Hey,
natürlich kannst du dich arbeitslos melden,aber Bezüge erhältst du solange,wie du in Dtld bist und dem Arbeitsmarkt somit zur Verfügung stehst.
Ich bin mir nicht sicher,aber wenn du einen Auflösungsvertrag gemacht hast,wirst du glaube ich,sowieso erstmal 3Monate gesperrt.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12. gekündugt ,habe mich bereits im Sept. arbeitssuchend gemeldet,im Okt. arbeitslos zum 1.1.
Habe mich dann beim AA zum 15.1. abgemeldet,da ich nach Indien bin und mich freiwillig bei der IKK versichert.
Lg Claudia