Thema: Besser kündigen, unbezahlten Urlaub oder vorübergehend 400 Euro?  (Gelesen 7508 mal)

Tumalis

Hallo,

ich plane ab März 2009 (3-8 Monate) eine Europareise zu machen und muss mich bald entscheiden, was ich mit meinem unbefristeten Job mache. Bei der Variante kündigen ist mir alles klar. Aber was ist, wenn mir mein Chef "unbezahlten Urlaub" oder "vertraglich festgelegter Zeitraum eines Teilzeitarbeitsvertrags mit
vorübergehend niedrigerem Gehalt, also mind. 400 Euro" anbietet?

Meine Hauptfrage dreht sich darum, wenn ich kündige habe ich nach der Reise erst mal ein gutes Arbeitslosengeld. Wenn ich eine der anderen Varianten nehme und dann nach der Reise evtl. doch arbeitslos würde (z.B. Aufträge bleiben aus, Insolvenz, ich kündige etc.), riskiere ich dann ein minimales Arbeitslosengeld? 

1) Würde der "unbezahlten Urlaub" auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mitgerechnet?

2) Würde ein vorübergehendes "geringeres Teilzeitgehalt von mind. 400 Euro" auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mitgerechnet?

3) Zur Pflegeversicherung:
Wenn ich kündigen müsste und mich für einen Auslandsaufenthalt beim Arbeitsamt abmelden
würde, dann wird die Kranken- und Pflegeversicherung für diese Zeit durch das Arbeitsamt nicht
bezahlt. Ich habe gelesen, dass bei Unterbrechung der Beitragszahlungen und somit des
Pflegeversicherungsschutzes eine Wartezeit von 5 Jahren Eintritt.
Kann man diese Wartezeit durch eine Anwartschaft abwenden? Falls nicht, welchen Betrag kann ich
mindestens freiwillig in die Pflegeversicherung einzahlen um fortlaufend pflegeversichert zu
bleiben?

4) Gilt bei unbezahltem Urlaub ebenfalls eine Unterbrechung der Zahlungen in die Kranken- und
Pflegeversicherung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitsamtes?

5) Muss ich das Arbeitsamt darüber informieren, wenn das Verhandlungsergebnis "unbezahlter
Urlaub" werden würde?


Vielen Dank!
Tumalis
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karoshi

« Antwort #1 am: 23. November 2008, 14:29 »
Hallo Tumalis,

eine verständliche Frage. Da Dein Reisezeitraum überschaubar ist, würde ich an Deiner Stelle die Teilzeit-Variante anstreben, weil sich da die wenigsten Probleme mit der Sozialversicherung ergeben. Aber unbezahlter Urlaub wäre auch ok. Bloß kündigen würde ich nicht, wenn es auch anders geht. Ein unbezahlter Urlaub und evtl. auch ein Teilzeitvertrag würde übrigens in der Regel nicht im Arbeitszeugnis erscheinen. (Das ist wichtig für die auf die Europareise folgende Weltreise. ;D)

1) Würde der "unbezahlten Urlaub" auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mitgerechnet?

2) Würde ein vorübergehendes "geringeres Teilzeitgehalt von mind. 400 Euro" auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mitgerechnet?
Ich habe mich mal auf der Seite der Arbeitsagentur schlau gemacht und dabei folgendes gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

Für Dich ist vor allem der Abschnitt 4.1 interessant, und dort wieder der Abschnitt "Spezielle Vorschriften zur Vermeidung von Nachteilen für Arbeitslose". Zusammengefasst steht da:
  • Der Bemessungszeitraum für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das durchschnittliche Einkommen im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Falls das Einkommen zuletzt gesunken ist (dafür gibt es eine Mindestgrenze, die im Merkblatt erklärt wird), wird auf Antrag der Bemessungszeitraum auf die letzten 2 Jahre erweitert.
  • Wenn Du in den letzten 3 1/2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit eine Teilzeitvereinbarung (wichtig: ohne Befristung) getroffen hast, bleibt diese für die Höhe des Arbeitslosengeldes unberücksichtigt, d.h. Du bekommst so viel Arbeitslosengeld, als ob Du keine Teilzeit gemacht hättest.
  • Wenn Dir schon einmal Arbeitslosengeld bewilligt wurde, hast Du für das Bemessungsentgelt und damit für die Höhe des Arbeitslosengeldes zwei Jahre Bestandsschutz. Falls Du also kündigen willst, solltest Du auf jeden Fall vor der Reise Arbeitslosengeld beantragen.

3) Zur Pflegeversicherung:
Wenn ich kündigen müsste und mich für einen Auslandsaufenthalt beim Arbeitsamt abmelden
würde, dann wird die Kranken- und Pflegeversicherung für diese Zeit durch das Arbeitsamt nicht
bezahlt. Ich habe gelesen, dass bei Unterbrechung der Beitragszahlungen und somit des
Pflegeversicherungsschutzes eine Wartezeit von 5 Jahren Eintritt.
Kann man diese Wartezeit durch eine Anwartschaft abwenden? Falls nicht, welchen Betrag kann ich
mindestens freiwillig in die Pflegeversicherung einzahlen um fortlaufend pflegeversichert zu
bleiben?
Du kannst Dich freiwillig pflegeversichern. Je kürzer Deine tatsächliche Reise ist, desto weniger würde ich eine Unterbrechung riskieren. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist ja nicht so hoch.

4) Gilt bei unbezahltem Urlaub ebenfalls eine Unterbrechung der Zahlungen in die Kranken- und
Pflegeversicherung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitsamtes?
Ja, Du musst Dich selbst drum kümmern.

5) Muss ich das Arbeitsamt darüber informieren, wenn das Verhandlungsergebnis "unbezahlter
Urlaub" werden würde?
Nein.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen. Und da es hier um viel Geld geht, sind natürlich alle Angaben ohne Gewähr.

LG, Karoshi
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Tumalis

« Antwort #2 am: 24. November 2008, 21:15 »
Hallo karoshi,

tausend Dank schon mal, das hat mir schon sehr geholfen.
Das mit dem Arbeitslosengeld muss ich mir noch mal genauer durch den Kopf gehen lassen. Da kommen bestimmt noch Fragen.

Zur Pflegeversicherung, Du hast geschrieben:
"Du kannst Dich freiwillig pflegeversichern. Je kürzer Deine tatsächliche Reise ist, desto weniger würde ich eine Unterbrechung riskieren. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist ja nicht so hoch."

Wo kann man sich freiwillig pflegeversichern und wie hoch ist der Beitrag?
Ich habe gelesen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung eigentlich meine GKV mitmacht und übers Gehalt geregelt ist. Wenn ich die Variante "unbezahlten Urlaub" oder "kündigen" mache, wollte ich mich vorübergehend bei der GKV abmelden. Kann ich mich bei der denn abmelden und gleichzeitig sagen: Aber die Pflegeversicherung hätte ich gerne?


Viele Grüße
Tumalis
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