Thema: Fliegen ohne Buchungsnummer???? / Buchungsbestätigung weg  (Gelesen 5834 mal)

Jessy83

Ok, ich mache jetzt doch einen neuen Thread für das Thema auf...
Also, folgendes Problem:
Ich habe einen Flug von Istanbul nach Nepal mit Air Arabia gebucht und Buchungsbestätigung per Email bekommen, Geld wurde auch abgebucht.
Jetzt habe ich Probleme mit meiner GMX-Adresse und der Account wurde von GMX gesperrt (Stichwort GMX-Abzocke...Nie weider gmx!!!!) und ich kann nicht mehr auf meine Mails zugreifen. Dummerweise hab ich die auch sonst nirgends gespeichert.
Bei Air Arabia funktioniert das Kontaktformular nicht und das sauteure Callcenter in Frankfurt geht nie ans Telefon. Kann ich denn trotzdem fliegen, wenn ich da in IStanbul hinkomme und keine Buchung vorweisen kann? Bin ich trotzdem im System da drin?
Was kann ich denn nun machen? Bin langsam echt ziemlich am Verzweifeln :'(.
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enit

« Antwort #1 am: 01. Oktober 2013, 15:49 »
Also ich muss eigentlich nie eine Buchung am Flugschalter vorweisen, sage immer einfach meinen Namen und (falls am Check-In für mehrere Ziele) meinen Zielort und dann gibt es keine weiteren Probleme. Normalerweise solltest du im System registiert sein, also keine Panik! Ausdrucke habe ich so gut wie nie dabei, außer wenn ich bereits online eingecheckt habe oder eben Weiterreisenachweise.
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Jessy83

« Antwort #2 am: 01. Oktober 2013, 15:53 »
Ok, danke!
Das beruhigt mich ungemein  :). Wusste jetzt wirklich nicht mehr weiter und hatte schon Angst, dass ich neu buchen muss. Erreichen tu ich ja niemanden bei der Airline. Ich hab so ne Wut auf gmx... >:(
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weltentdecker

« Antwort #3 am: 01. Oktober 2013, 16:05 »
Also zur Not geht es sicher ohne, aber mir wäre wohl auch wohler, wenn ich zumindest die Buchungsnr. hätte. Wieso kommst du denn nicht an deine Emails bei GMX? Bin auch bei GMX und hatte da nie ein Problem.
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Jessy83

« Antwort #4 am: 01. Oktober 2013, 16:10 »
Weil GMX irgendwelche Rechnungen an mich geschickt hat für Sachen, die ich wirklich nie abonniert habe. Habe denen das auch geschrieben, habe aber keine Antwort bekommen nur eine weitere Mahnung und dann war mein Account gesperrt. Einzige Möglichkeit, die ich da hätte, wäre bei deren Servicenummer (2 Euro die Minute) anzurufen und rumzusteriten. Anderen Erfahrungsberichten zufolge bringt das aber nicht viel, die wollen dann die Adresse und schicken Rechnungen per Post, wenn man zahlt, bekommt man seinen Account wieder, wenn nicht hat man eben Pech gehabt. rechtlich können die einem nix, wenn man nicht zahlt, weil es eben erfundene Rechnungen sind, aber die haben eben das Druckmittel, dass sie die Accounte dicht machen. Einige werden zahlen, sei es um den Account zu retten oder aus Angst vor irgendwelchen Konsequenzen und schon hat gmx einige Euro verdient. Klar kann man per Verbraucherschutz und mit Anwalt dagegen vorgehen und wird auch Recht bekommen, aber das ist ein Riesenaufwand.
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Stecki

« Antwort #5 am: 01. Oktober 2013, 17:22 »
Ich kenne Dein genaues Problem nicht, aber wenn Du unter "GMX-Abzocke" das verstehst was in vielen Erfahrungsberichten geschildert wird dann ist es Dein Fehler und Du musst die Rechnungen bezahlen.

Anscheinend konnte man testweise für 3 Monate das Premiumpaket testen, hätte es dann aber rechtzeitig kündigen müssen. Eine sicher nicht saubere, aber gängige Praxis. Wer eben nicht rechtzeitig kündigt muss bezahlen. Dasselbe treibt BILD übrigens mit ihrem BILD+-Angebot.

Eben, ich weiss nicht ob dies mit Deinem Problem identsich ist, aber in dem Fall wäre GMX im Recht, auch wenn das Vorgehen eine riesige Schweinerei ist.

So oder so habe ich GMX vor ein paar Jahren gekündigt weil die meisten Spammails von GMX selber gekomemn sind.

Zu Deinem Air Arabia-Problem. Ja, Du kannst auch normal ohne Buchungsnummer einchecken. Air Arabia hat ohnehin keinen Online Check-In, also einfach zum Schalter gehen, Pass zeigen und evtl. die Person dort bitten Dir noch eine Bestätigung für den Rückflug auszudrucken.
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Jessy83

« Antwort #6 am: 01. Oktober 2013, 17:53 »
Also ich hab nichts wissentlich getestet...aber scheinbar gbt e auch Varianten, bei denen man irgendein kostenpflichtiges Upgrade automatisch bekommt (hab ich aber nichts von gemerkt), dass man dann explizit kündigen muss. Ich finde, das ist Betrug, so oder so.
Rückflug habe ich ja keinen, fliege von Nepal weiter nach Thailand. Hoffe jetzt dann einfach mal, dass es klappt! Ein mulmiges Gefühl bleibt aber doch zurück....naja, aber wenn das bei Euch anderen ja auch schon ohne ging!
Danke!  :)
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karoshi

« Antwort #7 am: 01. Oktober 2013, 20:24 »
Du solltest auf jeden Fall mal in Erfahrung bringen, wie das in Istanbul (Sabiha Gökçen Airport, oder?) gehandhabt wird: in manche Flughäfen kommt man ohne ausgedruckte Flugbestätigung gar nicht erst rein. (Zuletzt so erlebt bei allen Flügen auf den Philippinen.) Da ist es dann auch egal, ob die Airline Dich einchecken lassen würde.
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Stecki

« Antwort #8 am: 01. Oktober 2013, 21:04 »
Karoshi: Und was machen dann Leute die ihren Flug erst am Airport buchen wollen? Die gibt es ja auch.
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karoshi

« Antwort #9 am: 02. Oktober 2013, 07:32 »
Ich weiß nicht, ob man an jedem Flughafen auf der Welt noch Flüge buchen kann. Klar, in Deutschland oder in der Schweiz geht das. Aber z.B. am Clark Airport hätten sie uns ohne Ticket nicht rein gelassen.

Anyway, ich wollte ja nur auf eine mögliche Hürde beim Fliegen ohne Buchungsbestätigung hinweisen. Vielleicht findet sich ja hier noch einer, der den Gökçen Airport kennt; Germanwings fliegt ja auch da hin.
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enit

« Antwort #10 am: 02. Oktober 2013, 11:27 »
Sehr interessant, vielleicht sollte ich demnächst doch lieber immer die Bestätigung mitnehmen.
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Jens

« Antwort #11 am: 02. Oktober 2013, 12:07 »
Ich bin einmal vom Sabiha Gökçen Airport geflogen, da solltest du auch ohne Ticket reinkommen. Pass wird da auch reichen, so war das damals bei mir!

Karoshi: Und was machen dann Leute die ihren Flug erst am Airport buchen wollen? Die gibt es ja auch.

Stecki, in Indien brauchst du immer ein ausgedrucktes Ticket! Meine eigene Erfahrung mit dem Gewehr im Rücken des lieben Soldaten wurde mir klar gemacht, dass das sonst nicht geht!! Flieger flog dann ohne mich!! Zum Glück bekam ich den Flug dann drei Tage später von der Airline kostenfrei wieder, aber dann hatte ich ein ausgedrucktes Ticket!

Ohne Ticket kommst du da nicht rein in den Flughafen, somit ist es auch nicht möglich im Flughafen eins zu kaufen  ;)
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Vada

« Antwort #12 am: 02. Oktober 2013, 13:05 »
Also ich hab nichts wissentlich getestet...aber scheinbar gbt e auch Varianten, bei denen man irgendein kostenpflichtiges Upgrade automatisch bekommt (hab ich aber nichts von gemerkt), dass man dann explizit kündigen muss. Ich finde, das ist Betrug, so oder so.
Rückflug habe ich ja keinen, fliege von Nepal weiter nach Thailand. Hoffe jetzt dann einfach mal, dass es klappt! Ein mulmiges Gefühl bleibt aber doch zurück....naja, aber wenn das bei Euch anderen ja auch schon ohne ging!
Danke!  :)

wenn es nicht klar ersichtlich auf der HOmepage ist dass man für ein Abo bezahlen muss oder überhaupt eines abschliesst (Bsp. als keine Bemerkung in 8 Punkt Schrift, als Kleingedrucktes oder erst am Schluss nach 20 Seiten, oder es steht nicht "kaufen" auf dem Button)  ist es nicht rechtsgültig. Musst du nicht bezahlen, einfach Mahnungen nicht beachten. Hatte mal einen ähnlichen Fall wo ich mich NUR regisiriert bei einem Anbieter, wo man Filme runterladen kann, es wurde mir mit Anwalt und alles gedroht, alles per email. Anscheinend wegen irgendnem abgeschl. Abo, ich habe aber keines angeklickt hab extra geschaut!  Stutzig wurde ich als ich sah, dass Zeitangaben in den Mails bzw. den Angaben widersprüchlich waren. Ausserdem hatt ich auch mal Terror bei einem Routenplaner Anbieter, die dann ähnliches behauptet haben...


