Thema: arbeitslos, Reisestart m. Fahrrad in D -> Versicherungsabdeckung?  (Gelesen 2593 mal)

patterchon

Hallo alle,

in 2-3 Wochen starte ich in Richtung Asien mit dem Fahrrad von der Heimatbasis in D.
Ich bin arbeitslos gemeldet und habe den Bewilligungsbescheid für ALG1 auf meinem Schreibtisch.
Arbeitslos bin ich seit dem 1.5.
Laut Arbeitsagentur bin ich den ganzen Mai noch über meinen ehemaligen Arbeitgeber versichert.

Da ich sagen wir mal ab dem 25.5. starten will in Richtung Österreich und die Fahrradreise einige Tage bis zur Grenzüberschreitung dauert, entsteht evtl. eine Krankenversicherungslücke.
Ich muss mich ja vorher abmelden beim Arbeitsamt und bin dann entweder ab sofort nicht mehr krankenversichert oder nur noch den restlichen Mai durch den Arbeitgeber (das weiß ich gerade nicht, einer von Euch?).

Wie würdet ihr es an meiner Stelle machen? Einfach ein paar Tage die Versicherungspflicht ignorieren?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

LG Patrick
0

hawk86

Eine Versicherungslücke kann und darf es soweit ich weiß nicht geben. Du musst also notfalls Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung selbst Zahlen. So lange bis du Deutschland verlässt und die Auslands KV greift.
0

Radlerin

Hast du schon direkt bei der KV gefragt?

Bei mir war es anders, ich hatte unbezahlten Urlaub. Da ist man noch 4 Wochen beitragsfrei krankenversichert. Vielleicht ist es in deinem Fall ähnlich?
0

patterchon

Eine Versicherungslücke kann und darf es soweit ich weiß nicht geben. Du musst also notfalls Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung selbst Zahlen. So lange bis du Deutschland verlässt und die Auslands KV greift.

Hm, wem und wie würde denn die Lücke auffallen? Wer sollte so etwas prüfen? Würde doch nur auffallen, wenn mir in der Zeit etwas zustöße?

Hast du schon direkt bei der KV gefragt?

Nein, nicht zu dem Thema.
Mir wurde eben nur von der Arbeitsagentur gesagt, daß ich in meinem 1.Monat der arbeitslosigkeit (eben jetzt der Mai) noch über den Arbeitgeber krankenversichert bin.
Danach übernimmt denke ich mal ganz normal die Arbeitsagentur die Versicherungskosten.
Im Falle einer Abmeldung meinerseits bei der AA wäre ich nach meinem Verständnis aber nicht mehr versichert und müsste mich theoretisch für ein paar Tage freiwillig versichern (eigentlich ja pflichtversichern).

0

karoshi

Hm, wem und wie würde denn die Lücke auffallen? Wer sollte so etwas prüfen?
Das prüft die Versicherung in dem Moment, wenn Du Dich nach der Reise wieder anmeldest.
0

patterchon

Update:

Nach viel Telefoniererei mit meiner Krankenkasse sagen die nun, daß ich zur Zeit nicht durch meinen ehem. Arbeitgeber versichert bin, sondern im Rahmen der kostenfreien Nachversicherung durch die KK selbst (wie hier http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html unter "Ablauf" beschrieben).

Diese Nachversicherung ist jedoch nur kostenfrei (laut der Person an der Hotline), wenn ich im Anschluss wieder pflichtversichert werde, zB durch die Arbeitsagentur oder einen neuen Arbeitgeber. Ansonsten werde ich für diesen Monat Mai rückwirkend freiwillig versichert und habe somit gleich noch 3 Monate Kündigungsfrist dazu, was mich ca. 500€ kosten wird.
Dabei bezog sich die Dame auf das SGB5, §188 Abs4 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html.

Sie meinte, es wäre besser, erst im Anfang Juni zu fahren und sich dann abzumelden, wenn das AA die Pflichtversicherung übernommen hat.

In beiden Fällen muss ich aber dafür Sorgen, dass zwischen der Abmeldung vom AA und dem Greifen der Auslands-KV keine Versicherungslücke entsteht.
Wird aber wohl schwer, wenn ich bis zur österreichischen Grenze einige Tage mit dem Fahrrad unterwegs sein werde.

Bin gerade recht verzweifelt  :-[
0

koller74

Hallo,

das verstösst sicher gegen die Bestimmungen, aber wenn du dich zum 10.06. abmeldest und am 01.06. losfährst, wird das sicher keinen interessieren. Ich hatte mich zwei Monate vor Abreise abgemeldet, weil die mich in eine Fortbildung stecken wollten und außer der Abmeldebescheinigung gab es keinen Kontakt mit der Agentur mehr.

Evtl. kannst du auch "Urlaub" beantragen:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/Bayern/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI586360

Wenn du eine/n nette/n Sachbearbeiter/in hast sollte das eigentlich funktionieren ;-)
Und solche Sache immer telefonisch oder vor Ort klären, das ist besser als Briefe oder Mails schreiben.

