Thema: Neue Wohnsitzregelung ab 1.11.2015 - Vermieterbestätigung  (Gelesen 3179 mal)

weltreise123

Hi in die Runde,
habe eine Frage zur neuen Vermieterbescheinigung, die beim Anmelden des Wohnsitzes ab November Pflicht wird. (http://www.jurarat.de/vermieterbescheinigung-wird-zur-pflicht-das-muessen-mieter-und-vermieter-wissen )
Wie schätzen die alten Hasen hier im Forum das Ganze ein? Glaubt ihr, dass es dadurch schwierig wird, vor der großen Reise den Wohnsitz zur Homebase zu verlegen?
Ich habe das wie hier bei meiner ersten Weltreise 2012 gehandhabt: http://weltreise-info.de/organisation/wohnsitz.html
In einem Jahr steht das Wohnsitzanmelden in der Homebase wieder an. Wieder sollen es meine Eltern sein. Diesmal allerdings mit meinem Freund, der auch in Deutschland lebt (mit deutschem Konto etc), aber kein Deutscher ist und seine Homebase auch in der Wohnung meiner Eltern ansiedeln will.
Glaubt ihr, das könnte Probleme geben, eine Bestätigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt zu bekommen?
danke schonmal für eure Einschätzung im Voraus.. :)
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gracy

« Antwort #1 am: 28. Oktober 2015, 19:52 »
1000 Dank für diesen Link! Ich wusste davon noch nix...
Bin jetzt gerade aus meiner Wohnung ausgezogen und wohne bei meiner Schwester bis zum Abflug. Dort will ich auch während der Abwesenheit gemeldet bleiben. Dann melde ich mich jetzt am 30.10. statt am 02.11. um!!!
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Moelle

« Antwort #2 am: 09. November 2015, 23:45 »
Seruvs,

das Problem wird mich auch betreffen, da ich zu spät davon erfahren habe und mich zum 01.12. ummelden muss. Laut dem Gesetz muss der Wohnungsgeber die Bescheinigung ausstellen. In meinem Falle wären das z.B. meine Eltern und nicht der eigentliche Vermieter, da ich nicht als Mieter in den Mietvertrag eingetragen werde.

Ob der Vermieter generell Probleme macht, so eine Bescheinigung auszustellen, ist sicherlich personenabhängig und sollte im Gespräch geklärt werden.
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serenity

« Antwort #3 am: 10. November 2015, 12:17 »
Die Verlegung des Wohnsitzes zur "Homebase" (z.B. Eltern) wird dadurch auf jeden Fall umständlicher. Du musst dich beim Auszug aus der alten Wohnung abmelden und dabei beim Einwohnermeldeamt die Vermieterbescheinigung vorlegen, dass du aus deiner alten Wohnung ausgezogen bist.

Und dann musst du dich beim neuen Wohnsitz anmelden (z.B. bei den Eltern oder Freunden) und von da ebenfalls eine Vermieterbescheinigung vorlegen, dass du eingezogen bist.

Schwierig wird es dann, wenn die Eltern/Freunde ebenfalls nur zur Miete wohnen. Denn dann muss der Eigentümer der Wohnung zustimmen, dass hier quasi eine Untervermietung stattfindet. Und das dürfte zwar bei Eltern funktionieren (da muss er praktisch immer zustimmen, es sei denn, die Wohnung würde über-belegt, also z.B. 3 Personen in einer 2-Zimmer-Wohnung), aber bei Freunden könnte es schwierig werden.

Dabei ist völlig egal, ob du in den Mietvertrag eingetragen wirst oder nicht, denn ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, auch eine mündliche Vereinbarung kann ein Mietvertrag sein, und bei einer Untervermietung stehst du sowieso nie im Haupt-Mietvertrag.

Falls deine Eltern/Freunde die Vermieter-Bescheinigung über deinen Einzug ohne Zustimmung des Vermieters ausstellen und der Vermieter erfährt davon, kann das ein Kündigungsgrund sein!!!!
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Jens

« Antwort #4 am: 10. November 2015, 18:39 »
Deine Eltern können doch das ausfüllen http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/1838-pflicht-zur-vermieterbescheinigung-ab-01-11-2015.html
oder
http://www.vermieterbescheinigung.com/vermieterbescheinigung/

Bin mal gespannt wie das die Behörden überhaupt überprüfen wollen!
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serenity

« Antwort #5 am: 11. November 2015, 12:04 »
Deine Eltern können doch das ausfüllen http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/1838-pflicht-zur-vermieterbescheinigung-ab-01-11-2015.html
oder http://www.vermieterbescheinigung.com/vermieterbescheinigung/ Bin mal gespannt wie das die Behörden überhaupt überprüfen wollen!

Ich gehe davon aus, dass gewerbliche Vermieter sich - wie früher schon, bevor das Meldegesetzt im Jahr 2000 geändert wurde - jetzt wieder regelmäßig Mieterlisten von den Einwohnermeldeämtern schicken lassen, um zu überprüfen, wer da so alles in ihren Wohnungen gemeldet ist. Während das früher eine Grauzone war (Datenschutz) und nicht alle Einwohnermeldeämter dabei mitgespielt haben, haben Vermieter seit 1. November ganz offiziell einen Auskunftsanspruch gegenüber den Meldebehörden. Und davon werden sie mit absoluter Sicherheit Gebrauch machen!

Falls also jemand selbst nur zur Miete wohnt und für jemand eine Bescheinigung ausstellt, dass er bei ihnen wohnt, kann das ganz schön problematisch werden, wenn der Eigentümer der Wohnung oder die Wohnungsverwaltung das irgendwie erfährt.

Da sollte man sich das vorher unbedingt genehmigen lassen!
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