Thema: Arbeitslosmeldung? Krankenversicherung?  (Gelesen 12903 mal)

homik

« am: 14. April 2008, 20:27 »
Hallo,
Nach 6 Jahren Arbeit in der gleichen Firma und einem Wochenendstudium bin ich reif für eine Auszeit von mind. 6 Monaten
Davon möchte ich 2 Monate in Spanien (Wandern+Besuch) und den Rest in Costa Rica (TravelWorks) verbringen. Dazwischen möchte ich jedoch für 2 Wochen wieder nach Deutschland. Für diese Zeit will ich meinen Wohnsitz bei meiner Mutter anmelden.

Meine Fragen nun wie gehe ich am besten vor?

Arbeitslosenmeldung:
Soll ich mich schon vor der Kündigung danach oder erst bei der Rückkehr (nach 6 M)  beim AA melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Und wie ist es mit der Sperrfrist von 3 Monaten, muss ich während der Zeit für die KV selbst aufkommen?

Krankenversicherung:
Momentan bin ich über meinen Arbeitgeber bei der AOK versichert. Was mache ich nach der Kündigung? (da habe ich doch keinen Versicherungsschutz mehr)
Eine Reiseversicherung werde ich auf jedenfall abschließen aber was ist mit der KV in Deutschland sollte oder muss ich hier auch eine abschließen? Wie viel muss ich dafür veranschlagen?

Und sollte ich noch etw. bedenken?

Ich bin dankbar für alle Infos.

Lg homik  ;)
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karoshi

« Antwort #1 am: 14. April 2008, 21:02 »
Hallo Homik,

melde Dich auf jeden Fall vor der Reise arbeitslos, dann läuft die Sperrfrist, während Du weg bist.

Bei der AOK bist Du nicht über Deinen Arbeitgeber versichert, sondern höchstpersönlich. Der AG führt lediglich die Beiträge direkt vom Gehalt ab und zahlt den Arbeitgeberanteil. Durch die Kündigung verlierst Du also nicht den Versicherungsschutz. Es muss dann nur jemand anders die Beiträge zahlen.
Ich bin mir nicht sicher, ob das in diesem Fall Du bist oder die Arbeitsagentur, sprich ob die AA während einer Sperrfrist die KV-Beiträge zahlt. Vorstellen könnte ich mir das aber, denn es besteht ja Versicherungspflicht, solange Du in Deutschland wohnst.

Spätestens zum Tag der Abreise musst Du Dich bei der Arbeitsagentur abmelden. Ab dann bist Du auf jeden Fall für die KV selbst verantwortlich. Am besten meldest Du Dich dann wegen Auslandsaufenthalt auch bei der AOK ab und gehst voll auf eine Auslandskrankenversicherung. Wichtig ist, dass es eine sein muss, die auch während der 2 Wochen "Heimaturlaub" weiter läuft. Da käme z.B. der ADAC in Frage. Nach der Reise meldest Du Dich dann sofort wieder bei der Arbeitsagentur, die AOK nimmt Dich anstandslos auch wieder auf, und die Arbeitsagentur zahlt die Beiträge.

LG, Karoshi
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homik

« Antwort #2 am: 14. April 2008, 21:16 »
Hallo Karoshi

Vielen dank für deine schnelle Antwort es geht ja leichter als ich dachte da kann ich heute viel ruhiger schlafen

lg :-)
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karoshi

« Antwort #3 am: 15. April 2008, 08:12 »
Also, ich hab noch mal auf der Seite der Arbeitsagentur nachgelesen.

Danach sieht es so aus, dass Du im ersten Monat nach der Kündigung bei der AOK beitragsfrei nachversichert bist. Ab dem zweiten Monat würde die Arbeitsagentur die Beiträge zahlen, und zwar auch während der Sperrfrist. Dazu wird es bei Dir aber ja nicht mehr kommen, weil Du dann vermutlich schon im Ausland bist.

Wenn Du während der Reise einen Wohnsitz in Deutschland behältst (wozu ich Dir rate), bist Du im Prinzip in dieser Zeit versicherungspflichtig. Du solltest deshalb mit der AOK klären, wie sie den Fall handhaben, dass Du während des Auslandsaufenthalts keine Leistungen in Anspruch nehmen kannst, ohnehin über die Auslands-KV versichert bist und somit auch die Versicherung sinnfrei ist. Ich habe schon von verschiedenen Seiten gehört, dass die Kassen in so einem Fall keine Beiträge einfordern. Das scheint allerdings eine Grauzone in der Gesundheitsrefom zu sein und wird wohl nicht überall gleich gehandhabt. Deshalb am besten schnellstens mit denen abklären!

LG, Karoshi

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homik

« Antwort #4 am: 15. April 2008, 22:06 »
Hallo Karoshi

vielen dank für deine Mühe, finde ich echt tolllllllllllllllllllllllll  :)
das mit der Aok ist so ne sache ??? habe dort angerufen allerdings habe ich keine genaueren informationen bekommen >:( nur das ich mich arbeitslos melden soll. habe auch wegen einer anwartschafts versicherung nachgefragt und auch da habe ich keine genaueren informationen bekommen :-\ war ein ziemlich kurzes gespräch. sieht so aus als müsste ich dort mal bisl mehr nerven  ;D. weist du vieleicht ob eine  anwartschafts versicherung sinnvoll ist? ich will ja auch nich unbedingt meine bisherigen leistungen verlieren.

danke nochmal für deine hilfe
lg homik
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Pillinio

« Antwort #5 am: 15. April 2008, 23:17 »
Hallo Zusammen!
Ich werde nächste Woche meine Weltreise antreten und habe mir über die Krankenkasse auch so meine       Gedanken gemacht. Meine Sachbearbeiterin bei der Barmer hat mir dazu geraten, dass ich auch trotz einer Auslandsversicherung nicht auf die "normale" Krankenversicherung in Deutschland verzichten sollte. In gewissrer Weise hat sie mich auch überzeugt mit dem Argument, dass ich ja evtl. im Ausland erkranke und nach Deutschland zurück gebracht werde (auf Kosten der Auslandsversicherung), dann aber in Deutschland ohne Versicherungsschutz dastehe und die Folgebehandlung selber zahlen müßte. Es gibt allgemein einen Mindestbetrag für die Krankenversicherung, der ca. 120 Euro pro Monat beträgt. Das war mir zu teuer und ich habe einen Kompromiss darin gefunden, dass ich mich zu einem Nicht-Zulassungsbeschränktem Studiengang an einer Uni ohne Studiengebühren eingeschrieben habe. Da bezahlt man den Standard-Studententarif von ca. 56 Euro.
Vielleicht kommt das für dich ja auch in Frage?!

Gruß, Pillinio
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karoshi

« Antwort #6 am: 16. April 2008, 08:36 »
Langsam kommen wir hier sehr ins Detail, und für mich wird das jetzt dünnes Eis. Ich weise deshalb vorsorglich mal darauf hin, dass ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann und jeder letztlich selbst die Verantwortung dafür trägt, dass das mit der Krankenversicherung richtig läuft. Versteht diesen Beitrag deshalb bitte nicht als Beratung, sondern als Argumentationshilfe.

Mit der letzten Gesundheitsreform ist zum 01.04.2007 in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt worden, und zwar für alle, die in D ihren ersten Wohnsitz haben. Damit sind zum ersten Mal auch diejenigen versicherungspflichtig, die weder arbeiten noch Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld bekommen. Aus dieser Versicherungspflicht ergibt sich auch eine Pflicht für die gesetzlichen Krankenkassen, jeden Einwohner von Deutschland ohne Vorbedingungen aufzunehmen (zumindest Deine letzte KV kann sich da nicht gegen wehren). Wer also arbeitsunfähig aus dem Ausland zurück kommt (und deshalb weder Arbeit noch Arbeitslosengeld bekommt), kann sich trotzdem bei seiner alten Kasse wieder anmelden. Mit der entsprechenden Vollmacht kann das auch auch jemand anderes für Dich tun, z.B. wenn Du im Koma liegst -- was wir nicht hoffen wollen. Ab dem Tag der Anmeldung besteht dann wieder Versicherungsschutz durch die gesetzliche KV im Inland.

Die meisten Auslandskrankenversicherungen beinhalten eine Klausel, dass sie auch nach der Rückkehr für eine gewisse Zeit noch die Behandlungskosten zahlen, wenn Du mit einer akuten Krankheit von der Reise zurück kommst. In dieser Zeit musst Du (oder ein Vertreter) die Anmeldung bei der AOK regeln.

Wer während der Reise seinen Wohnsitz in D behält, ist formal auch in D krankenversicherungspflichtig. Die sauberste Lösung ist eine Anwartschaft, aber viele Kassen handhaben das wohl auch so, dass bei längeren Auslandsaufenthalten eine Auslands-KV als gleichwertig betrachtet wird.

Was mich ärgert ist, dass ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform immer noch nicht alle Sachbearbeiter die Rechtslage kennen. >:( Sieht so aus, als ob eine Langzeitreise auch heute noch etwas Exotisches darstellt, so dass dieser Fall wohl nicht ganz so häufig vorkommt.


So, das war jetzt ein langer Beitrag, deshalb sollte jeder noch mal den ersten Absatz lesen.

LG, Karoshi
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homik

« Antwort #7 am: 16. April 2008, 19:44 »
Danke für die Informationen
weiss jezt was zu tun ist und  :D Spanien und CostaRica ich komme ;D
lg homik
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Wookie

« Antwort #8 am: 16. April 2008, 20:37 »
Ich habe bei meiner Krankenkasse eine ähnlich Auskunft erhalten .. dort gibt es keinen Anwärtertarif mehr, aber die nette Dame meinte es stellt kein Problem dar sich sofort bei Rückkehr (auch im Krankheitsfall) zu versichern. Die hat auch das Gesetz genannt, dass dich deine letzte Krankenversicherung wieder aufnehmen muss!
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Morningview

« Antwort #9 am: 21. Mai 2008, 14:23 »
Hallo Homik!

Hast du schon News bezüglich der KV?Ist alles geklärt? Wenn ja, würde ich mich über Infos bzgl. deines Lösungsvorschlages freuen.
Ich habe nämlich das gleiche Problem!Werde im September meine Weltreise starten und habe
gestern meinen Job für Ende August gekündigt.
Meine Wohnung werde ich untervermieten, bin allerdings weiterhin die Hauptmietern,
was ja heißt, dass mein Hauptsitz in D ist und das wiederum bedeutet ja, dass ich versicherungspflichtig bin.
Muss ich denn nun auch so eine Anwartsschaft abschließen?
Freue mich über Infos!

1000 Dank vorab!

LG!
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