Thema: Unterhalt und Kindergeld während Weltreise?  (Gelesen 3776 mal)

Sms_945

« am: 24. November 2014, 13:21 »
Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade dabei meine Weltreise nächstes Jahr zu planen.
Dafür werde ich von der Uni ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen und frage mich nun, ob ich dann trotzdem noch Kindergeld und Unterhalt bekomme (jetzt ist mein Vater unterhaltspflichtig)? Kindergeld ja wahrscheinlich eher nicht, aber gibt es da eine Möglichkeit es doch zu bekommen? Hat da vielleicht jemand schon Erfahrung mit und kann mich aufklären? Oder weiß wie es grundsätzlich während einem Urlaubssemester mit beiden Zahlungen abläuft?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antwort!

Sara
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RETPIG

« Antwort #1 am: 24. November 2014, 17:25 »
Ich komme nicht aus Deutschland also keine Ahnung wie das bei euch abläuft, denke aber nicht, dass das möglich ist, denn...
... es ist sehr frech zu hoffen, dass die Allgemeinheit für deine (Welt-)Reise zahlen soll. Kindergeld wird für Studierende gezahlt, damit das Studium finanziell leistbarer wird und du es abschließt, damit du dann als Akademiker umso mehr Steuern einzahlst, als deine Ausbildung dem Staat gekostet hat. Das was du vorhast fällt unter den Begriff Sozialschmarotzer und sollte nicht belohnt werden.
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arivei

« Antwort #2 am: 26. November 2014, 17:13 »
Wenn deine Uni dir ein Urlaubssemester für eine Weltreise gibt ist das aber sehr großzügig. Bei meiner Uni ging das nur, wenn man ein Auslandsstudium oder ein mehrmonatiges Praktikum gemacht hat. Hast du das schon abgecheckt?

Ansonsten muss ich Reptig zustimmen.

serenity

« Antwort #3 am: 26. November 2014, 19:22 »
arivei hat recht - ohne triftigen Grund bekommst du kein Urlaubssemester! Und der Grund muss in der Regel nachgewiesen werden.

Falls du das nicht machst oder kannst, musst du dich exmatrikulieren - da solltest du aber vorher unbedingt abklären, ob du anschließend weiter studieren kannst.

Unterhalt schulden Eltern nur zum Zwecke der Ausbildung - wenn du die abbrichst, muss dein Vater nicht weiter zahlen - allerdings später evtl. erneut, wenn du weiter studierst, da du ja noch keine Ausbildung abgeschlossen hast. Kindergeld gibt es auch nicht, wenn du nicht studierst - und außerdem verkürzt sich dadurch die Zeit, in der Kindergeld gezahlt wird, denn das unterbrochene Semester kann später nicht drangehängt werden - mit 25 (oder bei Wehr- oder Zivildienst entsprechend länger) ist definitiv Schluss.
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White Fox

« Antwort #4 am: 26. November 2014, 19:37 »
Wenn deine Uni dir ein Urlaubssemester für eine Weltreise gibt ist das aber sehr großzügig. Bei meiner Uni ging das nur, wenn man ein Auslandsstudium oder ein mehrmonatiges Praktikum gemacht hat. Hast du das schon abgecheckt?

Das war bei meiner Uni auch so, man musste nachweisen, was man in dieser Zeit macht. Hier die Beurlaubungsgründe, die an der LMU gelten:

http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/beurlaubung/index.html
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DaniP

« Antwort #5 am: 26. November 2014, 19:42 »
Ich studier selbst, allerdings in Österreich. Hier sieht's meines Wissens nach so aus:

Generell Kindergeld bis 24 (25 bei Zivis und Präsenzdiener). Das Kindergeld für Studenten erhält man wenn man mindestens 14ECTS in einem Studienjahr erfolgreich absolviert. Zudem muss man noch innerhalb der Mindeszeit+Toleranzsemester sein. Also ist es so, je nachdem wie du deine Weltreise legst, kannst du zB im Jänner Prüfungen über 14ECTS ablegen (eig keine große Herausforderung), dann grob ein Jahr nichts mehr auf der Uni machen und dann im nächsten Studienjahr wieder deine ECTS erbringen.

Ohne trifftigen Grund kann man sich vom Studium nicht beurlauben alssen (nur bei Präsenzdienst, Schwangerschaft, Krankheit etc...). Ansich ist es aber auch kein Problem, wenn man ein Semester 'verschwendet' und nicht die vollen ECTS absolviert. Man verliert halt hinten her ein Jahr, welches man länger studieren muss. Das kann sich, bei Überschreitung der Toleranzsemester, in einer Studiengebühr niederschlagen (380€ pro Semester (?) ).

Also imho ist es auf jeden Fall möglich mal einfach ein halbes/dreiviertel Jahr abzuhauen und Kindergeld zu bekommen (hier in Österreich). Obs 'fair' dem allgemeinen Steuerzahler gegenüber ist, ist eine andere Frage. Allerdings gibts ja doch einige Leute die leisten auch nicht mehr als 15ECTS in einem Jahr und bekommens auch ;-).

Falls du aus DE kommst informier dich einfach mal was für Ansprüche ans Kindergeld gestellt werden.

mfg

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