Thema: Flug auf Pauschalreise verschoben: Entschädigung ja oder nein?  (Gelesen 1602 mal)

Stecki

Mal eine etwas komplizierte Frage die selbst ich als erfolgreicher "Entschädigunsgeinforderer" nicht zu beantworten weiss:

Meine Eltern waren in der Türkei im Urlaub, Flug mit Freebird Airlines im Rahmen einer Pauschalreise. Nun hat man ihnen Tags zuvor mitgeteilt dass der Direktflug nach Hause um mehr als 5h verschoben wurde (bzw. sie wurden umgebucht). Ohne dass sie etwas davon wussten (Flug AYT-ZRH) ging der Flug dann auch noch über Hannover und sie waren erst viel später als geplant daheim.

Entschädigung ja oder nein? Im Falle einer normalen Flugbuchung ganz klar ja, aber wie sieht es mit Pauschalreisen aus?
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Fidelino

« Antwort #1 am: 24. September 2015, 04:26 »
Pauschalreise hin oder her?
Ist es en Charterflug oder ein Linienflug?

Scheiss egal eigentlicn. 5 Stunden vor Abflug umbuchen --> Entschädigung

Aber ich kann dir leide keine rechtliche Argumentationsgrundlage nenn.
Die Verbraucherzentralen können es.
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gracy

« Antwort #2 am: 24. September 2015, 06:39 »
Ich würds einfach versuchen. Bisschen auf die Tränendrüse drücken und die meisten Anbieter möchten ja auch, dass man zufrieden ist. bzw. wieder bucht.
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Stecki

« Antwort #3 am: 24. September 2015, 07:42 »
Danke schon mal für die Antworten. So sehe ich es eigentlich auch. Es war ein Charterflug.

Auf die Tränendrüse drücken bringt garantiert nichts, da muss man knallhart vorgehen. Bei 1'200 EUR Entschädigung die fällig wären scheissen die drauf ob der Kunde nochmals mit ihnen fliegt.

Edit: Leider gibt es doch nichts, denn neuerdings muss der Flug in der EU oder der Schweiz STARTEN wenn es keine EU-Airline ist.
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