Thema: Vermittlungsvorschläge erhalten - was nun?  (Gelesen 7281 mal)

french_fry

« am: 12. Februar 2016, 20:35 »
Liebes Forum,

ich habe zum 29.2. gekündigt und starte am 6.3. meine Reise.

Ich habe mich erst vor wenigen Tagen arbeitssuchend gemeldet und hatte bisher noch nicht einmal einen Termin beim Amt und heute mache ich den Briefkasten auf und finde dort einen Berg Vermittlungsvorschläge.

Ich plane ca. 3 Jahre zu reisen und möchte gerne den Feststellungsbescheid vom Arbeitsamt haben um meinen Anspruch zu sichern. Ich weiß bereits, dass ich mich um einen Job bemühen muss bzw. zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss um Anspruch auf ALG I zu haben.

Hat jemand einen Rat für mich wie ich jetzt am besten vorgehe? Kann ich die Vermittlungsvorschläge ignorieren, denn derzeit bin ich ja noch in einem Beschäftigungsverhältnis? Am 23.2. habe ich mein Gespräch beim Amt, kann ich sagen, dass ich am 6.3. verreise und eigentlich nur den Feststellungsbescheid möchte und gar keinen Job suche?

Ich hatte auf die viel beschworenen "langsam mahlenden Mühlen" des Amtes gehofft, aber Fehlanzeige :(

Danke für euer Feedback!

Liebe Grüße
Lisa
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Worldonabudget

« Antwort #1 am: 12. Februar 2016, 22:04 »
Ich kenne die Rechtsfolge aus dem SGB III nicht auswendig, die an den Vermittlungsvorschlägen hängt, aber normalerweise müsstest du dich innerhalb von drei Werktagen auf einen VV bewerben, da du sonst mit Kürzungen/Sperrzeiten rechnen musst.

Ich würde daher mal telefonisch mit deinem Vermittler (Telefonnummer müsste rechts oben auf dem VV stehen) aufnehmen und ihm den Sachverhalt schildern - normalerweise sollte sich das dann klären. Nichts machen könnte halt sonst Konsequenzen haben.

Im Zweifel würde ich auch nichts von deiner geplanten dreijährigen Abwesenheit erzählen. Sag lieber, dass du Deutschland am 06.03. für unbekannte Zeit verlässt und für den Zeitraum 01.03. - 05.03. für die Vermittlung zur Verfügung stehst.

Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne melden!
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french_fry

« Antwort #2 am: 15. Februar 2016, 19:25 »
Hallo Christian!

Vielen Dank für dein Feedback :) Das werde ich versuchen!

Viele Grüße
Lisa
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michelaufreise

« Antwort #3 am: 19. Februar 2016, 13:31 »
Spiel mit offenem Karten
Bei mir war Super. Alles geklappt. Du wirst doch bestimmt deine Bewerbung auf ein Stück haben einfach raus schicken per Mail.
Vorher würde ich aber anrufen bei deinem Berater.
Ich habe in. Vier Monaten 2 Termine gekriegt. Nach Rücksprache mit meinem Berater hat dieser gesagt brauchen sie nicht machen. Sie sind sowieso bald weg.
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french_fry

« Antwort #4 am: 26. März 2016, 13:55 »
Hallo liebes Forum!

Ich wollte mich hier nochmal melden und Bescheid geben, wie alles am Ende ausgegangen ist bzw. wie ich letztendlich vorgegangen bin.

Ich habe insgesamt 15 Vermittlungsvorschläge erhalten. Alle noch vor dem eigentlichen Beginn meiner Arbeitslosigkeit. Ich habe dann nochmal etwas recherchiert und im Netz gelesen, dass ohne Beilage einer "Rechtsfolgenbelehrung" (§ 159 SGB III) bei Nicht-Bewerbung keine Sperrzeiten drohen.

Ich hatte leider nicht den Arsch in der Hose bei der Vermittlerin anzurufen.

Da all meinen Vermittlungsvorschlägen keine Rechtsfolgenbelehrung bei lag, habe ich es am Ende, ganz unelegant, einfach ausgesessen.

Der Feststellungsbescheid kam dann noch vor dem Beginn meiner eigentlichen Arbeitslosigkeit, ich habe mich anschließend gleich abgemeldet und dann auch den entsprechenden Aufhebungsbescheid bekommen.

Wegen der Vermittlungsvorschläge hat niemand mehr nachgefragt.

Viele Grüße
Lisa
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Worldonabudget

« Antwort #5 am: 28. März 2016, 19:07 »
Freut mich, dass sich alles geregelt hat und ich wünsche dir ganz viel Spaß auf deiner Reise!
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