Hallo liebe Schreiber/innen/Leser/innen, Weltreisebegeisterte,
ich plane für Februar des nächsten Jahres einen einjährigen Indienaufenthalt.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Arbeitslosmeldung. Ich habe zwar schon einiges darüber gelesen, auch hier im Forum, allerdings ergibt sich für mich trotzdem eine Frage.
Mein jetziger Wohnsitz ist Berlin. Ich bleibe bis Ende Januar in Berlin, und ziehe dann zurück in meine Heimatstadt zu meinen Eltern, werde mich also auch wieder in meiner Heimatstadt anmelden. Nach meiner Indienreise werde ich natürlich auch wieder dorthin zurückkehren.
Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Januar befristet. Ich könnte mich also 3 Monate, bevor ich arbeitslos werde, bei der Arbeitsagentur in Berlin melden. Allerdings ziehe ich ja Ende Januar in meine Heimatstadt zurück, und am 09.02. gehts dann auch schon nach Indien. Wenn ich mich Ende Januar in Berlin abmelde, stehen mir ja dann, bis zum 09.02., keine Leistungen mehr zu. Oder sollte ich mich erst kurz vor meiner Abreise abmelden, obwohl ich schon wieder in meiner Heimatstadt gemeldet bin (sind ja nur ein paar Tage, die dazwischen liegen)?
Wie sieht es nach meiner Rückkehr aus? Da ich in Berlin arbeitslos gemeldet war, ist es dann auch problemlos möglich, mich in meiner Heimatstadt wieder zurückzumelden/arbeitslos zu melden und Leistungen zu empfangen?
Oder ist es letzendlich besser, mich gleich, am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit, mich in meiner Heimatstadt, also nicht in Berlin, arbeitslos zu melden?
Da ich diesbezüglich gerade etwas verwirrt bin, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen! :-)
Liebe Grüße
Sangeetha