Thema: Arbeitslosengeld/Reise - Wie vorgehen?  (Gelesen 3218 mal)

JoeWanni

« am: 15. Januar 2015, 14:13 »
Liebe Leute,

seit dem 1.1. - und bis zum 30.4., danach beginnt mein neuer Job - bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Vom 12.2. bis zum 5.4. werde ich nach SOA verreisen. Mein unausgereifter Plan sah vor, dem entsprechenden Sachbearbeiter meinen neuen Arbeitsvertrag zu zeigen, um seine Ambitionen, mich zu vermitteln, zu zu mindern und anschließend während der Urlaubszeit in Ruhe gelassen zu werden.

Nun hat sich der Sachbearbeiter bis heute nicht gemeldet und ich bekomme große Zweifel, ob ich bis zum Reiseantritt überhaupt einen Termin bekomme.

Ich frage mich, wie ich in diesem (wie mir scheint wahrscheinlichen) Fall am besten vorgehen soll. Option 1 bestünde darin, es drauf ankommen zu lassen, einfach zu verreisen, Termine während der Reisezeit abzusagen, auf Zeit zu spielen und zu schauen, wie rigide das Arbeitsamt vorgeht. Was denkt ihr? Wie konsequent sind die beim rückwirkenden Kürzen der Bezüge? Habe ich noch andere Maßnahmen zu befürchten?

Option 2 bestünde darin, den Urlaub offiziell zu beantragen. Dann bekäme ich aber doch ohnehin kein Geld; es wird also also auch nicht teurer als in Option 1. Oder übersehe ich etwas? Wo ist der Vorteil? Gibt es noch andere Optionen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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karoshi

« Antwort #1 am: 15. Januar 2015, 15:20 »
Zunächst einmal könntest Du Dich natürlich jetzt schon zum Stichtag 30.04. abmelden, auch schriftlich.

Was den Weiterbezug von ALG während der Reise angeht, dazu haben wir immer mal wieder Threads in unterschiedlichen Ausprägungen. (Suche einfach mal im Forum nach "Sozialschmarotzer".) Grundsätzlich hast Du zwar als Arbeitsloser Anspruch auf Urlaub. Der muss aber im Vorfeld genehmigt werden, und 2 Monate gibt es schon mal gar nicht. Wenn Du also einfach los fährst, verlässt Du den Boden der Legalität.

Habe ich noch andere Maßnahmen zu befürchten?
Ja, allerdings nicht von der Arbeitsagentur, sondern von der Staatsanwaltschaft. Die Geldstrafen, die üblicherweise schon bei einmonatigem unberechtigten Bezug von ALG verhängt werden, liegen meines Wissens im oberen vierstelligen Bereich. Zu Haftstrafen kommt es bei Ersttätern in der Regel nicht.
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OutAndAbout

« Antwort #2 am: 15. Januar 2015, 15:21 »
So wie ich das verstehe, ist dein Ziel während deiner Langzeitreise Arbeitslosengeld zu beziehen.. ich habe den Eindruck, dass dir bewusst ist, dass das nicht rechtmäßig ist.

Ich bin wirklich nicht der totale Moralapostel - dennoch finde ich das falsch und nicht unterstützend-wert. Mein Eindruck dieses Forums ist bislang, dass die Mehrheit dies hier so sieht .. daher rechne mal nicht mit allzu vielen konstruktiven Vorschlägen, wie du dir Arbeitslosengeld erschleichen kannst. Aber vielleicht hast du ja "Glück".
Der in meinen Augen "richtige" Weg ist: arbeiten, sparen, reisen (inkl. Abmeldung beim Arbeitsamt) und Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist (um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten während man die notwendige Zeit der Arbeitssuche überbrückt).

Nichts für ungut - vielleicht reagiere ich nur ein wenig empfindlich, da ich die hohen AV Abgaben auf meinem monatlichen Gehaltszettel vor Augen habe und gerade strikt auf für meine Reise spare. Viel Erfolg.
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JoeWanni

« Antwort #3 am: 15. Januar 2015, 15:34 »
Ach ja, die hohen Abgaben habe ich auch schon ein Weilchen bezahlt und werde das noch mindestens 35 Jahre tun. Mein schlechtes Gewissen hält sich also in Grenzen. Was hat das Amt davon, wenn ich zuhause rumhocke?

Dennoch danke für Eure Antworten.
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Blume

« Antwort #4 am: 15. Januar 2015, 15:48 »
Wieso zu Hause rumhocken? Theoretisch kann man dich übergangsweise z.B. zu einer Zeitarbeitfirma vermitteln, bis du deinen neuen festen Job antrittst. Wenn du für solche Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehst, sondern verreist, steht dir auch kein Arbeitslosengeld zu.
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JoeWanni

« Antwort #5 am: 15. Januar 2015, 16:04 »
Praktisch geht das wohl eher nicht. Ich habe im geisteswissenschaftlichen Bereich gearbeitet, nicht die Kernkompetenz von Zeitarbeitsfirmen. Und unqualifizierte Arbeiten dürften wohl finanziell das - gesetzlich - Zumutbare deutlich unterschreiten. Abgesehen davon, dass kein Sachbearbeiter der Welt bei einer klar auf vier Monate beschränkten Arbeitslosigkeit irgendwelche Anstrengungen vornimmt.
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karoshi

« Antwort #6 am: 15. Januar 2015, 16:07 »
Was hat das Amt davon, wenn ich zuhause rumhocke?
Theoretisch könnte man Dich noch für eine befristete Tätigkeit vermitteln. Wenn Du bis jetzt noch nichts von der Agentur gehört hast, wird das natürlich immer unwahrscheinlicher, je näher Du an den 30.04 ran kommst. Insofern ist Deine Frage durchaus nicht absurd. Deshalb bin ich auch nicht ausdrücklich auf den moralischen Aspekt eingegangen, sondern nur auf den legalen, denn da ist die Sache eindeutig.
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JoeWanni

« Antwort #7 am: 15. Januar 2015, 16:12 »
Zitat
Deshalb bin ich auch nicht ausdrücklich auf den moralischen Aspekt eingegangen, sondern nur auf den legalen, denn da ist die Sache eindeutig.
Dafür bin ich Dir dankbar, denn darum ging es mir auch und nicht um eine moralische Debatte.
Wenn die Lage gesetzlich so eindeutig ist, werde ich das wohl nicht wagen. Ich habe gerade bei der Agentur angerufen und mir selbst einen Termin geben lassen. Ich werde meine Situation ganz offen ansprechen - vielleicht habe ich Glück und der Sachbearbeiter hat einen guten Tag.
Ansonsten überlege ich auch noch, den Urlaub nur für 6 Wochen anzumelden - dann kann ich für die Hälfte der Zeit Geld beziehen, und die eine Woche mehr wird niemandem auffallen. Zitat:
Zitat
Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Arbeitslosengeld kann aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Wer länger als sechs Wochen ortsabwesend ist, erhält ab dem ersten Tag kein Arbeitslosengeld mehr.
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philipk

« Antwort #8 am: 07. Februar 2015, 19:32 »
Hi,

ich befinde mich vermutlich bald auch zwischen 2 Jobs und wollte die Zeit sinnvoll nutzen. Daher würde mich interessieren was bei deinem Gespräch rausgekommen ist.

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