst. Dass Du eine Sperrfrist wegen Eigenkündigung bekommst, ist aus meiner Sicht keineswegs sicher. Die Sperrfrist gibt es ja nur, wenn man ohne "wichtigen Grund" kündigt. Und die Aufnahme eines Studiums wäre zumindest für mich ein wichtiger Grund. Ist aber ein Gummiparagraf, und die Beurteilung erfolgt durch die Arbeitsagentur.

Was passiert dann mit der Krankenkasse? Ich gehe mal davon aus das wenn ich dem AA nicht zur Verfügung stehe diese auch keine Krankenkasse zahlen, demnach würde ich mich bei der KK abmelden (Stichwort Anwartschaft).
Wenn Du bis zum 31.07. noch pflichtversichert bist (ich nehme an, dass Du das noch bist, weil Du geschrieben hast, dass erst ab dem nächsten Semester Deine Beiträge steigen werden), wirst Du nach einem Monat beitragsfreier Nachversicherung von der Arbeitsagentur krankenversichert. Zum Start der Reise musst Du Dich bei der Arbeitsagentur abmelden und kannst Dich außerdem ohne Anwartschaft bei der Krankenkasse abmelden, wenn Du für die Zeit der Reise eine vollwertige Auslands-Krankenversicherung nachweisen kannst. (Mehr Infos dazu hier: http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html)

LG, Karoshi
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Bapobalduzzi

« Antwort #2 am: 14. Juli 2016, 19:54 »
Danke für die super Antwort!
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