Ein kleiner Update:
Nach meinem Gespräch mit dem Berater in der Arbeitsagentur werden wir etwas umplanen müssen:
Um meine Ansprüche feststellen lassen zu können, muss ich mich arbeitssuchend melden. Dies geht nur persönlich und in arbeitsfähigem Zustand.
Die Fakten sind wie folgt:
- 31.07.2015: Letzter offizieller Arbeitstag
- 27.07.2015: Geplanter Start unserer Reise
- 25.07.2016: Geplantes Ende (spätestens)
Mit der jetzigen Reiseplanung kann ich mich somit frühestens am 26.07.2016 als arbeitssuchend melden.
Relevant für die Gewährung von ALG I ist die sogenannte Rahmenfrist. D.h., dass ich vom Tag der Meldung als Arbeitssuchender innerhalb der letzten 2 Jahre (oder 720 Tage) insgesamt 12 Monate Beschäftigung nachweisen muss.
Sollte ich also krank und somit nicht arbeitsfähig zurückkommen kann es passieren, dass ich durch eine spätere Arbeitsuchend-Meldung die Rahmenfrist nicht mehr einhalten kann und somit keinerlei Ansprüche aus dem ALG I beziehen darf.
Somit müssen wir unsere Reiseplanung etwas überdenken, damit ich mich vor der Abreise unbedingt mindestens 1 Tag arbeitssuchend melden kann.
Update folgt bei Gelegenheit!
Wolfgang