Du hast dann einfach eine beitragsfreie Zeit. Abmelden musst Du Dich nicht unbedingt, besser ist es aber. Es kann sein, dass die RV im Nachhinein eine Auskunft über die versicherungsfreie Zeit verlangt.
Lass Dich (wenn Du Zeit hast) am besten von Der RV mal beraten, ob es sich lohnt, für die Zeit der Reise freiwillige Beiträge zu zahlen. Das kannst Du übrigens auch noch nachträglich tun, und zwar bis zum 31. März des Folgejahres. Damit erhöhst Du die Zahl der Versicherungsjahre (die in die Berechnung der Rente eingeht), senkst aber ggf. die durchschnittliche Beitragshöhe (die auch eingeht). Deshalb ist es wichtig, das im Einzelfall konkret ausrechnen zu lassen.
LG, Karoshi