Thema: Arbeitslosmeldung  (Gelesen 5097 mal)

Sangeetha

« am: 19. August 2012, 09:52 »
Hallo liebe Schreiber/innen/Leser/innen, Weltreisebegeisterte,

ich plane für Februar des nächsten Jahres einen einjährigen Indienaufenthalt.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Arbeitslosmeldung. Ich habe zwar schon einiges darüber gelesen, auch hier im Forum, allerdings ergibt sich für mich trotzdem eine Frage.

Mein jetziger Wohnsitz ist Berlin. Ich bleibe bis Ende Januar in Berlin, und ziehe dann zurück in meine Heimatstadt zu meinen Eltern, werde mich also auch wieder in meiner Heimatstadt anmelden. Nach meiner Indienreise werde ich natürlich auch wieder dorthin zurückkehren.
Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Januar befristet. Ich könnte mich also 3 Monate, bevor ich arbeitslos werde, bei der Arbeitsagentur in Berlin melden. Allerdings ziehe ich ja Ende Januar in meine Heimatstadt zurück, und am 09.02. gehts dann auch schon nach Indien. Wenn ich mich Ende Januar in Berlin abmelde, stehen mir ja dann, bis zum 09.02., keine Leistungen mehr zu. Oder sollte ich mich erst kurz vor meiner Abreise abmelden, obwohl ich schon wieder in meiner Heimatstadt gemeldet bin (sind ja nur ein paar Tage, die dazwischen liegen)?
Wie sieht es nach meiner Rückkehr aus? Da ich in Berlin arbeitslos gemeldet war, ist es dann auch problemlos möglich, mich in meiner Heimatstadt wieder zurückzumelden/arbeitslos zu melden und Leistungen zu empfangen?

Oder ist es letzendlich besser, mich gleich, am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit, mich in meiner Heimatstadt, also nicht in Berlin, arbeitslos zu melden?

Da ich diesbezüglich gerade etwas verwirrt bin, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen! :-)

Liebe Grüße
Sangeetha
0

Diggidi

« Antwort #1 am: 19. August 2012, 11:35 »
Hallo,
Dich erst am 1. Februar in seiner Heimatstadt zu melden wurde ich nicht machen da die Leute vom Amt ja deinen befristeten Vertrag sehen u du bist verpflichtet doch drei Monate vor Arbeitslosigkeit,soweit man es weiß,beim Amt zu melden.
Ich wurde einfach beim Amt der neuen Stadt anrufen,deinen fall schildern (außer die reise).dann nehmen sie alle Daten auf u sobald du am 1.februar in der Stadt bist musst du zum Amt dich arbeitslos melden!im einen bekommst du ja dann 9 Tage Geld was ja auch ein bisschen ist,zum andern hast du sonst nach einem Jahr keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!
Nach 4,5 Tage wurde ich dann bin Sachbearbeiter anrufen u ihm erklären dass sich eine Chance aufgetan hat u du ein Jahr nach Indien gehst u sich somit zum 9.februar abmeldest.ich glaube mal gelesen zu haben dass wenn du länger als ich glaub zwei Jahre weg bist dein Anspruch verfällt.also wenn du eher spontan entschieden willst wann du wieder kommst wurde ich nochmal im Forum beI den langzeitreisenden stöbern...

Lg diggidi
0

Sangeetha

« Antwort #2 am: 19. August 2012, 13:01 »
Hallo Diggidi,

vielen Dank für deine Antwort! :-)

Also meinst du, ich solle mich lieber 3 Monate vorher bei dem Arbeitsamt in meiner Heimatstadt melden und meinen Fall schildern, und dann, wenn ich wieder in meiner Heimatstadt bin, mich persönlich dort arbeitslos melden. Hm, ich hoffe mal, dass das so einfach geht, nicht das die Leute dort vom Amt meinen, ich muss mich in Berlin anmelden, da ich ja dort aktuell noch wohne und arbeite...

Viele Grüße
Sangeetha
0

karoshi

« Antwort #3 am: 19. August 2012, 16:07 »
Du musst zwei Dinge auseinander halten: arbeitssuchend melden und arbeitslos melden.

Die Arbeitssuchendmeldung ist die, die 3 Monate vor Vertragsende fällig ist. Das kannst Du ohne Weiteres in Berlin machen.
Die Arbeitslosmeldung machst Du dann am 1. Februar in Deiner Heimatstadt.

LG, Karoshi
0

Sangeetha

« Antwort #4 am: 19. August 2012, 18:02 »
Du musst zwei Dinge auseinander halten: arbeitssuchend melden und arbeitslos melden.

