Hallo zusammen,
ich habe, soweit ich weiß, alle Regel befolgt, damit nach meiner Weltreise sofort Arbeitslosengeld bekomme.
Kurz zusammengefasst:
selber gekündigt (3 Monate Sperrfrist ist klar), rechtzeitig arbeitslos gemeldet, Bewilligung für Arbeitlosengeld bekommen, am Tag vor meiner Abreise abgemeldet auf unbestimmte Zeit wegen Welteise.
Jetzt ist aber ein Standardschreiben zu Hause angekommen in dem steht:
Aufhebungsbescheid zur Kundenummer ...
... die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem... wird ab (Abmeldedatum) aufgehoben.
Grund: Eigene Abmeldung aus dem Leisungsbezug
Rechtsbelehrung ...
meine Wiederspruchsfrist ist bereits abgelaufen!
Ich habe ständig von den 4 Jahren Gültigkeit des Ermittelten Betrags bei der Bewilligung gelesen.
Das liest sich aber jetzt garnicht mehr so.
Wollte jetzt nur noch mal sicher gehen, ob hier alles normal gelaufen ist und mir der Betrag sofort nach meiner Rückkehr und erneuter Arbeitlosmeldung zusteht?