Thema: Heimaturlaub - Organisatorisches  (Gelesen 3557 mal)

LatAM13-14

« am: 01. Juli 2014, 22:32 »
Hallo zusammen,

ich habe schon ein wenig im Forum gestöbert, bin aber doch nicht so ganz schlau geworden.
Ich bin gerade seit 9 Monaten in Mittelamerika unterwegs (wow... wie die Zeit vergeht). Geplant war 1 Jahr Auszeit und jetzt überlege ich, nach dem Jahr einen Monat Heimaturlaub einzuschieben, um danach noch für ein paar Monate nach Asien zu gehen - wenn das Geld reicht :-)
Da stellen sich mir einige organisatorische Fragen, die mir hier deine oder andere hoffentlich beantworten kann.

1) Krankenkasse:
Ich bin arbeitslos gemeldet, aber nicht arbeitssuchend, da ich ja unterwegs bin. Meine TK ist gekündigt und ich kann wieder einsteigen sobald ich wieder da bin. Meine Auslands-KV bietet keine Heimaturlaubsoption an. Soweit ich das jetzt gelesen habe, wäre wohl eine Private KV für den Monat ratsam, oder!? Danach würde ich meine Auslands-KV wieder neu buchen (ist ja nach einem Jahr abgelaufen). Könnt ihr das bestätigen und wenn ja, kennt ihr eine günstige Private KV in DE (ich muss nämlich leider auch zum Zahnarzt, wenn ich wieder in DE bin)

2) Arbeitsamt:
Dem Arbeitsamt würde ich einfach nix erzählen. Ist denen doch egal, ob ich ein Jahr oder 18 Monate unterwegs war, oder!?

3) Woran sonst noch denken?
Die zwei genannten Punkte oben sind vermutlich die wichtigsten, aber fällt euch sonst noch was ein? Nachsendeauftrag neu machen (war ja nur für 1 Jahr gedacht), Mobilfunkvertragsstilllegung verlängern (ich hoffe, das geht so einfach). Fällt euch sonst noch was ein?

Würd mich freuen, wenn ihr ein paar Gedanken dazu teilen würdet!
Liebe Grüße aus Guatemala City ;D
Susanne
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cocolino

« Antwort #1 am: 03. Juli 2014, 18:08 »
Keine private KV, sondern sich als freiwilliges Mitglied bei der GKV anmelden. Hast du kein Einkommen, kostet das den Mindestsatz von etwa 150 Euro. Musst nur praktisch sofort wieder kündigen, weiß nicht, ob die dich nur für 1 Monat versichern. PKV würde ich vermeiden, nicht, dass es dann bei deiner Rückkehr Probleme gibt, weil deine letzte Versicherung PKV war und die dich da wieder reinstecken wollen.

Arbeitsamt: hast du deine Ansprüche bereits vor Abflug feststellen lassen? Nur dann besteht der Anspruch für 4 Jahre. Falls du das noch nicht gemacht hast (und praktisch auch keinen Bewilligungsbescheid hast), dann musst du das unbedingt vor Ablauf des Jahres machen, sonst gibt es bei Rückkehr nichts.

Neuen Nachsendeauftrag halte ich für unnötig. Die Post kommt ja jetzt schon an die neue Adresse (die vermutlich die gleiche bleibt), also alles wichtige hat bereits die neue Adresse.

LatAM13-14

« Antwort #2 am: 04. Juli 2014, 19:05 »
Danke Cocolino,

ja, den Anspruch für 4 Jahre vom Arbeitsamt habe ich bereits bestätigt bekommen - weiß nur leider nicht, wie viel € das sein werden, wenn ich wieder da bin :-)

Danke für den Hinweis zur PKV. Dann werde ich mich bei meiner GKV melden und meine Situation schildern. Warum sollten sie mich nicht für 1 Monat nehmen? Klar, ist ein bisschen bürokratischer Aufwand, aber irgendwer muss mich ja versichern.

Und mit dem Nachsendeauftrag kannst du schon Recht haben. Da spare ich mir mal noch die 15€.
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2Tramps1World

« Antwort #3 am: 28. Juni 2016, 04:34 »
Hi liebes Weltreiseforum,

ich krame den Beitrag nochmal aus.

