Thema: Krankenversicherung / Ausland / Anwartschaft - ??  (Gelesen 3416 mal)

FeinNippes

« am: 18. November 2010, 09:50 »
Hallo Forum,

Ich habe eine dringende Frage bezüglich der Auslandskrankenversicherung.
Fahre für 6 Monate nach Asien und bin gerade dabei die beste Auslandskrankenversicherung zu finden.

- Bin in Deutschland Privat versichert und kann diesen Vertrag für meinen Reisezeitraum auf Eis legen (Anwartschaft)
- Für die Reise möchte ich mich über den Tarif der Hanse Merkur versichern lassen
- Was passiert wenn ich doch vorher nach Deutschland kommen ? Wer haftet hier ?
- Kann mich die Hanse Merkur auch hier versichern ?
- Hat jemand Tips zu Anwartschaften ?

Bin Dankbar für jede Hilfe

Liebe Grüße
Felix

EDIT: Habe die Großschreibung im Titel geändert. LG, Karoshi
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karoshi

« Antwort #1 am: 18. November 2010, 10:01 »
Hallo Felix,

- Was passiert wenn ich doch vorher nach Deutschland kommen ? Wer haftet hier ?
Genau dafür hast Du doch die Anwartschaft. Du oder eine bevollmächtigte Person schreibt einen Brief an Deine Krankenkasse, dass Du den Vertrag fortsetzen willst, und die Versicherung lebt zu den alten Bedingungen wieder auf. That's it.

LG, Karoshi
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FeinNippes

« Antwort #2 am: 18. November 2010, 10:09 »
Hi Karoshi,
Danke für die fixe Antwort. Habe da noch ein-zwei Fragen ;)

- Meine Private KV hat mit heute mitgeteilt dass ich um die Anwartschaft zu stellen entweder 1.) eine Auslandskv benötige die auch in Deutschland gilt (falls ich zwischenzeitliche zurück kommen sollte) 2.) mich in D-land abmelde
- Was passiert wenn ich mir die Beine breche und vorher nach Deutschland zurückkommen ? Zahle Ich ?
- Meine Frau ist bei der Barmer GesetzlichVersichert will sich ebenso abmelden. Was passiert wenn sie vorher (Krankheitsfall) nach D-land kommt ?

Vielen Dank für die Hilfe !
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Jens

« Antwort #3 am: 18. November 2010, 10:41 »
Hallo FeinNippes,

ich habe mich gerade mit dem Thema befasst und du findest hier. Da geht es jetzt nur um die Antwartschaft.

- Meine Private KV hat mit heute mitgeteilt dass ich um die Anwartschaft zu stellen entweder
1.) eine Auslandskv benötige die auch in Deutschland gilt (falls ich zwischenzeitliche zurück kommen sollte)

Das ist doch jetzt für mich nicht erklärbar! Du schließt ja zu diesem Grund eine Anwartschaft ab, dass wenn du zurückkommst wieder bei denen versichert bist! Dabei ist es auch wichtig vorher zu klären, ob sie Leistungen für Folgekosten auch dann zahlen, wenn der Schaden im Ausland entstanden ist. Meine macht das und das sogar mit der kleinen anwartschaft!

Bei welcher privaten KV bist du??
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FeinNippes

« Antwort #4 am: 18. November 2010, 11:40 »
Hi Jens,

Danke, werde es mir gleich durchlesen.
Ich bin bei der Continentalen versichert

Lg,
Felix
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