Thema: Forderungsausfallversicherung  (Gelesen 1751 mal)

Bobsch

« am: 17. Februar 2013, 22:12 »
Hallo liebes Forum,

ich habe mich aktuell mit der Forderungsausfallversicherung beschäftigt.

1.) Zunächst würde mich interessieren ob jemand von euch eine Haftpflichtversicherung besitzt, die auch eine international wirksame Forderungsausfallversicherung inkludiert?

2.) Wie läuft das Ganze denn ab wenn man eine Forderungsausfallversicherung in Anspruch nehmen möchte? Ich kann der Versicherung ja nicht einfach so melden: Z.B. Mung Li aus Jakarta hat versehentlich sein Bintang über mein Notebook gekippt und kann für den Schaden nicht aufkommen.

3.) Bezüglich der Foderungsausfallversicherung habe ich mich mit meinem Makler in Verbindung gesetzt. Nach seiner Aussage ist in meiner Haftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung enthalten, die dem Schutz der Privathaftpflicht (also weltweit) entspricht.
Einen Auszug mit den relevanten Textpassagen findet ihr als Screenshot angehängt, da Kopieren der Textpasagen nicht möglich war.
Wenn ich 3 richtig verstehe, müsste ich also den im o.g. Beispiel Indonesier vor ein Gericht in der EU, Schweiz, Norwegen oder Lichtenstein zerren was natürlich nicht möglich ist. Damit wäre dann ja die gesamte Ausfalldeckung völlig sinnlos.
Wird das bei anderen Forderungsausfallversicherung vielleicht anders gehandhabt?


Freue mich auf eure Antworten!
Gruß Boris
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Bobsch

« Antwort #1 am: 17. Februar 2013, 22:12 »
zweiter Anhang...
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hawk86

« Antwort #2 am: 18. Februar 2013, 13:56 »
Richtig, du müsstest den Schädiger verklagen und idr. eine erfolglose Zwangsvollstreckung nachweisen. Erst dann kommt deine Haftpflicht für deinen Schaden auf. Bei vielen Verträgen muss der Schaden auch eine gewisse Summe überschreiten, so dass kleine Schäden, wie z.B. dein Notebook sowieso ausgeschlossen sind.
Ich denke eine FOrderungsausfalldeckung ist sinnvoll, jedoch nur bei wirklich großen Schäden, wie beispielsweise Personenschäden. In diesem Zusammenhang solltest du nachsehen, ob die Forderungsausfalldeckung auch Taten unter Vorsatz (Opfer von Gewalt, etc.) beinhaltet, denn dieser Punkt wird oftmals ausgeschlossen!
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