Momentaner Stand der Dinge:
Arbeitsamt sagt, sie melden mich definitiv erst 1 Monat später bei der KK an (dann irrelevant für mich, da schon unterwegs).
Der Krankenkasse hab ich jetzt mal ein paar Gesetzestexte um die Ohren gehauen, um darzulegen, dass deren Sichtweise falsch ist und ich aufgrund der Gesetzeslage auch als sogenanntes "freiwilliges" Mitglied, Anspruch auf die Nachversicherung von 1 Monat habe. Das Ausschlaggebende ist nämlich, dass die Krankenversicherungspflicht von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden ist, diese ermöglicht lediglich den Wechsel vom gesetzlichen ins private System. Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze bin, bin ich gemäß § 6 SGB V lediglich versicherungsfrei, jedoch immer noch versicherungspflichtig. Die Versicherungsfreiheit ist von der Befreiung von der Versicherungspflicht abzugrenzen, welche nur auf Antrag und nur in
Ausnahmefällen erfolgt.
Somit greift § 5 SGB V § 19 DOCH:
§ 5 SGB V § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens
für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
Bis jetzt kam von der KK nur eine Standardmail zurück, vonwegen "vielen Dank für Ihre offenen Worte". Ich werd jetzt einfach gar nichts mehr weiter machen. Wenn ich nichts gegenteiliges von denen höre, gehe ich davon aus, dass ich versichert bin.
Oder brauch ich unbedingt irgendeine Bestätigung von denen? Ist doch eigentlich gar nicht nötig.