Wir haben urspruenglich geplant eine 12 monatige Weltreise zu machen. Jetzt mehr oder weniger 1 Jahr nach beginn, haben wir Arbeit in Neuseeland gefunden und natuerlich noch immer Geld ueber.
Da unsere AKV auslaeuft und wir sowieso ueber einen Heimaturlaub nachgedacht haben stellen sich mir ein paar organisatorische Fragen.

Arbeitslosengeldanspruch haben wir feststellen lassen vo der Reise.
Wir haben uns aber auch abgemeldet in DE.
Jetzt meine Frage: Kann ich mich in De anmelden, dem Aa sagen hier bin ich wieder, fuer einen Monat ALG bekommen, Versichert sein und dann nach einem Monat sagen, bin dann wieder weg?? Was passiert mit meinem Anspruch wenn ich dann nach 2 weiteren Jahren wiederkomme??
Oder ist es besser wenn ich mich garnicht erst anmelde und nicht beim AA melde und dann einfach mich bei meiner gesetzlichen KK versichere fuer den Monat?
Hoffe das ganze klingt nicht zu verwirrend und es kann mir jemand helfen.

Vielen Dank schonmal und Gruesse aus Auckland
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Vombatus

« Antwort #4 am: 28. Juni 2016, 09:31 »
Du kannst dich, wie oben beschrieben, in der Zeit freiwillig selbst versichern, frage einfach mal bei deiner alten KV an. Du musst dich deswegen nicht arbeitslos melden. Du müsstest dich aber wohl in D anmelden, kläre das mal. Selbiges könnte auch gelten, wenn du eine neue Auslandsreisekrankenversicherung abschließen möchtest.

Naja, um Leistungen zu bekommen musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. [ EDIT: Hierzu ist meine Aussage nicht ganz richtig, darum verweise ich auf http://weltreise-info.de/organisation/alg1_fehler.html ] Und wenn du mit dem Vorsatz Leistungen beanspruchst, ohne die damit verbundenen Pflichten wahrzunehmen (Arbeit zu suchen, Vermittlungsangebote anzunehmen, …) könnte dir das negativ ausgelegt werden. Das heißt, das Geld kann zurück verlangt werden und theoretisch kannst du sogar mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.

So oder so wird das ein Aufwand. Ihr müsst euch erstmal anmelden. Den ganzen Papierkram erledigen. Bis das erste Geld auf deinem Konto ist, bist du wohl schon wieder am Packen für die Weiterreise, das wird sicher auffallen und dann könntest du Ärger bekommen. Zudem wäre das ein asoziales Verhalten.
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karoshi

« Antwort #5 am: 28. Juni 2016, 09:46 »
Kann ich mich in De anmelden, dem Aa sagen hier bin ich wieder, fuer einen Monat ALG bekommen, Versichert sein und dann nach einem Monat sagen, bin dann wieder weg??
Theoretisch ja. Es hätte aber schon ein Geschmäckle, vor allem im Zusammenhang mit der bereits gefundenen Arbeit im Ausland. Ich bin gerade auch nicht ganz sicher, ob die Arbeitsagentur im ersten Monat die Versicherung schon übernimmt. Normalerweise (bei Leuten, die direkt aus einem inländischen Arbeitsverhältnis kommen) greift ja hier die kostenfreie Nachversicherung, was aber bei Euch nicht der Fall ist. Das wird also auf jeden Fall Diskussionen geben.

Was passiert mit meinem Anspruch wenn ich dann nach 2 weiteren Jahren wiederkomme??
Mann kann den Anspruch auch gestückelt aufbrauchen und zwischendurch immer mal wieder arbeiten oder sich abmelden. Die 4-Jahres-Frist läuft weiter, weil zwischenzeitlich kein neuer Anspruch entstanden ist. ALG1 gibt es also maximal bis zum Ende der 4 Jahre.

Oder ist es besser wenn ich mich garnicht erst anmelde und nicht beim AA melde und dann einfach mich bei meiner gesetzlichen KK versichere fuer den Monat?
Einfacher ist es auf jeden Fall. Und da Ihr noch Geld übrig habt und wahrscheinlich in dem Monat zu Hause kaum Kosten haben werdet (ich nehme an vor allem die freiwillige KV und Essen), sollte das für Euch ganz gut machbar sein.

LG, Karoshi
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2Tramps1World

« Antwort #6 am: 06. Juli 2016, 03:58 »
Danke fuer die Antworten.
Sollte ich der Versicherung sagen das es eh nur fuer 3,5 Wochen ist, heisst direkt wieder kuendigen?
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