hi, bin grad mal auf die homepage gestossen und hab gleich mal eine Frage!
Habe im Jahr 2006 selbst gekündigt und bin gleich zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet, da ich aber einen Monat später gleich ins Ausland bin habe ich mich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung gestellt. Beraterin hatte mir erklärt das ist besser?! So nun bin ich erst seit ein paar Wochen zurück und auch zum Arbeitsamt! die stellen mir eine Ablehnung aus wegen der 2 Jahre wo ich nicht eingezahlt habe (war ja im Ausland). Ich hab doch aber noch kein Arbeitslosengeld bekommen auch wegen der Sperrfrist?! ausserdem weiss ich gar nicht ob ich damals als Arbeitslos geführt wurden bin da ich meine Krankenkasse selbst zahlen musste. Wäre echt ein blöder Fehler, wenn ich jetzt tatsächlich nix bekomme!
wäre dankbar für antworten! danke - bin in Widerspruch gegangen aber hat das Erfolg beim Arbeitsamt!
DANKE
das hab ich von der Homepage aber was meint ihr habe ich trotzdem Anspruch?!
Vor der ReiseDu hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (d.h wenn die Anwartschaft erfüllt ist) und Du eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche suchst. Hier haben wir scheinbar gleich die nächste Grauzone, denn wenn Du mitten in den Vorbereitungen für eine Weltreise steckst, könnte man Dir natürlich unterstellen, dass Du gar keine Stelle suchst. Es gibt aber keine Verpflichtung, eine unbefristete Stelle zu suchen, es reicht auch eine Stelle, die bis zum Tag vor der Abreise befristet ist. Ob es solche Stellen gibt, ist für Deine Ansprüche unerheblich. Die Sachbearbeiter in den Agenturen sehen das auch eher formal, d.h. die Leistungsbewilligung erfolgt streng nach Aktenlage.
Wenn Du Deine Stelle selbst gekündigt hast, besteht erst einmal eine Sperrfrist von 3 Monaten bzw. einem Viertel Deiner Gesamt-Anspruchsdauer, je nachdem was mehr ist. Sie wird leider auch von der Gesamt-Bezugsdauer abgezogen. Während der Sperrfrist bekommst Du zwar kein Geld, bist aber über die Arbeitsagentur krankenversichert. Die Arbeitsagentur übernimmt auch die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, aber nur bis zum Höchstbeitrag für die freiwillige gesetzliche KV.
Es empfiehlt sich aus zwei Gründen, dass Du Dich vor der Reise schon arbeitslos meldest, und sei es auch nur für einen Tag: 1. beginnt eine eventuelle Sperrfrist mit diesem Tag zu laufen, so dass sie nach der Reise in der Regel vorbei ist, und 2. sicherst Du Dir damit Deine Ansprüche für später. Normalerweise wäre bei einer Reise von mehr als 370 Tagen die Voraussetzung der Anwartschaft nicht mehr erfüllt, so dass Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld ersatzlos verfallen würden.
Aber: wenn vor der Reise Arbeitslosengeld bewilligt wird, wird auch die Dauer verbindlich festgestellt. Dieser Anspruch bleibt Dir insgesamt 4 Jahre erhalten, auch wenn der Bezug von Arbeitslosengeld zwischenzeitlich unterbrochen wird. Das ist gedacht für befristete Stellen, funktioniert aber genauso bei freiwilligen Unterbrechungen. Wenn also z.B. ein Jahr Arbeitslosengeld bewilligt ist, und Du vor der Reise einen Monat davon verbraucht hast, stehen Dir nach einer einjährigen Reise noch 11 Monate zu, nach einer Reise von 3 1/2 Jahren noch 5 Monate. Selbst wenn Du nicht vor hast, länger als ein Jahr zu reisen, solltest Du es so machen, denn man weiß nie, was kommmt. (Stell Dir z.B. vor, Du kommst nach genau einem Jahr zurück und liegst dann erst mal für 2 Wochen im Krankenhaus.)