Thema: Lohnsteuer zurück bei Reisestart in der Jahresmitte  (Gelesen 2767 mal)

Claudia-to-go

« am: 29. November 2016, 22:22 »
Liebe Foris und insbesondere liebe Reiseplanenden,

wir haben heute die Info über unsere voraussichtlichen Steuerrückzahlungen für das Jahr unseres Reisebeginns erhalten und die Summe ist beachtlich.

Von 4300 EUR einbehaltener Lohn- und Kirchensteuer bekomme ich voraussichtlich knapp 2300 EUR zurück.

Das bestätigt den Tipp, den ich hier zum Thema "Wie komme ich an das Geld für meine Reise" gelesen habe: Möglichst in der Jahresmitte starten, dann gibts ordentlich Lohnsteuer zurück.

Danke also nochmal dafür, Karoshi!

Eventuell will das der ein oder andere für seine Finanzplanung berücksichtigen. Wir haben bis einschließlich Juli gearbeitet.

Viele Grüße,
Claudia
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Worldonabudget

« Antwort #1 am: 30. November 2016, 02:21 »
Ich freue mich auch jetzt schon auf meine Steuererklärung für das Jahr 2016 :)

Und wenn man den erneuten Arbeitsbeginn ebenfalls geschickt legt, gibt es im Jahr darauf auch nochmal einiges an Kohle wieder ;)
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Sulawesi

« Antwort #2 am: 30. November 2016, 19:25 »
Das bestätigt den Tipp, den ich hier zum Thema "Wie komme ich an das Geld für meine Reise" gelesen habe: Möglichst in der Jahresmitte starten, dann gibts ordentlich Lohnsteuer zurück.

Es spielt keine Rolle wann du startest. Entweder du startest in der Jahresmitte, bleibst 6 Monate weg und bekommst die Lohnsteuer zurück, oder du startest am Jahresende und bekommst ordentlich Lohnsteuer zurück weil du nur ein halbes Jahr gearbeitet hast. Oder du machst das nach einem dreiviertel Jahr und hast den "Steuervorteil" des geringen Einkommens in beiden Jahren.

Noch lustiger ist es mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ein geringeres Einkommen auszuhandeln und sich dann während der Reise 450€ auszahlen zu lassen jeden Monat.
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Phil

« Antwort #3 am: 30. November 2016, 21:48 »
Zitat
Noch lustiger ist es mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ein geringeres Einkommen auszuhandeln und sich dann während der Reise 450€ auszahlen zu lassen jeden Monat.

Jetzt muss ich mal ganz doof nachfragen. Voraussetzung dafür ist doch ein weiteres bestehendes Arbeitsverhältnis, oder? Also Sabbatical oder ähnliches?

Grüße
Phil
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Claudia-to-go

« Antwort #4 am: 30. November 2016, 22:25 »
So würde ich das auch verstehen, Phil.

Ich hatte allerdings meinen Job gekündigt.

Viele Grüße,
Claudia
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Sulawesi

« Antwort #5 am: 30. November 2016, 22:45 »
Zitat
Noch lustiger ist es mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ein geringeres Einkommen auszuhandeln und sich dann während der Reise 450€ auszahlen zu lassen jeden Monat.

Jetzt muss ich mal ganz doof nachfragen. Voraussetzung dafür ist doch ein weiteres bestehendes Arbeitsverhältnis, oder? Also Sabbatical oder ähnliches?

Grüße
Phil

Ja natürlich. Bedeutet ja nicht dass man da anwesend sein muss. Viele Arbeitgeber machen das mit, bei großen Firmen aber unwahrscheinlich.
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karoshi

« Antwort #6 am: 01. Dezember 2016, 19:12 »
Es spielt keine Rolle wann du startest. Entweder du startest in der Jahresmitte, bleibst 6 Monate weg und bekommst die Lohnsteuer zurück, oder du startest am Jahresende und bekommst ordentlich Lohnsteuer zurück weil du nur ein halbes Jahr gearbeitet hast. Oder du machst das nach einem dreiviertel Jahr und hast den "Steuervorteil" des geringen Einkommens in beiden Jahren.
Es spielt durchaus eine Rolle, wenn die Reise ein Jahr lang ist. Wer von Januar bis Dezember ohne Einkommen unterwegs ist, bekommt überhaupt nichts zurück, jedenfalls nicht wegen der Reise. In so einem Fall würde nur die von Dir angesprochene Sabbatical-Regelung helfen.

LG, Karoshi
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gracy

« Antwort #7 am: 07. Dezember 2016, 11:23 »
Naja, aber wie viel man zurück bekommt, liegt ja nicht nur daran, wie viel man verdient bzw. an Steuern gezahlt hat, sondern welche Lohnsteuerklasse man hat (verheiratet, Kinder usw.) und was man absetzen kann. Also z.B. Weg zur Arbeit u.ä.

Oder??
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Sulawesi

« Antwort #8 am: 07. Dezember 2016, 14:09 »
Natürlich - aber ganz egal wie deine Familienkonstellation ist, wenn du nur das halbe Jahr arbeitest gibt es ordentlich was raus.

Zahlen tust du die Steuern zunächst (mal ausgenommen die eingetragenen Freibeträge) und hinter gibt es die Erstattung
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