Thema: Weltreise... Offene Fragen  (Gelesen 2262 mal)

carokiten

« am: 15. September 2015, 11:36 »
Hallo erst einmal,

habe nun schon einige Threads hier im Forum gelesen und viele nützliche Beiträge gelesen, jedoch bin ich aus vielen Dingen noch nicht wirklich schlau geworden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Folgende Thematik:

Mein Mann und ich sowie unser kleiner Sohn wollen eine längere Reise machen (mindestens 6-24 Monate) und nur von unseren Ersparnissen sowie Erträgen aus dem Vermögen leben. Da ein unbezahlter Urlaub nicht in Frage kommt und die Dauer etc. noch nicht wirklich feststeht, sind für uns einige Fragen offen:

Wohnsitz
- Unseren Wohnsitz würden wir bei einem unserer Eltern melden und uns dementsprechend hier in Deutschland gemeldet bleiben, solange nicht entgültig feststeht, dass wir uns komplett für das Ausland entscheiden. Beste Lösung?

Kindergeld
- Anspruch bleibt bei einem Wohnsitz Meldeadresse in D bestehen?

Arbeitslosengeld
- Da wir beide die letzten Jahre voll Erwerbstätig waren, haben wir dementsprechend Anspruch auf ALG1 ( wenn auch mit Sperrfrist aufgrund der Kündigung). Nach unserem Wissenstand besteht die Möglichkeit, die Ansprüche auf 4 Jahre auszudenen, bzw. zu verschieben!?

Krankenversicherung
- Aktuell sind wir beide in dt. versichert, für unsere Reise wird selbstverständlich eine private Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen abgeschlossen. Die Kosten der Krankenkasse in Deutschland dürften bei Vorlage der Auslandskrankenversicherung auf 0 gesetzt werden, ein Eintritt ohne Probleme bei der Rückreise möglich sein?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
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ulmi

« Antwort #1 am: 15. September 2015, 13:25 »
Hallo Carokiten

Wohnsitz: Ja. Selbst, wenn Ihr Euch fürs Ausland entscheidet, könnt Ihr den Wohnsitz in D. belassen. Soweit ich weiss, rechtlich zwar Grauzone aber in Deutschland wird da erfahrungsgemäss kein grosser Zauber drum gemacht. Ob da in Eurem Fall irgendwelche Abhängigkeiten bzgl. Bezug Kindergeld bestehen, kann ich nicht sagen.

Kindergeld: Habe keine (Kinder) und weiss ich daher nicht...eine staatliche Sozial-Leistung zu beziehen, während Ihr im Ausland seid, würde ich aber mal beleuchten...ob das nicht heikel ist (ALG sollte man auch nicht beziehen, während man unterwegs ist bzw. das wäre Betrug, wobei bei Arbeitssuche auch noch die Bedingung "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt" eine Rolle spielt)

ALG: richtig, Ihr müsst Euch aber vor Abreise den 4 Jahre (i.d.R.) anhaltenden Anspruch auf ALG sichern. Das ist bei weltreise-info beschrieben.

KV: Hängt wohl auch davon ab, ob Ihr bisher privat oder in einer GKV versichert seid. Soweit ich weiss, muss eine gesetzliche immer wieder aufnehmen (auch wenn sich manche Versicherer wohl Anwartschaften bezahlen lassen)

Spontan fällt mir noch ein, dass es für Euch evtl. Sinn macht, während der Reise freiwillig (z.B. mit dem Minimalbetrag <100 EUR/Monat) in die gesetzliche RV einzuzahlen, da ja "Einzahl-Jahre" irgendwann bei der Frage "Rentenalter erreicht ja/nein" eine Rolle spielen. Wenn wir denn vom Staat überhaupt noch Rente bekommen, haha
Ich habe während meiner Reise einbezahlt.
Ob das sinnvoll war, keine Ahnung.



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carokiten

« Antwort #2 am: 15. September 2015, 13:39 »
Danke Dir schonmal für die Antwort.

Da wir in D unbegrenzt Steuerpflichtig sind und sowohl Wohn-, als auch Meldeadresse hier haben, wird das Kindergeld als Steuervergünstigung erbracht. Das BEEG sagt zwar einige Bedingungen, diese stehen jedoch unter dem EStG, somit sollte das passen. Zumindest das, was ich gefunden habe.
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