Thema: Elterngeld  (Gelesen 3434 mal)

sgropper

« am: 13. Juli 2011, 11:28 »
Hallo zusammen,

gerade angemeldet und schon die erste Frage  :)
Meine Freundin und ich planen eine längere Reise über ca. 6-9 Monate. Da wir momentan beide noch erwerbstätig sind, informieren wir uns gerade ein wenig über die Gegebenheiten vor, bzw. nach der Reise. Reiseplanung steht noch nicht, wird aber in den nächsten Wochen/Monaten folgen. Jetzt aber zu meiner Frage.

Wie verhält es sich, wenn meine Freundin ihr Arbeitsverhältnis kündigt mit dem Elterngeld!? Sie arbeitet seit 4 Jahren bei der Firma. Evtl. wird es nach der Reise Nachwuchs geben. Bekommt sie Elterngeld, wenn sie beispielsweise 6 Monate auf Weltreise geht, im dritten Monat zurückkommt, und danach nicht mehr bis zur Geburt arbeiten geht?

Danke für eure Antworten

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weltentdecker

« Antwort #1 am: 13. Juli 2011, 12:01 »
Elterngeld steht euch auf jeden Fall zu, soweit ich weiß. Die Frage ist nur, wieviel. Im Internet habe ich folgendes gefunden:

Zitat
Nach €2 Abs. 1 BEEG sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt für die Einkommensermittlung zu betrachten. Der Monat in dem das Kind geboren wurde, wird dabei nicht mitgezählt.

Da in eurem Fall ja theoretisch 12 Monate vor Geburt nicht gearbeitet wurde, bekommt ihr wahrscheinlich nur den Mindestbetrag.
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sgropper

« Antwort #2 am: 13. Juli 2011, 12:14 »
Hi,

danke für deine Antwort. Damit haben wir fast gerechnet. Eigentlich sehr schade, da es doch ein ziemliches Argument gegen diese Reise ist. In Summe wird das wohl gute 10.000,-€ - 15.000,-€ ausmachen.
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Leeza

« Antwort #3 am: 16. Juli 2011, 09:28 »
der Sockelbetrag (Mindestbetrag), den sie bekommen würde, wenn sie in den 12 MOnaten nicht gearbeitet hat, beträgt meines Wissens nach 300 Euro pro Monat. Ist das in eure Kalkulation eingerechnet? Ansonsten vielleicht nach der Reise noch 1 Jahr mit der Familienplanung warten? ;-)
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moilolita

« Antwort #4 am: 24. Juli 2015, 10:23 »
Hallo liebe Weltentdecker,

bei uns geht es nächstes Jahr los auf Weltreise und wir wissen noch nicht ob es danach (oder währenddessen) so langsam mit der Kinderplanung los geht, möchten aber schonmal wissen ob es denn überhaupt möglich wäre, vor einem Jahr nach der Rückkehr Nachwuchs zu bekommen (wg. Elterngeld.)

Dazu habe ich folgendes gefunden:

Für Bezieher von ALG I gibt es zwei Wahlmöglichkeiten:

1. Man läßt für den Zeitraum seines Elterngeldbezuges seinen Anspruch auf ALG I ruhen und bezieht ausschließlich Elterngeld. Dieses Elterngeld wird auf Grundlage des positiven Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes berechnet. Achtung: ALG I, das man vor der Geburt seines Kindes erhalten hat, wird nicht als Einkommen zur Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt sondern mit 0 Euro angesetzt! -> macht ja in dem Fall keinen Sinn, denn das Elterngeld würde mit dem Mindestbetrag 300€ ausmachen

2. Man bezieht Elterngeld und zusätzlich ALG I, d.h. der Anspruch auf ALG I ruht nicht. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet (§10 BEEG), in Höhe von bis zu 300 Euro bleibt es jedoch anrechnungsfrei. Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Achtung: Bei dieser Variante müssen zumindest die Väter dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen! Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur.
-> das wäre die Alternative die dann in Frage kommen würde.

Im Falle einer Mehrlingsgeburt erhöht sich der anrechnungsfreie Teil des Elterngeldes um 300 Euro je Mehrling. Bei Drillingen bleiben somit beispielsweise insgesamt 900 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei.

Beispiel:
Frau Zimmermann hat vor der Geburt ihres Kindes in einem befristeten Arbeitsverhältnis 2.000 Euro zur Verfügung gehabt. Der Vertrag läuft fristgerecht am 31.03.2007 aus. Ihr Kind wird am 10.04.2007 geboren. Sie erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 Euro. Ihr Elterngeld-Anspruch beläuft sich auf 1.300 Euro.

Das Arbeitslosengeld (1.400 Euro) wird auf das Elterngeld (1.300 Euro) angerechnet. Somit würde Frau Zimmermann eigentlich kein Elterngeld bekommen. Da das Arbeitslosengeld aber keine spezielle Mutterschaftsleistung, sondern eine allgemeine Lohnersatzleistung ist, bleiben 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei. Frau Zimmermann bekommt also 1.400 Euro Arbeitslosengeld und dazu noch 300 Euro Elterngeld.

Wenn sich meine Firma darauf einlassen würde, müsste ich das Unternehmen quasi für 1 Jahr nochmal mit unbezahltem Urlaub verlassen oder kündigen und in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen.
Seht ihr hier einen Nachteil zum normalen Elterngeld? weiß jemand was passieren würde, wenn ich länger als ein Jahr in Elternzeit bleiben möchte?

Wie gesagt, ich möchte nur wissen was passieren, würde wenn wir vor einem Jahr nach unserer Rückkehr Nachwuchs bekommen würden... Lieber wäre mir natürlich die normale Elterngeld-Variante, wenn ich nach unserer Rückkehr noch 1 Jahr arbeite...

Danke euch für euchre Hilfe :-)

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Tags: elterngeld 
 

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