Thema: Keine Leistungen (RV/KV) während der Sperrzeiten (ALV)  (Gelesen 4012 mal)

travelfixx

Hallo!

Nach mehreren Telefonaten mit der Agentur für Arbeit (AA) habe ich folgende,
übereinstimmende Aussagen erhalten:

Während einer Sperrzeit ( z.B. 12 Wochen wegen Eigenkündigung) werden
keine Zahlungen an die Rentenversicherung geleistet.

Während der ersten 4 Wochen einer Sperrzeit am Anfang der Arbeitslosigkeit
werden ebenso keine Zahlungen an die Krankenversicherung (KV) geleistet.

Laut Auskunft muss man sich für diesen Fall selber mit der zuständigen
KV bzgl. einer möglichen "Nachversicherung" auseinandersetzen.

Die AA zahlt erst ab dem zweiten Monat die KV-Beiträge - auch in einer
Sperrzeit.

Beide Aussagen stehen im Widerspruch zu dem was hier steht:
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_sperrzeiten.html

Ich bin jetzt eingermaßen verunsichert. Kann jemand Klarheit reinbringen?
Danke!

Gruss

Edit:
Ergänzend dazu zum Thema KV:
§ 5 Abs. 1 Nr.2 SGB V  http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html
und § 19 Abs. 2 SGB V  http://dejure.org/gesetze/SGB_V/19.html
Zur RV:
§ 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/3.html
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Vombatus

« Antwort #1 am: 22. Mai 2012, 22:03 »
Weshalb bist du verunsichert? Ich denke die 3 Monate mehr oder weniger Rentenbeitrag reißen jetzt auch kein großes Loch in deine Rente, schon gar nicht wenn du dann sowieso vielleicht für ein Jahr unterwegs bist, dann zahlt auch keiner.

Nach meinen Informationen zahlt dein alter Arbeitgeber den einen Monat die KV bis du über das AA versichert bist, bei mir und einigen anderen im Forum war das so. Frag mal bei deiner Versicherung nach.
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travelfixx

« Antwort #2 am: 22. Mai 2012, 22:42 »
Hallo!

Verunsichert - ganz einfach deswegen, weil sich die Infos widersprechen.

Wenn ich sicher weiß, dass die Angaben des AA richtig sind, dann kann
ich mich in Ruhe entscheiden, ob ich die Beiträge zur RV selber zahle oder
nicht.

Und nein - mein Arbeitgeber zahlt nicht noch einen Monat länger.
Warum sollte er auch?

Schönen Gruss
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Vombatus

« Antwort #3 am: 22. Mai 2012, 22:56 »
Wenn du wegen sich widersprechenden Angaben verunsichert wirst solltest du nicht auf große Reise gehen  ;)

Bist du sicher, dass dein Arbeitgeber nicht zahlt? Ich wusste auch nicht, dass die das machen, erst meine Versicherung (TK) sagte mir, dass das so sei. … aber wohl nicht immer. (?)

Wie lange möchtest du reisen, wirst du die ganze Zeit die RV-Beiträge zahlen oder nur die Zeit zwischen Kündigung und Abreise?
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travelfixx

« Antwort #4 am: 22. Mai 2012, 23:02 »
OK, OK.

Ich dachte nur, dass es vielleicht auch für Andere interessant sein könnte,
falls die Infos hier tatsächlich falsch oder veraltet sein sollten.

Ja, ich bin mir sicher, dass mein AG nicht zahlt.

Ob und wie lange ich die RV-Beiträge selber zahle kann ich erst nach
einem Gespräch mit der RV sagen.
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karoshi

« Antwort #5 am: 22. Mai 2012, 23:20 »
Hallo Travelfixx,

das mit der Krankenversicherung muss ich wohl mal klarer formulieren. Es ist so, dass gesetzlich Versicherte nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses für einen Monat beitragsfrei bei ihrer KK nachversichert sind. Erst danach werden wieder Beiträge fällig, und die zahlt dann bei Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur (auch in einer Sperrrzeit).

Wegen der Rentenversicherung muss ich noch mal in die Gesetzbücher kriechen. Ich möchte jetzt nicht ausschließen, dass Du Recht hast und während der Sperrfrist keine RV gezahlt wird. Die Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe dürften aber vergleichsweise gering sein.

LG, Karoshi

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travelfixx

« Antwort #6 am: 22. Mai 2012, 23:24 »
Danke für's freundliche FeedBack.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hat diese Nachversicherung eigentlich
nichts mit dem Arbeitgeber zu tun und der zahlt auch nichts dafür. Richtig?

Bin gespannt was Du bzgl. der RV rausfindest.

Schönen Gruß
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