Thema: Arbeitsamt  (Gelesen 12124 mal)

Sabrina

« Antwort #15 am: 01. Februar 2013, 14:19 »
Ok...danke ;)
Und sage ich dem Arbeitsamt dann gleich, dass ich im Juni
Deutschland verlasse?
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der_dicke82

« Antwort #16 am: 01. Februar 2013, 17:12 »
Jo, gibt eigentlich keinen Grund das zu verheimlichen, vor allem musst du dann wahrscheinlich gar nicht erst zu einem Vermittlungsgespräch ;-)

Gibt doch die tolle Nummer :-) 01801 / 555111 einfach anrufen, sagen zu dem Datum bin ich arbeitslos und zu dem Datum bin ich nicht mehr arbeitssuchend :-) Bitte schickt mir einen Leistungsantrag und gebt mir einen Termin in der zuständigen Arbeitsagentur um den abzugeben :-)

Dann nehmen die noch ein paar Daten zu deinem Beschäftigungsverhältnisses und so auf und fertig bist du damit! Antrag kommt per Post, einen Teil zum Arbeitgeber geben, einen selber ausfüllen und dann mit beidem zum Termin!

Denke die werden dich nicht noch extra zu einem Vermittlungsgespräch schleifen :-)

Gruß, Stefan

PS: Immer freundlich und ehrlich sein, dann hat man eigentlich mit keinem Angestellten dort Ärger :-)

Edit: Das meiste hatte n_rtw ja schon gesagt, hatte ich aber nicht gesehen :-)
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Travelly

« Antwort #17 am: 04. September 2013, 21:47 »
Hallo,

ich bin mittlerweile ehrlich gesagt etwas verwirrt, weil man überall was anderes liest. Ich schildere mal meine Sachlage und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

Ich werde für 4 Monate auf Weltreise gehen und davor selbst kündigen.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat (gesetzliche Bestimmungen). Ich werde also Mitte November zum 15. Dezember kündigen. Kann ich mich dann erst Mitte November zur Kündigung arbeitssuchend melden oder muss ich das schon 3 Monate vorher, also zum 15. September tun? (Da ich den Hinfug bereits gebucht habe, kann ich nachher nicht behaupten, dass ich es 3 Monate vorher noch nicht wusste).
Dann warte ich auf die Bewilligung (oder wird das sowieso zeitlich knapp bei nur 1 Monat Kündigungsfrist, wenn ich mich erst zur Kündigung arbeitssuchend melde?).
1 Tag nach meinem letzten Arbeitstag, also sozusagen am 16. Dezember, melde ich mich dann arbeitslos. Da ich bis zu meinem Flug am 27. Dezember also mindestens 1 Tag offiziell arbeitslos bin, fängt die 3-monatige-Sperrfrist ja dann schon vor der Reise an zu laufen und ist abgelaufen, wenn ich nach 4 Monaten zurück bin, oder?
Ist dieser 1 Tag denn wirklich notwendig? Denn mein ursprünglicher Plan war es, erst zum 31. Dezember zu kündigen. Dann wäre ich schon während meines verbleibenden Resturlaubs (also schon am 27.12.) geflogen. Das würde aber bedeuten, dass ich keinen Tag offiziell arbeitslos in Deutschland wäre. Oder ist das egal?
Dann würde ich mich am besten erst 1 oder 2 Tage vor meinem Flug abmelden... oder soll ich das schon früher machen? Was ist da der beste Zeitpunkt, auch um die Vermittlungsversuche der Arbeitsagentur zu umgehen?

Bekomme ich dann nach meiner Rückkehr das ALG für den vierten Monaten, nach beendeter Sperrfrist, nachgezahlt?

Spiele ich beim Arbeitsamt und bei der Krankenkasse mit offenen Karten oder sage ich erst bei Abmeldung, dass ich eine Reise mache?

Die Krankenversicherung zahlt die Arbeitsagentur in der Zeit, in der ich arbeitslos bin, oder zählt es nicht, wenn ich auf Reisen bin?

Danke euch für eure Hilfe!!! Bin echt total verwirrt  :'(
LG Travelly
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karoshi

« Antwort #18 am: 05. September 2013, 07:55 »
In Deinem Fall (nur 4 Monate Reisezeit) ist das doch ganz unkompliziert:
  • Du kündigst zum 31.12. und fliegst am 27.12. los.
  • Vorher unternimmst Du in Sachen ALG gar nichts.
  • Deine Sperrfrist läuft automatisch vom 01.01. bis Ende März.
  • Nach der Rückkehr meldest Du Dich am 1. Werktag arbeitslos und bekommst ab diesem Tag ALG.
  • Für die Zeit Deiner Reise gibt es natürlich keine Leistungen, auch nicht für den 4. Monat.

http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html
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Travelly

« Antwort #19 am: 05. September 2013, 23:16 »
Vielen lieben Dank für deine Hilfe, karoshi!

  • Vorher unternimmst Du in Sachen ALG gar nichts.
Ich muss mich also nicht einmal arbeitssuchend melden?

Danke und viele Grüße
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Tina

« Antwort #20 am: 10. September 2013, 21:19 »
Hallo Zusammen!
Berichte jetzt mal wie es bei mir war:
Habe am 17.7.13 zum 30.9.13 meinen Job gekündigt. Dann habe ich beim Arbeitsamt angerufen und mich arbeitsuchend gemeldet. Die haben dann mit mir noch einen Telefontermin ausgemacht und dann schon mal telefonisch meine Daten aufgenommen. Dann habe ich ein Paket per Post mit jede Menge Kram zum Ausfüllen bekommen und einen Termin zur Besprechung meiner beruflichen Situation. Ein Teil musste vorab ausgefüllt zum Arbeitsamt geschickt werden. Den anderen Teil habe ich dann schon mal meinem Arbeitgeber zum Ausfüllen gegeben. Bei dem Termin habe ich mit offenen Karten gespielt und der Berater war echt cool. Haben dann "theoretisch" mein Profil ausgefüllt und mich auch schon arbeitslos gemeldet (das heisst ich muss am 1.10. nicht mehr hin!). Dann hab ich einen Termin für den Antrag auf Arbeitslosengeld gemacht. Da habe ich dann die ausgefüllten Formulare von meinem Arbeitgeber abgegeben. Bei diesem Termin habe ich nichts von der Reise oder ähnlichen Plänen erzählt. Arbeitslosengeld war am nächsten Tag schriftlich bestätigt. Jetzt muss ich mich nur noch Anfang Oktober abmelden. Fertig. :)
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