Die Arbeitssuchendmeldung ist die, die 3 Monate vor Vertragsende fällig ist. Das kannst Du ohne Weiteres in Berlin machen.
Die Arbeitslosmeldung machst Du dann am 1. Februar in Deiner Heimatstadt.

LG, Karoshi

Hallo Karoshi,

Danke für deine Antwort!

Muss ich für die Arbeitssuchendmeldung persönlich vorsprechen, oder geht das auch telefonisch? Wenn ich in die Heimat zurückziehe, muss ich mich jedoch dennoch beim Amt in Berlin abmelden, oder?

Ohje, alles ganz schön kompliziert. Nur gut, dass es dieses Forum hier gibt! :-)

Einen schönen Abend wünscht,

Sangeetha
0

Vombatus

« Antwort #5 am: 19. August 2012, 18:26 »
Die Arbeitssuchend kannst du dich auch Online melden.

https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/anmeldung.html

Du brauchst aber eine Adresse, zu der der Papierkram geschickt werden kann.

Arbeitslos musst du dich persönlich melden, an dem Ort an dem du gemeldet bist.
0

karoshi

« Antwort #6 am: 22. August 2012, 19:12 »
Wenn ich in die Heimat zurückziehe, muss ich mich jedoch dennoch beim Amt in Berlin abmelden, oder?
Ja, geht auch telefonisch.
0

Sangeetha

« Antwort #7 am: 24. August 2012, 20:26 »
Danke für eure hilfreichen Antworten! :-)

Liebe Grüße
Sangeetha
0

Sangeetha

« Antwort #8 am: 13. September 2012, 18:39 »
Guten Abend :-)

Hier nochmal eine kurze Nachricht von mir. Bezüglich Arbeitslos- Arbeitssuchendmeldung, habe ich mittlerweile sehr viel im Forum gelesen. Ich habe u.A. gelesen, dass man, wenn man 100% weiß, das man nicht länger als ein Jahr lang unterwegs sein wird, auch auf eine Arbeitssuchend- Arbeitslosmeldung verzichten kann, und dies erst nach der Rückkehr tun kann. Am 31.01.13 endet mein Arbeitsvertrag, und am 09.02. gehts auf Reise. Ich werde im Januar 2014 heimkehren.

Es wäre schön, wenn ihr meine Aussage nochmal bestätigen könntet :-)

Liebe Grüße
Sangeetha
0

Diggidi

« Antwort #9 am: 14. September 2012, 08:42 »
Naja rein theoretisch hast du ja dann Anspruch auf 9 Tage Arbeitslosengeld und ich habe auf der Homepage gelesen dass es je nach Situation sein kann dass du dann 2 wochen sperre bekommst weil du dich nicht gemeldet hast...
0

Sangeetha

« Antwort #10 am: 14. September 2012, 20:37 »
Hmmm...also doch lieber beim Amt melden.
0

lookinforjonny.de

« Antwort #11 am: 15. September 2012, 23:21 »
Der Vorteil, wenn Du dich jetzt arbeitslos meldest, besteht aus satten 3 Jahren!

Wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest, musst Du innerhalb von 12 Monaten zurück, um Deine Ansprüche zu sichern.
Wenn Du Dich arbeitslos meldest und wieder abmeldest, hast du 4 Jahre Zeit zurückzukommen.

Und da Du wirklich auf den letzten Drücker, also im Januar weiderkommen willst und Deine Ansprüche am 1. Februar verfallen sein werden, würde ich mich definitiv melden. Was ist wenn irgendwas dawzischen kommt?! Du wirst krank oder es gibt ne Katastrophe am Flughafen oder Du kannst aus irgendwelchen anderen Gründen nicht rechtzeitig zurück oder möchtest einfach gerne ein paar Tage oder Wochen länger bleiben oder reisen?! Dann sind Deine Ansprüche komplett erloschen. Du weißt heute nicht was in einem Jahr ist, glaub mir.

Und 9 Tage sind immerhin ein Drittel des Monatsanspruches! Das ist nicht zu verachten. Du kannst Dich per Email oder telefonisch am 9 abmelden, ganz easy.

Cheerz
0

Sangeetha

« Antwort #12 am: 16. September 2012, 19:55 »
Ok, lookingforjohnny, du hast mich überzeugt, mich arbeitssuchend/arbeitslos zu melden. Du hast vollkommen recht, mit dem was du geschrieben hast...man/ich kann nie wissen, wie es letzendlich kommt...

Liebe Grüße
Sangeetha
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK