Thema: Ablehnung vom Arbeitsamt  (Gelesen 4635 mal)

Julia

« am: 18. September 2008, 15:46 »
hi, bin grad mal auf die homepage gestossen und hab gleich mal eine Frage!  ;)

Habe im Jahr 2006 selbst gekündigt und bin gleich zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet, da ich aber einen Monat später gleich ins Ausland bin habe ich mich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung gestellt. Beraterin hatte mir erklärt das ist besser?! So nun bin ich erst seit ein paar Wochen zurück und auch zum Arbeitsamt! die stellen mir eine Ablehnung aus wegen der 2 Jahre wo ich nicht eingezahlt habe (war ja im Ausland). Ich hab doch aber noch kein Arbeitslosengeld bekommen auch wegen der Sperrfrist?! ausserdem weiss ich gar nicht ob ich damals als Arbeitslos geführt wurden bin da ich meine Krankenkasse selbst zahlen musste. Wäre echt ein blöder Fehler, wenn ich jetzt tatsächlich nix bekomme!

wäre dankbar für antworten! danke - bin in Widerspruch gegangen aber hat das Erfolg beim Arbeitsamt!
DANKE

das hab ich von der Homepage aber was meint ihr habe ich trotzdem Anspruch?!

Vor der Reise
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (d.h wenn die Anwartschaft erfüllt ist) und Du eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche suchst. Hier haben wir scheinbar gleich die nächste Grauzone, denn wenn Du mitten in den Vorbereitungen für eine Weltreise steckst, könnte man Dir natürlich unterstellen, dass Du gar keine Stelle suchst. Es gibt aber keine Verpflichtung, eine unbefristete Stelle zu suchen, es reicht auch eine Stelle, die bis zum Tag vor der Abreise befristet ist. Ob es solche Stellen gibt, ist für Deine Ansprüche unerheblich. Die Sachbearbeiter in den Agenturen sehen das auch eher formal, d.h. die Leistungsbewilligung erfolgt streng nach Aktenlage.

Wenn Du Deine Stelle selbst gekündigt hast, besteht erst einmal eine Sperrfrist von 3 Monaten bzw. einem Viertel Deiner Gesamt-Anspruchsdauer, je nachdem was mehr ist. Sie wird leider auch von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen. Während der Sperrfrist bekommst Du zwar kein Geld, bist aber über die Arbeitsagentur krankenversichert. Die Arbeitsagentur übernimmt auch die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, aber nur bis zum Höchstbeitrag für die freiwillige gesetzliche KV.

Es empfiehlt sich aus zwei Gründen, dass Du Dich vor der Reise schon arbeitslos meldest, und sei es auch nur für einen Tag: 1. beginnt eine eventuelle Sperrfrist mit diesem Tag zu laufen, so dass sie nach der Reise in der Regel vorbei ist, und 2. sicherst Du Dir damit Deine Ansprüche für später. Normalerweise wäre bei einer Reise von mehr als 370 Tagen die Voraussetzung der Anwartschaft nicht mehr erfüllt, so dass Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld ersatzlos verfallen würden.
Aber: wenn vor der Reise Arbeitslosengeld bewilligt wird, wird auch die Dauer verbindlich festgestellt. Dieser Anspruch bleibt Dir insgesamt 4 Jahre erhalten, auch wenn der Bezug von Arbeitslosengeld zwischenzeitlich unterbrochen wird. Das ist gedacht für befristete Stellen, funktioniert aber genauso bei freiwilligen Unterbrechungen. Wenn also z.B. ein Jahr Arbeitslosengeld bewilligt ist, und Du vor der Reise einen Monat davon verbraucht hast, stehen Dir nach einer einjährigen Reise noch 11 Monate zu, nach einer Reise von 3 1/2 Jahren noch 5 Monate. Selbst wenn Du nicht vor hast, länger als ein Jahr zu reisen, solltest Du es so machen, denn man weiß nie, was kommmt. (Stell Dir z.B. vor, Du kommst nach genau einem Jahr zurück und liegst dann erst mal für 2 Wochen im Krankenhaus.)

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karoshi

« Antwort #1 am: 18. September 2008, 16:10 »
Hallo Julia,

ich fürchte, Du hast keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld mehr. Um jetzt noch Ansprüche zu haben, hättest Du Dich vor dem Auslandsaufenthalt arbeitslos melden müssen, dann wäre der Anpruch nur unterbrochen gewesen und würde jezt wieder aufleben.

Die Beraterin beim Arbeitsamt hat Dich damals offenbar nicht so gut beraten, allerdings wahrscheinlich auch nicht ganz falsch: man könnte es so auslegen, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wenn Du bei der Anmeldung schon sagst, dass Du verreisen willst. Deshalb ist es auch besser, die Reise erst dann zu erwähnen, wenn man wirklich losfährt.
Ob ein Widerspruch in Deinem Fall Erfolg haben wird, ist sehr zweifelhaft. Du müsstest die schlechte Beratung beweisen können, und selbst dann wird es das Arbeitsamt mit Sicherheit auf eine Klage ankommen lassen. Wahrscheinlich fährst Du besser, wenn Du Deine Energie nicht für einen Prozess mit unsicherem Ausgang einsetzt, sondern dafür, schnell eine Arbeit zu finden.

Sorry dass ich keine besseren Nachrichte für Dich habe. Don't shoot the messenger.

LG, Karoshi
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Blackpearl

« Antwort #2 am: 05. September 2013, 18:51 »
Hallo ihr lieben! :)

Der Post ist schon etwas älter, passt aber zu der Frage, die ich mir stelle.
Ich habe meinen Job gekündigt, um reisen zu können, möchte aber vor Reisebgeinn ALG beantragen, um mir den Anspruch 4 Jahre zu sichern. Bei der Option, direkt mit offenen Karten zu spielen, bin ich etwas skeptisch. Letztlich stehe ich aufgrund der Reisepläne dem Arbeitsmarkt nicht effektiv zur Verfügung und es scheint vom wohlwollen des Mitarbeiters abzuhängen, ob ich einen Bewilligungsbescheid bekomme oder nicht?!
Daraus ergibt sich aber für mich die Frage, wie aktiv die Agentur für Arbeit wird, was die neue Jobvermittlung und mein Engagement angeht, wenn ich eben nichts von meinen Reiseplänen berichte?! Mein Job ist zum 31.12.2013 gekündigt und es bliebe somit ja theoretisch Zeit, einen neuen zu finden. Ich habe aber ehrlich gesagt nicht wirklich lust, auf einen Bewerbungsmarathon etc.
Wie sind da eure Erfahrungswerte?

Lg und danke :)
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Vombatus

« Antwort #3 am: 05. September 2013, 18:56 »
Wie viel Zeit ist denn zwischen Arbeitslos-/Suchendmeldung und Abflug/Ausreise?
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Blackpearl

« Antwort #4 am: 05. September 2013, 19:14 »
ca 1 1/2 bis 2 Monate!
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Blackpearl

« Antwort #5 am: 05. September 2013, 19:29 »
bzw. dem AA habe ich aktuell schon gemeldet, dass mein Job zum 31.12. endet, die Reise soll dann mitte/ende Februar beginnen!
Bei den Antragsformularen werden jetzt schon allerhand Unterlagen gefordert, unter anderem auch ein Bewerbungsschreiben. Und darauf habe ich ehrlich gesagt, keine Lust! ;) Möchte meinen Anspruch aber auch nicht verschenken, weil der AA Mitarbeiter vlt nicht so wohlwollend ist ;)
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White Fox

« Antwort #6 am: 06. September 2013, 09:46 »
Also ich würde mich in deinem Fall erstmal ganz normal arbeitslos melden und mich dann gaaaaanz plötzlich kurz vor knapp zur Reise entscheiden ...  ;)
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Pachacookie

« Antwort #7 am: 08. September 2013, 06:42 »
Wann musst du die Anträge denn abgeben? Normalerweise bei der Arbeitslosmeldung. Der Termin ist meist in der ersten arbeitslosen Woche. Falls die vorher einen wollen... geht nicht, du musst arbeiten  ;D Dann bei dem Termin ausversehen den Bewerbungsteil vergessen... dann bekommst du eine Frist gesetzt zum nachreichen. Je nachdem wann die endet, hast du dich entschieden ins Ausland zu gehen und kannst dich auch gleich abmelden  :)
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weltentdecker

« Antwort #8 am: 08. September 2013, 14:18 »
Du hast dich doch bestimmt schonmal wo beworben. Nimm doch einfach dein letztes Bewerbungsschreiben mit. Hab ich auch so gemacht.
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Blackpearl

« Antwort #9 am: 08. September 2013, 16:24 »
Danke für antworten! Einen Termin habe ich bisher auch noch nicht bekommen, bloß den Hinweis, das ich die Unterlagen auch gerne vorher schon einreichen kann. Das spare ich mir erstmal! Hatte nur die Befürchtung, dass die mich vorher schon mit Adressen, Bewerbungsadressen etc. überschütten! :)
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xzarus

« Antwort #10 am: 09. September 2013, 08:25 »
Wenn du selbst gekündigt hast, wirst du ja ohnehin 3 Monate Sperrfrist haben, in denen du kein Anspruch auf ALGI hast.
Darum weiß ich nicht was das große Problem sein sollte.

Ich habe mit offenen Karten bei meiner Arbeitslosenmeldung gespielt und dann wurde mein bereits anberaumter Termin beim Arbeitsvermittler gleich abgesagt. Allerdings reise ich auch am dritten Tag meiner Arbeitslosigkeit bereits aus.

In jedem Falle solltest du ausreichend Zeit zwischen Arbeitslosenmeldung und Beginn der Arbeitslosigkeit einplanen, da der Anspruch auf Arbeitlosigkeit bei einem persönlichen Termin unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen geprüft/ermittelt wird.
Allerdings war der früheste Termin, den mir meine Agentur anbieten konnte 4 Wochen (!) nach meiner Arbeitslosenmeldung.
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Diggidi

« Antwort #11 am: 09. September 2013, 18:41 »
ich glaub es geht dir ja nicht um die kohle sondern dass der anspruch bestehen bleibt. kohle bekommst du ja eh nicht wegen selbstküdngung.

wie schon jmd schrieb, musst du die unterlagen ja noch lange nicht vorzeigen.wenn du dich dann arbeitslos meldest ende dezember bekommst du einen termin da ende des jahres könnte ich mir vorstellen nicht allzu schnell. die wahrscheinlichkeit in den 1,5 onaten gespräche vermittelt zu bekommen ist gleich 0. weiss natürlich nicht was du beruflich machst...
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Tags: arbeitsamt 
 

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