Thema: Fragen zur gesetzl KV  (Gelesen 1798 mal)

Smil

« am: 18. November 2012, 12:51 »
Hallo ihr,
ich bin neu hier und habe auch schon viel gelesen, trotzdem habe ich noch einige Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
Meine Situation: ich habe für 1 Jahr Sonderurlaub erhalten, natürlich ohne Lohnfortzahlung, aber mit der Gewissheit, dass ich nach dem Jahr wieder in den Job kann, in dem ich war.
Ich werde wohl die meiste Zeit im Ausland unterwegs sein, aber auch mal wieder nach D zurückkehren.
Wie sieht das nun mit der KV aus?  Muss ich mich dann immer wieder neu anmelden? Gibt es Auslands-KV, die einen Aufenthalt in D mitversichern? Kann ich bei der gesetzl. KV meine Mitgliedschaft nur ruhen lassen?
Ist ja schon was kompliziert, aber hier sind ja einige Experten, die sicher Licht in mein nebliges Hirn bringen können ;)
Vielen Dank im voraus,
S.
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manado

« Antwort #1 am: 22. November 2012, 21:12 »
Hi Smil,
ich weiss, was Du meinst. Erlebe fast täglich neue Überraschungen bei A-Amt und K-Versicherung.
Aber insgesamt ist es doch machbar. Nur immer aufpassen und alles schriftlich geben lassen.

Warum fragst Du Deine KV nicht einfach?

Grüße
manado
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hawk86

« Antwort #2 am: 22. November 2012, 21:32 »
Je nachdem wie oft du zurück nach Deutschland kommst, bzw je nachdem wie lange du am Stück im Ausland bleibst, könntest du eine "standart" Auslands KV abschließen und in der gesetzlichen KV bleiben.
Die üblichen Auslandskrankenversicherungen bieten oft Schutz im Ausland für beliebig viele Reisen bis +/- 8 Wochen.
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