Habe mal recherchiert. Die Beibehaltungsgenehmigung ist nur etwas, wenn man im Nachhinein seine Staatsbürgerschaft „erweitert“ (Ausserhalb der EU/Schweiz), nicht, wenn man von Geburt zwei hat. Du wurdest ja nicht nachträglich eingebürgert. Lass dich nicht verwirren. Das hat mit deiner Situation bestimmt nichts zu tun.
Als Kind mindestens eines deutschen Elternteils hat Ihr Kind durch Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Weitere Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht erforderlich. Durch Geburt in den USA hat Ihr Kind zusätzlich zur deutschen auch die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben. Eine spätere Entscheidung zwischen seinen beiden Staatsangehörigkeiten ist nicht erforderlich. Ihr Kind wird somit dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten innehaben. http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/06__FAQ/03__Kindes/__FAQ__Geburt__eines__Kindes.htmlZurück zu den Pässen. Ich würde es wohl auch so machen wie von dir uns Karoshi oben beschrieben. Der Airline zeigst du den (US-) Pass mit dem du den Flug gebucht hast. Den Grenzbeamten zeigst du bei Ausreise den deutschen Pass. Ein- und Ausreise USA mit dem US-Pass. Einreise D wieder mit deutschen Reisepass.
Wenn jemand fragt kannst du ehrlich sagen, dass du eine doppelte Staatsbürgerschaft hast. Kann mir vorstellen, dass in fast jedem Flieger in die USA Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft mitfliegen. Würde also nicht versuchen, etwas zu verheimlichen.
Wenn du mit dem deutschen Pass eincheckst und dann mit dem US-Pass einreist könnte das auffällig sein. Zudem gilt mit deutschem Pass:
Für Airlines gibt es eine Verpflichtung zur ESTA-Prüfung: Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem "Visa Waiver Program" visumfrei in die USA einreisen, ist untersagt, falls der Gast sich vorab keine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt hat.Zudem gibt es das "APIS"
Fluggesellschaften sind bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung von Daten an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System" (APIS) verpflichtet. Name, Vorname, Biometriedaten, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Geschlechthttps://de.wikipedia.org/wiki/Advance_Passenger_Information_SystemDas Selbe gilt auch auf den anderen Weg, USA –> EU. Siehe LINK oben
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Hatte die Links schon an anderer Stelle gepostet. Falls es jemand interessiert wie und welche Daten noch alle übermittel werden sind die Artikel unten ganz interessant:
Daten die zum Beispiel (neben den persönlichen Daten) weitergegeben werden:
• Flugzeiten und -dauer,
• der benutzte Flugzeugtyp,
• Buchungsklasse,
• Zahlungsart,
• die Rechnungsanschrift,
• Vielflieger-Status,
• Name der Buchungsagentur,
• welche Strecken er bereits abgeflogen ist und welche er noch vor sich hat,
• Sitzplatznummer,
• Nummern der Gepäckanhänger,
• nicht angetretene Flüge (no show),
• ob Fluggäste mit Flugschein, aber ohne eine Reservierung (go show) an Bord sind,
• welches Essen bestellt wurde (koscher, vegetarisch etc.),
Dazu kommen Information über den Auftraggeber (received from),
alle Änderungen des PNR mit Datum, Uhrzeit und Aktion (PNR-History)
u.s.w. (…)
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-10/fluggast-daten-usahttp://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-07/fluggastdaten-passenger-name-record-kreditkartehttp://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-07/fluggastdaten-eu-parlament-libe-ausschuss