Thema: Krankenversicherun nach dem Abitur  (Gelesen 3464 mal)

NiRo Tour

« am: 13. September 2012, 15:38 »
Hallo Leute, ich hätte da mal wieder eine Frage..


Ich bin momentan 18 Jahre alt und mache nächstes Jahr mein Abi, danach möchte ich 6-9 Monate (selbstständig) um die Welt reisen.
Nun hat mich ein Bekannter darauf angesprochen, dass die GKV, bei der ich momentan bei meinen Eltern versichert bin, entfällt, solange ich nicht zB irgendwo bei einer Uni eingetragen bin.

Jetzt habe ich im Internet dazu alles mögliche gefunden, unter anderem das:

"Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.

* Grundsätzlich gilt dies nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
* bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keinerlei Erwerbstätigkeit nachgeht,
* bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) "

Heißt das also, dass ich mich in dem Zeitraum der Reise um eine Versicherung (außer natürlich der zusätzlichen Auslandsversicherung) keine Sorgen machen muss?

Danke schonmal für eure Hilfe!!
0

Ivero

« Antwort #1 am: 13. September 2012, 16:54 »
Du bist weiter über deine Eltern versichert.
Aber vergiss das Kindergeld nicht! Du musst denen vorweisen dass du dich für eine Uni oder eine Ausbildung beworben hast sonst streichen die dir das Kindergeld.
0

MachuPikachu

« Antwort #2 am: 16. September 2012, 19:28 »
Du bist weiter über deine Eltern versichert.
Aber vergiss das Kindergeld nicht! Du musst denen vorweisen dass du dich für eine Uni oder eine Ausbildung beworben hast sonst streichen die dir das Kindergeld.

Ich hab da mal einen ganz guten Tipp für gehört:

Bewirb dich in Heidelberg für Medizin.. du bekommst so schnell ein Rückschreiben, das du der Agentur für Arbeit (oder wem auch immer du da was zu zeigen hast) vorzeigen kannst als Nachweis der Bemühung, dass du garnicht gucken kannst wie dir geschiet ;D
0

serenity

« Antwort #3 am: 16. September 2012, 22:02 »
Du bist zwar bis 23 in der Familienversicherung mitversichert, aber die GKV nützt dir im Ausland außerhalb der EU gar nichts - du musst dich um eine  AuslandsKV kümmern!
0

NiRo Tour

« Antwort #4 am: 20. September 2012, 19:15 »
Klar, AuslandsKV muss noch extra gemacht werden !

Und Pikatchu,
blöd wirds dann wenn du durch ein Zufallsverfahren doch den "Traumplatz" bekommst  :D
0

Reisekerl

« Antwort #5 am: 20. September 2012, 22:48 »
Schreib dich in einem Studiengang ein, der nicht zulassungsbeschränkt ist. Und dann an einer Uni in einem Bundesland, wo es keine Studiengebühren gibt. Das Kindergeld holt die restlichen Semesterbeiträge schnell rein. Und auch sonst ist ein Studentenausweis oder eine Studienbescheinigung oft hilfreich. Banken streichen einem damit z.B. die Gebühren. Usw.
0

Ivero

« Antwort #6 am: 20. September 2012, 22:58 »
Dann muss man aber beachten dass man kein Wartesemester bekommt wenn man Scheinstudent ist und wenn man dann später ein richtiges Studium beginnt ist das schon ein Zweitstudium.
0

serenity

« Antwort #7 am: 22. September 2012, 13:38 »
Und falls du evtl. BAFöG beantragen willst und dich in einem anderen Fach immatrikulierst. als du später studieren willst, gilt das als Studienfachwechsel und kann dazu führen, dass du kein BAFöG mehr erhältst.

Genauso blöd ist, dich in deinem Wunschfach zu immatrikulieren und dann 2 Semester nicht zu studieren - kann ebenfalls zu Nachteilen beim BAFöG führen, da dann die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht werden können. Außerdem überschreitest du damit schnell die normale Studienhöchstdauer/Förderungsdauer. Die verlängert sich nämlich nicht, wenn du erst später BAFöG beantragst, sondern du kriegst immer nur Geld für die vorgesehene Studiendauer.
0

Miku

« Antwort #8 am: 23. September 2012, 12:11 »
In Köln liegt der NC für Medizin bei 1,1 , und laut ihrer Seite gehen sie nur über die Abiturnote... Also ist die Chance, dass du genommen wirst, so minimalst, dass man das Risiko eingehen kann (Ich bin außerdem "leider" nicht genommen worden ;) ) Bewerbung läuft über hochschulstart.de , da kannst du auch nochmal angeben, bei welchen Auswahlverfahren du teilnehmen möchtest.

LG aus Melaka,
Carina
0

SteWal

« Antwort #9 am: 24. September 2012, 13:38 »
Wenn du die Chance auf Bafög hast (lässt sich über den Bafögrechner ja schnell prüfen), dann würde ich mir die Chance darauf auch nicht durch eine Schein-Einschreibung verbauen.
In dem Fall würde die Ablehnung dir ein Jahr verschaffen, falls Medizin nicht zum Sommer- und Wintersemester zugelassen wird.
Allerdings muß die Bewerbung Deutschlandweit, einschließlich Los- und Nachrückverfahren erfolgen.

Allerdings weiß ich nicht in wie weit man sich da rechtlich auf dünnes Eis begibt. Klar ist das Kindergeld ne gute Stange Geld.....


LG,

Steffi

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK