oh man, jetzt blicke ich hier gar nicht mehr durch...
Nochmal: Ich werde zum 31.04.2010 kündigen. Dann habe ich 3 Monate Kündigungsfrist, bin also zum 01.08.2010 aus dem Arbeitsverhältnis raus. Ich werde mich am Tag meiner Kündigung arbeitssuchend melden und dann gleich die Unterlagen für das ALG mitnehmen. Wenn ich alles zusammen habe, reiche ich den Antrag ein und warte auf die Bewilligung. Das wird ja dann wohl einige Wochen dauern. Die Bewilligung bekomme ich dann ja wahrscheinlich noch während meiner Kündigungsfrist (also vor dem 01.08.2010), oder? Kann ich mich dann direkt arbeitslos melden und dann angeben, dass ich mich ab dem 28.07.2010 (da ginge mein Flug) weg bin? Weil Verena hat ja geschrieben, dass das ginge:
"bei uns hat das so auch funktioniert! Antrag vor Arbeitslosigkeit beantragen, abgeben, Bewilligungsbescheid erhalten und direkt informieren, ab wann man wieder weg ist - und das alles bevor man wirklich arbeitslos ist!!!"
Oder muss ich erst bis zum 01.08.2010 warten, mich dann arbeitslos melden und kann dann erst einige Tage danach fliegen???
Hilfe! Ich blicke nicht mehr durch. Kann mir das jemand beantworten??
Und dann habe ich noch eine Frage:
Vor meiner Abreise werde ich mich voraussichtlich in eine andere Stadt (bei meinen Eltern) ummelden. Ich werde meine Whg zum 01.08.2010 kündigen und mich dann ummelden. Muss ich das dem Arbeitsamt melden? Muss das andere Arbeitsamt das ALG dann neu bewilligen und wie lange würde das dauern, oder wie läuft das??
Um Euren Rat wäre ich sehr dankbar.
LG
Alice