Grüße, Jürgen.
0

Radlerin

Wenn du dich nicht persönlich Anfang Juni abmelden musst, sondern dich sagen wir mal am 20.5. zum 10.6. abmelden könntest:
Es ist doch nicht verboten, nach Österreich zu fahren.

Du könntest ja auch jetzt eine Woche nach Österreich fahren, wie ein normaler Urlauber, das wäre dem Versicherungsschutz ja egal.

Musst du denn ausser um dich abzumelden nochmal zum Arbeitsamt?
0

karoshi

Du könntest ja auch jetzt eine Woche nach Österreich fahren, wie ein normaler Urlauber, das wäre dem Versicherungsschutz ja egal.
Dem Versicherungsschutz schon, der Arbeitsagentur nicht. Theoretisch besteht zwar auch für Arbeitslose ein Urlaubsanspruch, der muss aber im Einzelfall von der Arbeitsagentur genehmigt werden, was gerade zu Beginn der Arbeitslosigkeit untypisch ist. Und wenn man sich direkt im Anschluss an den "Urlaub" wegen einer Langzeitreise abmeldet, dann werden die sich schon etwas wundern.

Natürlich ist es ein Grenzfall. Arbeitslose dürfen sich durchaus frei bewegen, müssen aber bei Bedarf für Beratungstermine, Vorstellungsgespräche etc. zur Verfügung stehen, je nach Situation auch kurzfristig. Das bedeutet aber nicht, dass man morgens einen Anruf kriegt, dass man nachmittags einen Termin hat. (So etwas passiert höchstens, wenn es einen konkreten Missbrauchsverdacht gibt.) Entscheidend ist die postalische Erreichbarkeit, und in der Regel hat man dann ein paar Tage Vorlauf. Sollte also der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass genau während der (mehrtägigen) Fahrt nach Österreich ein Termin angesetzt wird, müsstest Du dort eben zwischendurch mal bei der Arbeitsagentur antreten. Das ist lästig, lässt sich aber mit Bus+Bahn alles organisieren.

Abmelden kannst Du Dich per Brief (der zu Hause von einer Vertrauensperson abgeschickt wird), das würde ich der telefonischen Abmeldung vorziehen. Ich glaube, es kommt es nicht so gut, sich vom Ausland aus abzumelden.

Ansonsten werde ich für diesen Monat Mai rückwirkend freiwillig versichert und habe somit gleich noch 3 Monate Kündigungsfrist dazu, was mich ca. 500€ kosten wird.
Selbst wenn sich eine vorüber gehende freiwillige Versicherung nicht vermeiden lässt: wie begründet sich die 3-monatige Kündigungsfrist, wenn die freiwillige Versicherung schon von vornherein befristet ist? Es kann natürlich sein, dass es dazu eine Vorschrift gibt, aber für mich scheint das nicht logisch zu sein.
0

patterchon

Selbst wenn sich eine vorüber gehende freiwillige Versicherung nicht vermeiden lässt: wie begründet sich die 3-monatige Kündigungsfrist, wenn die freiwillige Versicherung schon von vornherein befristet ist? Es kann natürlich sein, dass es dazu eine Vorschrift gibt, aber für mich scheint das nicht logisch zu sein.

Ist eine freiwillige Versicherung von vornherein befristet? Wie kommst Du darauf, karoshi?

Mein Gedanke war, dass ich am 12.5. bei der AA mit offenen Karten spiele. Da habe ich mein erstes Gespräch (ich glaube zur Arbeitsvermittlung).
Wenn ich der Dame sage, daß ich mich zum Juni abmelden möchte, weil ich lange Zeit ins Ausland will, gibt sie mir vielleicht sogar noch den Urlaub vorher.
Die ist doch froh, wenn sie mir nicht hinterherlaufen muss!? Zudem wird sie dann vielleicht von weiterer Terminvergabe mit mir absehen?

0

karoshi

Eine freiwillige Versicherung ist im Allgemeinen nicht befristet, aber wenn Du Dich von vorn herein nur für einen bestimmten Zeitraum (zwischen Arbeitsende und bereits feststehendem Start der Auslands-KV) versichern musst, würde doch eine Kündigungsfrist irgendwie keinen Sinn machen.

Das heißt natürlich noch lange nicht, dass es nicht trotzdem so im Gesetz steht...
0

patterchon

Eine freiwillige Versicherung ist im Allgemeinen nicht befristet, aber wenn Du Dich von vorn herein nur für einen bestimmten Zeitraum (zwischen Arbeitsende und bereits feststehendem Start der Auslands-KV) versichern musst, würde doch eine Kündigungsfrist irgendwie keinen Sinn machen.

Das heißt natürlich noch lange nicht, dass es nicht trotzdem so im Gesetz steht...
^

Das ist wahrscheinlich nur die übliche Geschäftemacherei, dass man gleich 3 Monate nehmen muss. Verwundert mich jetzt nicht so ehrlich gesagt. Wäre anders sicherlich besser ;)

Tja, ich werde dann mal versuchen, ob ich mich frühzeitig beim AA abmelden kann (für den Juni dann) und vorher noch Urlaub von denen bekomme. Was besseres fällt mir ehrlich gesagt nicht ein, um meiner gierigen KK zu entkommen.
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK