Langsam kommen wir hier sehr ins Detail, und für mich wird das jetzt dünnes Eis. Ich weise deshalb vorsorglich mal darauf hin, dass ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann und jeder letztlich selbst die Verantwortung dafür trägt, dass das mit der Krankenversicherung richtig läuft. Versteht diesen Beitrag deshalb bitte nicht als Beratung, sondern als Argumentationshilfe.
Mit der letzten Gesundheitsreform ist zum 01.04.2007 in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt worden, und zwar für alle, die in D ihren ersten Wohnsitz haben. Damit sind zum ersten Mal auch diejenigen versicherungspflichtig, die weder arbeiten noch Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld bekommen. Aus dieser Versicherungspflicht ergibt sich auch eine Pflicht für die gesetzlichen Krankenkassen, jeden Einwohner von Deutschland ohne Vorbedingungen aufzunehmen (zumindest Deine letzte KV kann sich da nicht gegen wehren). Wer also arbeitsunfähig aus dem Ausland zurück kommt (und deshalb weder Arbeit noch Arbeitslosengeld bekommt), kann sich trotzdem bei seiner alten Kasse wieder anmelden. Mit der entsprechenden Vollmacht kann das auch auch jemand anderes für Dich tun, z.B. wenn Du im Koma liegst -- was wir nicht hoffen wollen. Ab dem Tag der Anmeldung besteht dann wieder Versicherungsschutz durch die gesetzliche KV im Inland.
Die meisten Auslandskrankenversicherungen beinhalten eine Klausel, dass sie auch nach der Rückkehr für eine gewisse Zeit noch die Behandlungskosten zahlen, wenn Du mit einer akuten Krankheit von der Reise zurück kommst. In dieser Zeit musst Du (oder ein Vertreter) die Anmeldung bei der AOK regeln.
Wer während der Reise seinen Wohnsitz in D behält, ist formal auch in D krankenversicherungspflichtig. Die sauberste Lösung ist eine Anwartschaft, aber viele Kassen handhaben das wohl auch so, dass bei längeren Auslandsaufenthalten eine Auslands-KV als gleichwertig betrachtet wird.
Was mich ärgert ist, dass ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform immer noch nicht alle Sachbearbeiter die Rechtslage kennen.
Sieht so aus, als ob eine Langzeitreise auch heute noch etwas Exotisches darstellt, so dass dieser Fall wohl nicht ganz so häufig vorkommt.
So, das war jetzt ein langer Beitrag, deshalb sollte jeder noch mal den ersten Absatz lesen.
LG, Karoshi