--> Rechnungen, Mahnungen etc. fortwerfen und ignorieren. Es gibt halt genug Dumme, die einfach bezahlen aus Angst. Das ist genau die Masche.



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http://www.heise.de/ct/artikel/Abgeblockt-292144.html

(hier steht, falls du doch eine Betreibung kriegst, sofort wehren, aber hauptsache nicht bezahlen)


Plötzliche Kostenpflicht
Eine neue Masche der Anbieter besteht darin, zunächst kostenfreie Dienste anzubieten, dabei aber eine Registrierung zu verlangen und so zunächst an die Daten der Nutzer zu gelangen. Nach einer gewissen Zeit wird das Angebot plötzlich kostenpflichtig. Darauf weisen die Anbieter per E-Mail hin. Wenn man nicht widerspreche, stimme man zu.

Diese Benachrichtigungs-E-Mails enthalten gerne einmal Werbung oder sind in Großbuchstaben gehalten. Dadurch wird möglicherweise nicht nur der Spam-Filter angesprochen, sondern das erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Anwender mit dem Inhalt der E-Mail erst gar nicht auseinandersetzt, selbst wenn er sie wahrnimmt.

Im nächsten Schritt folgt die Zahlungsaufforderung. Und ab da baut sich dann die übliche Drohkulisse auf, mit der der Anwender zur Zahlung gebracht werden soll. Die Zustimmung durch Schweigen bezeichnet der Jurist als „fingierte Erklärung“, und diese ist nur in engen Grenzen zulässig. Schon in den AGB muss das entsprechend geregelt sein. Die meisten Änderungshinweise, die wir geprüft haben, erfüllen aber nicht die inhaltlich strengen Voraussetzungen des AGB-Rechts und sind schon aus diesem Grunde unwirksam.

Obendrein muss der Anbieter den Zugang der Erklärung beim Empfänger beweisen, was ihm kaum gelingen wird. Schließlich kann man die Umwandlung eines kostenlosen Angebots in ein kostenpflichtiges Abonnement nicht nur als Änderung des Vertragsinhalts, sondern als neues Vertragsangebot bewerten. Für diesen Fall greift immer der allgemeine Grundsatz, dass Schweigen keine Willenserklärung darstellt. Der BGH hat 2007 bereits entschieden, dass eine derartige Klausel unwirksam ist.

Wenn man etwa durch einen Login oder das Klicken auf einen Link um Zustimmung zu neuen AGB oder neuen Vertragsbedingungen gebeten wird, sollte man sich die Zeit nehmen, das Dokument sorgfältig durchlesen und im Zweifelsfall der Aufforderung des Anbieters nicht nachkommen. Eine solche aktive Zustimmung kann der Anbieter nämlich beweisen.



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GMX

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/wirtschaft/ueberblick/Trotz-Klagen-Web-de-und-GMX-locken-weiter-in-die-Club-Falle;art318,1970976
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Jessy83

« Antwort #13 am: 02. Oktober 2013, 14:38 »
Huhu!
Danke für die vielen Antworten! Ich werde es dann wohl ohne ausgedruckte Bestätigung versuchen, etwas anderes bleibt mir ja wohl kaum übrig  :-\. Drückt mir die Däumchen, dass ich mitdarf!
@Vada: Ja haltbar sind deren Forderungen nicht und auch nicht durchsetzbar. Im Extremfall schicken sie mir noch ein paar Mahnungen von einem Inkassounternehmen (ich weiß leider gar nicht mehr, ob ich meine Adresse vor 100 Jahren damals bei gmx angegeben hatte...wenn dann auf jeden Fall nicht meine aktuelle), die eben auch zur Einschüchterung dienen.
Aber ich finde es einfach eine riesengroße Sauerei! Zumal ja gerade gmx eine recht bekannter Mailanbieter ist und man ihnen daher schon ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenbringt. Schade eben um die vielen Mails, an die ich nicht mehr ran komme und die verlorenen Emailadressen. Aber naja, nicht zu ändern....

LG!
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