Hallo Zusammen,
Nachdem ich mich dank der super Hilfe hier im Forum, auf eine Route festlegen konnte, kann ich nun so langsam die behördlichen Angelegenheiten in Angriff nehmen. Mit den angebotenen Informationen auf dieser Seite in diesem Zusammenhang habe mich schon intensiv auseinander gesetzt, doch ergibt sich bei mir eine gewisse Sonderstellung. Denn ich bin momentan
Grenzgänger (Wohnen in Deutschland, arbeiten in der Schweiz; insgesamt seit 2,5Jahren). Zur Klarstellung folgender Hinweis, nach der Reise möchte ich wieder zurück nach Deutschland.
Vor allem interessieren mich derzeit die folgenden drei Punkte:
- Wie wird das mit der Rente in der Schweiz ablaufen, kann ich die gesamten Beträge mit nach Deutschland nehmen (Stichwort erste und zweite Säule)? Oder bleiben die eingezahlten Beträge bis zur Rentenauszahlung in der Schweiz?
- Ist bei der Arbeitslosenmeldung in Deutschland vor der Reise etwas spezielles zu beachten? Gibt es da Unterschiede? Kann dies ein Problem darstellen, da ich die letzten 2,5 Jahre in die Schweizer Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe,und nicht in die Deutsche, oder nicht? Vor meiner Zeit in der Schweiz habe ich schon (>5Jahre) in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
- Welche zusätzlichen Behördengänge sind in der Schweiz noch notwendig, die ich bisher vielleicht noch gar nicht im Sinn habe, mal abgesehen von denen in Deutschland wie z.B Finanzamt.
Ich hoffe das es hier im Forum ein paar Leute gibt, die in einer ähnlichen Situation sind, oder sich mit dem Schweier System auskennen, und mir ein wenig auf die Sprünge helfen können.
Beste Grüsse und schon mal Danke.
Tobi