Thema: Check: Arbeitsamt vor der Reise  (Gelesen 2444 mal)

kaj4

« am: 14. Mai 2014, 21:14 »
Hallo,

eigentlich habe ich jetzt alles bis ins Letzte durchdacht (und verstanden, hoffe ich!), trotzdem würde es mir total helfen, wenn ihr noch einmal drüberlest, um eventuell Fehlannahmen ausfindig zu machen:

Ich habe zum 30.6. gekündigt. Mit Resturlaub etc. ist mein letzter Arbeitstag bereits der 18.6., am 22.6. starte ich zu meiner sechsmonatigen Reise (zurück um den 15.12. herum).

Mit dem Arbeitsamt habe ich bereits gesprochen und mir blöderweise in die Karten schauen lassen (= mich überrumpeln lassen und gesagt, dass ich nur noch bis zum 22.6. in Deutschland bin). Daraufhin die Auskunft: Jetzt melden geht nicht, ich soll am ersten Tag nach meiner Rückkehr ins Amt kommen.

Anspruch auf ALG habe ich - habe die vergangenen vier Jahre durchgängig gearbeitet. Berechnungsrahmen sind die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also 30.6.2013 - 30.6.2014), nicht die letzten 12 Monate vor der Meldung (15.12.2013 - 15.12.2014), richtig? Denn sonst wäre mein Anspruch ja sehr viel geringer ...

Sperrzeit 3 Monate wg. Eigenkündigung ist bei Rückkehr abgelaufen.

Meine gesetzliche Krankenversicherung kann ich ruhen lassen (Flugticket und Auslandsreiseversicherung reichen zur Abmeldung), die Frage ist allerdings, was ist mit der Zeit zwischen Rückkehr und Bearbeitung meines Antrags durch das Arbeitsamt? Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich ALG 1 rückwirkend, sobald der Antrag bewilligt ist - gilt dasselbe auch für evtl. Arztkosten, falls in den zwei, drei Wochen der Antragsbearbeitung etwas sein sollte?

Das wären meine dringendsten Fragen - ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
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peka65

« Antwort #1 am: 15. Mai 2014, 13:38 »
Hallo,
ich habe letztes Jahr zum 30.9. gekündigt und bin am 27.9. auf Reisen gegangen. Beim Arbeitsamt habe ich mich vor der Reise gar nicht gemeldet. Nach meiner Rückkehr habe ich mich Anfang März beim Arbeitsamt gemeldet und rückwirkend auch ab März Arbeitslosengeld bekommen, da meine Sperrfrist ja abgelaufen war. Der Berechnungsrahmen war der Zeitpunkt vor meiner Arbeitslosigkeit, also der 30.9.2012 bis 30.09.2013.
Meiner Krankenkasse hat auch die Bescheinigung einer Auslandskrankenversicherung zur Abmeldung gereicht. Nach meiner Rückkehr habe ich mich vorsorglich freiwillig bei meiner Krankenkasse versichert, für den Fall das ich bis zur Bewilligung des Arbeitslosengeldes krank werde. Das hätte mich 158 Euro pro Monat gekostet, wurde aber nie abgebucht, da die Versicherung wahrscheinlich damit gerechnet hat das ich rückwirkend übers Arbeitsamt versichert werde.
Ich denke, das du somit alles richtig durchdacht hast.
Gruß
Peter
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kaj4

« Antwort #2 am: 15. Mai 2014, 20:11 »
Vielen Dank für deine Antwort!

Dann hatte ich ja doch alles richtig verstanden.
Nun ja ... Planänderung gibt's jetzt trotzdem, weil ich kalte Füße bekommen hatte. Mein Arbeitgeber hatte mir angeboten, mir den Resturlaub auszuzahlen, wenn ich bis Ende Juni bleibe - und er übernimmt die Umbuchungskosten für meinen Flug. Darauf werde ich mich nun wohl einlassen, mich am 1. Juli arbeitslos melden, am 3. Juli abmelden und fliegen - 10 Tage später als ursprünglich geplant. Ich denke, das kann ich verschmerzen und ein bisschen mehr Puffer für die Reisekasse ist auch nicht schlecht (obwohl ich ehrlich gesagt kaum durchschauen kann, wie viel mir letztlich von der Auszahlung der Urlaubstage bleiben wird, nach Abzug der Steuern und so ...)
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KuWi

« Antwort #3 am: 02. Juni 2014, 09:58 »
Hi baldige Weltenbummlerin :-)

Auch wenn die Steuerabzüge bzgl. Deines Resturlaubes erstmal hoch sind, wirst Du Dir ja einen Großteil bei der Steuer 2014 zurückholen können (da Du ja ab Juli kein Einkommen mehr hast).

;-) dann gibts nach der Weltreise ne kleine Finanzspritze.

LG, Kuwi
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