Thema: Für 6 Tage arbeitslos melden oder selbst überbrücken?  (Gelesen 5110 mal)

Sophie

Hallo,
ich habe hier zwar schon seehr viel gelesen, bin aber trotzdem noch verunsichert.
Ich habe gestern meine Kündigung abgegeben, ab dem 1.1.2013 bin ich quasi ohne Job, am 06.01.2013 flieg ich los nach Asien.
Was meint ihr, lohnt es sich, für die 6 Tage, dass ich mich arbeitslos melde? Oder könnte ich durch Privatzahlung an die Krankenkasse die Tage selbst überbrücken und mich dann erst am 09.04. wenn ich wiederkomme beim Arbeitsamt melde?

Können die von mir verlangen, dass ich mich in den 6 Tagen bewerbe für danach schon?
Und wenn ich mich melde, wann sollte das sein, jetzt innerhalb der 3 Tage nach Kündigung??
 ???

liebe Grüße Sophie
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karoshi

« Antwort #1 am: 25. Oktober 2012, 15:52 »
Hallo Sophie,

Dir stehen im Prinzip beide Möglichkeiten offen, aber da Du selbst gekündigt hast, sind die Vorteile einer Meldung für 6 Tage eher gering: Du bekommst in der Zeit wegen der Sperrfrist sowieso keine Leistungen. Und wenn Du im April wieder da bist, gibt es auch keine Probleme, Dich dann erst arbeitslos zu melden.

LG, Karoshi
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cocolino

« Antwort #2 am: 26. Oktober 2012, 13:19 »
Aber wenn du dich jetzt schon arbeitslos meldest, dann läuft doch die Sperrfrist schon an und ist quasi abgelaufen, bis du wieder zurück bist, dann müsstest du da sofort Geld bekommen (oder seh ich das falsch?)...

karoshi

« Antwort #3 am: 26. Oktober 2012, 14:28 »
Die Sperrfrist läuft so oder so an und ist im April abgelaufen, auch ohne Meldung.
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_sperrzeiten.html
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cocolino

« Antwort #4 am: 26. Oktober 2012, 16:38 »
achso, danke, vergessen... sorry

TravelBugs

« Antwort #5 am: 26. Oktober 2012, 23:33 »
Meine pers. Meinung: bei der kurzen Zeit selbst überbrücken  ;)

Vg
TravelBugs
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Diggidi

« Antwort #6 am: 27. Oktober 2012, 17:28 »
Es kommt ja drauf an was dein Lohn bisher war etc., ich hab es für 4 Tage gemacht, war null aufwendig, ich war in 4 Minuten wieder raus und bei mir sind es für die 4 Tage ca 140 euro da kannst du schon was reißen würde ich sagen ;-)
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karoshi

« Antwort #7 am: 27. Oktober 2012, 18:54 »
Bei Dir liegt der Fall aber anders, Du hast Dich ja von der Firma kündigen lassen und kriegst deshalb keine Sperrzeit.
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Diggidi

« Antwort #8 am: 28. Oktober 2012, 23:31 »
Da hast du völlig recht Sorry nicht aufgepasst :-)
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