Thema: ALG I, Abmeldung wegen einer Reise  (Gelesen 9719 mal)

nathcream

« am: 02. Juni 2016, 18:05 »
Ich bin seit 8 Monaten arbeitslos gemeldet, beziehe Arbeitslosengeld I und bin auf Jobsuche. Die Voraussetzungen in der EGV habe ich stets erfüllt, nur leider wurde ich bisher nur einmalig zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Ich möchte in naher Zukunft eine paarmonatige Auslandsreise unternehmen. Da die meisten hier im Forum eine Reise meist unmittelbar nach der Vertragsende bzw. Kündigung machen, möchte ich fragen, ob die Vorgehensweise in meinem Fall das gleiche ist.

- Reicht es wenn ich mich am Tag des Abflugs früh bei der AA mit der Begründung „Auslandsreise“ abmelde oder wäre es besser, wenn man etwas im Voraus persönlich ein Termin bei dem Vermittler ausmacht?

- Kann man dem Vermittler offen schreiben (z.B. kurz vor der Reise), dass ich eine Auslandsreise unternehme, da ich ihm dann sowieso eine Nachweistabelle von Bewerbungen übermitteln muss.

- Muss man befürchten, dass ich nahher das gezahlte Arbeitslosengeld (und ggf. die Sozialversicherungen) zurückzahlen muss? Oder soll ich gar mit einer Sanktion rechnen?
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karoshi

« Antwort #1 am: 02. Juni 2016, 19:55 »
Eine Auslandsreise, auch aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus, ist absolut legal, solange Du Dich spätestens zum Tag der Abreise (nicht unbedingt am Tag der Abreise) ordnungsgemäß abmeldest. Sanktionen oder gar Rückzahlungsansprüche entstehen daraus nicht, sondern nur das vorläufige Ende der Leistungen. Der nicht genutzte Rest des Anspruchs bleibt Dir insgesamt 4 Jahre erhalten, d.h. nach der Reise kannst Du Dich einfach wieder anmelden.

Grundsätzlich kann das man mit offenen Karten spielen, aber vielleicht ist es keine so gute Idee, allzu lange im Voraus die geplante Reise zu erwähnen (Stichwort: steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung). Aber bei einer Vorwarnzeit von sagen wir 1-2 Wochen wird es keine Probleme geben.
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nathcream

« Antwort #2 am: 02. Juni 2016, 20:29 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Verstehe ich es richtig, dass wenn man sich schon bei der Arbeitsagentur persönlich abmeldet, dann wird das sofort ausgeführt und der Tag der Abmeldung zählt dann nicht mehr zu Arbeitslosenzeit mit. Oder kann man sich z.B. zum morgendlichen Tag abmelden?
Würde es noch als ordnungsgemäße Abmeldung zählen, wenn man sich am Tag der Abreise abmeldet, oder ist es schon zu spät?
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karoshi

« Antwort #3 am: 02. Juni 2016, 20:53 »
Du kannst Dich zu einem Stichtag in der Zukunft abmelden, das ist kein Problem. Machen ja auch viele so, die einen neuen Job finden, die melden sich dann halt zum Tag 1 des Arbeitsverhältnisses ab und kriegen bis dahin ihr ALG1 weiter.
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michelaufreise

« Antwort #4 am: 02. Juni 2016, 23:46 »
Ich schicke immer am Tag meiner Abreise ein Brief hin
Gab noch nie Probleme
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nathcream

« Antwort #5 am: 14. Juni 2016, 18:10 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Was würdet Ihr empfehlen? Meine Reise in ca. 2 Wochen und ich habe eine Einladung zum Bewerbungsgespräch bekommen…
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Anja84

« Antwort #6 am: 16. Juni 2016, 09:56 »
Hi Leute,
Weiß nicht ob es schon mal hier amgesprochen wurde, aber ich habe jetzt selber gekündigt zum 30. September und wollte fragen, wie ich am besten weiter vorgehe. Habe ich es richtig verstanden karoshi, dass ich denen am besten nichts von meiner Reise sagen soll? :D
Fragen die nicht warum man gekündigt hat? War jetzt 12-Jahre in dem Unternehmen.
Also danke für eure antwortet :)

Liebe Grüße an euch da draußen  8)
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Frank!

« Antwort #7 am: 16. Juni 2016, 12:33 »
Hey Anja,

natürlich fragen die warum du gekündigt hast. Am besten ganz offen mit dem Thema Reise umgehen, damit fährst du immer am besten.
Ansonsten gibt es hier im Forum auch schon unzählige Threads zu dem Thema, in welchen die beste Vorgehensweise noch mal genau erläutert wird. ;)

Gruß
Frank
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Blume

« Antwort #8 am: 16. Juni 2016, 15:08 »
Ich habe auch ganz offen die Wahrheit gesagt und es war überhaupt kein Problem. Das schien für die Arbeitsamt-Mitarbeiter ein Standardvorgang zu sein. Sie haben mir dann sofort das Vorgehen erläutert wie es auch hier im Forum schon erklärt ist (Mindestens einen Tag arbeitslos sein, dann vor der Reise abmelden, nach der Rückkehr wieder melden und Arbeitslosengeld bekommen).
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Anja84

« Antwort #9 am: 16. Juni 2016, 18:39 »
Ok danke für eure Antwort.
Ich hatte heute den 1. Termin zum arbeitssuchend melden und sie hat mir erzählt, dass ich mich arbeitlos melde und die sperrfrist nicht weiter läuft,wenn ich mich abmelde, das hat mich ein wenig gewundert, weil man es ja anders gehört hat.
Also hat sie bestimmt keine Ahnung gehabt oder  :o
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karoshi

« Antwort #10 am: 16. Juni 2016, 19:02 »
Ja, das war eine Falschinformation: http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html

Fragen die nicht warum man gekündigt hat? War jetzt 12-Jahre in dem Unternehmen.
Zunächst mal fragen sie, ob man selbst gekündigt hat. Nach dem warum wird eigentlich nicht gefragt. Es gibt allerdings einen Fragebogen bei Eigenkündigung, in dem man Angaben zu den Umständen der Kündigung machen soll. Dieser Fragebogen dient einzig und allein dazu, festzustellen, ob die Eigenkündigung eventuell unvermeidbar war, weil man durch bestimmte Einflüsse (z.B. Krankheit, Mobbing, Drohungen) dazu gezwungen wurde. In diesem Fall gibt es nämlich keine Sperrfrist.
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Anja84

« Antwort #11 am: 16. Juni 2016, 19:26 »
Danke karoshi  :)

Schon komisch, dass die Damen ihre AGB's nicht kennen.  ;D
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karoshi

« Antwort #12 am: 17. Juni 2016, 08:16 »
Was würdet Ihr empfehlen? Meine Reise in ca. 2 Wochen und ich habe eine Einladung zum Bewerbungsgespräch bekommen…

Ich kenne die genaue Situation nicht. Grundsätzlich kann man sich natürlich in einem Bewerbungsgespräch immer so verhalten, dass es nicht zu einem konkreten Jobangebot kommt. Du könntest z.B. nach der Sabbatical-Regelung fragen. ;) (Nur mal so als Idee.) Da fällt Dir sicher was ein. Wenn Du gar nicht an dem Gespräch teilnehmen willst, würde ich an Deiner Stelle jetzt gegenüber der Arbeitsagentur die Hosen runter lassen. Am besten vor dem Termin mit der AA sprechen, damit sich keiner auf den Schlips getreten fühlt.

Ist das denn eine Stelle, die Du Dir prinzipiell vorstellen könntest? In diesem Fall wäre mein Rat: versuch die zu kriegen! Auch wenn das bedeutet, die geplante Reise erst mal zurück zu stellen. Du hast 8 Monate gesucht, also scheint es in Deinem Beruf nicht so einfach zu sein, was zu finden. Möglicherweise wird es ja auch diesmal nichts, dann kannst Du die Reise immer noch antreten. Aber falls sich gerade eine einmalige Gelenenheit auftut, würde ich es für leichtfertig halten, sie nicht zu ergreifen.
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